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#1 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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eine ganz direkte Frage: Gibt es irgendwo offizielle Aussagen von Audi, die belegen, für welche Fahrleistung ein A1 ausgelegt ist? Der Hintergrund: Ich gehe auf Wandlung meines 136kW A1. Entsprechend muss ich eine Nutzungspauschale zahlen. Die richtet sich danach, wofür der Wagen theoretisch ausgelegt ist. Der Gesetzgeber sagt: Ein Auto, das maximal 150.000 Kilometer durchhält = 0,67% vom Kaufpreis. Ein Auto, das maximal 200.000 Kilometer durchhält = 0,50% vom Kaufpreis. Ein Auto, das maximal 250.000 Kilometer durchhält = 0,40% vom Kaufpreis. Der Geschäftsführer meines Händlers hat mir ganz klar gesagt, der A1 sei ein Kleinwagen, da gelten die 0,67%, dies sei völlig klar. Ich vertrete die Ansicht, daß die Lebensdauer mindestens 200.000 Kilometer sein müsste ... das macht für mich in den Kosten knapp 1.000,- Euro Unterschied ... nun denn, es ist schon bezeichnend wenn er meint, ein A1 sei nur für 150.000 Kilometer ausgelegt ... Da wir auch bei anderen Dingen nicht konform gehen (unter anderem meinte er, daß ein BGH Urteil für ihn nicht bindend sei), fürchte ich, es wird sich hinziehen und über den Klageweg laufen ... ![]() Wäre aber schön, wenn es irgendwo "belastbare" Infos zur Lebenserwartung gibt ... Danke für alle Infos! |
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#2 (permalink) |
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A1talk.de Mitglied
Registriert seit: 27.07.2011
Ort: Mainhattan
Beiträge: 142
Abgegebene Danke: 86
Erhielt 28 Danke für 16 Beiträge
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Meine ehrliche Meinung, da alles Andere nichts bringt...
Du hast es im Guten lange genug probiert. Schalte einen erfahrenen Anwalt ein und lass es ordentlich klären. So kostet Dich das nur Nerven!
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BMW: 316i E30 (1992-2002), 318i touring E36 (1999-2001), 320i E46 (2001), 120i E87 (2006-2007), 330i E91 (2010). MINI: Cooper (2002-2004), MCS (2004), OneD (2005), R56 MCS (2007), R56 CooperD (2007), R55 MCS (2008-2009), R60 MCS (seit 12/2010). Die ersten Schritte wurden auf einem Golf III und einem Audi 80 LS gemacht! Eigentlich sollte Ende 2011 ein A1 folgen, aber nun wird doch auf den SB gewartet... |
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#3 (permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Jetzt geht es um die Recherche, was die Zahlen betrifft, man bemüht sich ja, den Anwalt mit Fakten zu unterstützen. |
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#4 (permalink) | |
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A1talk.de Mitglied
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 340
Abgegebene Danke: 17
Erhielt 48 Danke für 41 Beiträge
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Zitat:
![]() 150tkm wäre etwas wenig (aber für kleinwagen sicherlich ansatzpunkt) aber mit 250tkm wirste definitiv wohl nicht rechnen können. Wenn de glück hast eher 200tkm. Die Motoren etc. halten zwar deutlich länger aber letztlich ist doch glaube entscheidend was audi angibt bzw. was man erwarten kann. Wird als Premium auto verkauft also kann man es mit 200tkm versuchen. |
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#5 (permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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Zitat:
Mit zeitauswändig meine ich: Klageweg = sechs bis acht Monate, bis das Thema durch ist ... und bis dahin x weitere Besuche in der Werkstatt, wegen aller Mängel ... Ich brauche einen zuverlässigen Wagen, nicht mehr, nicht weniger. Deshalb wäre mir eine Lösung ohne Klageweg lieber ... Auf der anderen Seite: Sollte das Angebot vom Händler nicht fair sein, werden wir halt klagen ... Dank Versicherung können wir dabei nur finanziell gewinnen ... und in der Zeit wird der Wagen halt weiter gefahren ... günstiger kann man ihn kaum fahren, wenn man dann in sechs oder acht Monaten die Kiste nach Gerichtsurteil abgibt und nur die Kilometer zahlen muss ... Geändert von Mythbuster (05.02.2012 um 15:07 Uhr) |
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#6 (permalink) |
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A1talk.de Mitglied
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 340
Abgegebene Danke: 17
Erhielt 48 Danke für 41 Beiträge
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Ist mir dann auch klar geworden als geschrieben
![]() (bei mir dauerts grade mal 4-6 wochen....) Einzigste was de halt noch versuchen kannst nen Kompromiss zu erzielen. BGH Urteile sind leider nicht bindend. Die Warscheinlichkeit bei einem selben Fall ist aber recht hoch, dass das zuständige Gericht zum selben Urteil kommt. Ich persönlich wäre recht schnell beim Anwalt (Rechtsschutz was feines) was aber bisher aber noch nicht der Fall war. |
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#7 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Das versuche ich noch (genau diese Woche noch)!
