Hallo Liebe A1-Talker, da ich in einem anderen großen Forum keine Antwort auf meine Fragen bekommen konnte, versuch ich nun hier mein Glück. Und zwar würde ich gerne wissen, ob es möglich ist, die Dimmung des Tagfahrlicht bei eingeschalteten Blinker zu entfernen und ob dies überhaupt zulässig ist? Dann würde mich noch interessieren ob es möglich ist, dass sich der Beifahrerspiegel bei einlegen des R-Gang automatisch absenkt? Oder sind nur Sachen wie die Deaktivierung des Start/Stopp-System oder die Einschaltdauer von Coming/Leaving-Home zu codieren? Vielen Dank für Eure Antworten LG Lena
Hallo Lena, willkommen im Forum - Die Dimmung beim Blinken lässt sich deaktivieren - die Einstellung habe ich schon gesehen. Ich gehe allerdings davon aus, dass Audi das nur aus rechtlichen Gründen so gemacht hat (sieht ja eigentlich sch** - nicht gut - aus). Davon würde ich definitiv die Finger lasssen. Nachher erlischt deine Betriebserlaubnis - Absenkung: Interessante Anregung. Habe ich noch nichts gesehen in die Richtung - werde aber nochmal drauf achten. Allgemein lässt sich noch vieles mehr codieren. Die meisten (tiefergehenden) Sachen sind leider nicht dokumentiert. Das ist ein 0/1-Spiel mit den einzelnen Bits und du weißt nicht was passiert. Ist mir zu heiß - da hoffe ich auf Input von Extern
Hallo Martin, vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich hab es mir schon denken können, dass das mit der Dimmung nicht ganz "legal" ist. Hätte sicher schon x Audi`s in freier Wildbahn gesehen die das haben. Nur hat es ein Bekannter von mir an seinem A5 und es sieht natürlich sehr schick aus und so hätte ich es auch gern an meinem gehabt aber wenn dadurch die Betriebserlaubnis erlöscht lass ich es lieber gut sein. Du sagtest zwar, man weiss nicht was passiert aber was könnte denn im schlimmsten Fall passieren? Kann man nicht einfach den Wert zurücksetzen wenn ein Fehler angezeigt wird? LG Lena
Passieren kann (aus technischer Sicht) nichts. Du kannst das auch jeder Zeit zurückstellen. Probleme gibts erst wenn irgendwas passiert und ein Sachverständiger drauf kommt, dass du was verändert hast. Der Wagen entspricht nach der Änderung definitiv nicht mehr der ABE. Das heißt du musst ihn beim TÜV vorführen und die Änderung eintragen lassen. Keine Ahnung ob die das machen. Die werden als Erstes auch mal nachschauen, warum die TFL normalerweise gedimmt sind. Was ich ganz gut fände - was allerdings in den Anpassungen des Steuergeräts nicht vorgesehen ist: Beim Blinken einfach beide TFL dimmen. Dann würde es nicht so auffallen. Was das genau soll? Keine Ahnung. Die Xenonlichter werden - wenn eingeschaltet - ja auch nicht gedimmt. Ich meine, wenns um den Blendeffekt geht wäre das ja noch schlimmer. Wahrscheinlich gibts irgendeine Vorschrift in der steht, dass das Standlicht höchstens mit X Lumen leuchten darf. Audi hat dann ne Sondergenehmigung das als TFL heller zu machen mit Ausnahme des Blinkvorgangs oder so... Deutschland halt. Die allerbeste Lösung wäre ein TFL alla A7/A8 (TFL als Blinker)
Bedeutet das im Umkehrschluss das ich den Wagen bei jeder Codierung beim TÜV vorführen muss da ich ja ne Änderung vorgenommen habe und er nicht mehr der ABE entspricht? LG Lena
Nein ... Wenn aber elementare Dinge an der Beleuchtung geändert werden schon - wenn der TÜV diese Änderungen überhaupt durchgehen lässt. Ob der Komfortblinker 2x oder 4x geht interessiert niemand - wie, wann und wie stark welche Lampen leuchten aber eben schon.
Der TÜV wird es nicht merken, da achtet wirklich niemand drauf. Aber ich würde es nicht machen, da Audi das nicht ohne Grund gemacht hat, dass das TFL gedimmt wird. Es ist unter Umständen zu hell und kann den Blinker überblenden, womit ein entgegenkommendes Fahrzeug nicht einschätzen kann ob du abbiegst oder nicht. Grüße Christian
Ich finde das eines der coolsten Features der LED's bei Audi.... da schaut jeder der es nicht kennt doof