Wäre halt schön, wenn man es ohne lange Gerichtstermine erledigen könnte ... zumal der GF ganz klar gesagt hat, daß es keinen Zweifel gibt, daß ich ein Anrecht habe, den Kaufvertrag rückgängig zu machen ... nur spielt er jetzt auf Zeit ... zuerst warten auf Zahlen von Audi, jetzt will er noch einen Gutachter von Dekra bestellen ... blah ... und er hat schon angedeutet, daß er weder die Winterräder noch anderes Zubehör auch nur zum Teil anrechnen will ... meinen Hinweis auf ein BGH Urteil, welches das Gegenteil behauptet, fand er nur belustigend ... insgesamt versucht er bei jeder Gelegenheit "spöttisch und überlegen" zu wirken ... nun denn, wenn er meint. Unsere Entscheidung steht: Ist das Angebot nicht akzeptabel, bzw. bis zum WE kommt kein Angebot, geht es seinen Gang über Anwalt und Gericht ... dann wird die Kiste in der Zeit noch gefahren ... zum Kilometertarif ... günstiger kann man kaum fahren. ![]() Und bis zum Urteil hat deren Werkstatt dann noch viel Spaß mit uns ... da kann er drauf weten ... |
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#8 (permalink) |
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A1talk.de Mitglied
Registriert seit: 18.01.2012
Beiträge: 340
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Erhielt 48 Danke für 41 Beiträge
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Ich wäre/würde direkt mitn Anwalt hin
![]() BGH Urteil ist zwar nicht bindend aber dies zu ignorieren bzw. nicht zur kenntnis nehmen wollen ist dumm vom GF (gibt halt nicht viele Urteile die von "niederen" Gerichten anders entschieden werden und wenn dann liegt nen anderer Sachverhalt vor). |
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#9 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Ich bezog mich auf dieses Urteil:
Zitat: Wandlung von Zubehör: Ein Autokäufer hatte einen Firmenwagen erworben und anschließend aufwändigst ausgestattet. Leichtmetallfelgen, Breitreifen, Tempomat, Autotelefon und Navigationssystem sollten das Fahren schöner und komfortabler machen. Die Sache hatte einen Haken: Das Fahrzeug hatte zahlreiche Mängel, die sich nicht beheben ließen. Es kam zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Käufer wollte allerdings für die Zusatzausstattung, die Überführungs- und die Zulassungskosten zusätzlich zur Kaufpreisrückerstattung € 5500,- haben. Die Sache ging bis vor den Bundesgerichtshof, wo der Mann Recht bekam. Wer sein Fahrzeug wegen Mängeln zurückgeben kann, darf die Kosten für zusätzliche Aufwändungen als „vergebliche Kosten“ auf den Händler abwälzen. Allerdings musste sich der Mann eine 20 %ige Kürzung seines Anspruchs gefallen lassen, weil er das Fahrzeug schon ein Jahr lang benutzt hatte. BGH, Urteil v. 20. 7. 2005 Az. ZVIII ZR 275/05 Ich habe beim Händler Winterräder gekauft und ein Soundsystem verbauen lassen. Er meint, ich müsse das Soundsystem auf meine Kosten wieder ausbauen lassen ... und die Winterräder sind auch mein Problem ... Nun denn, ich habe knapp 20 Urteile zu Winterrädern gefunden, die eher meine Meinung teilen ... und vier Urteile zum Thema "verbautes Zubehör" ... und da bezogen sich die Richter auf das BGH Urteil ... also schauen wir mal ... wenn ich mich auf einen Streit einlasse, bereite ich mich stets gründlich vor ... |
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