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Alt 16.12.2011, 18:11   #1 (permalink)
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Standard Original 18" Felgen nachgerüstet (nachträgliches Gutachten)

Ich habe meinen A1 S-line damals mit den 17" Felgen bestellt und mir nachträglich die 18" Rotor Felgen montiert.

Leider steht in meiner EG-Übereinstimmungserklärung die 18" Größe nicht drin und somit fährt man illegal mit den Felgen durch die Gegend ... solange nichts passiert, ist alles schön ... jedoch bleibt ein Restrisiko übrig.

Also habe ich mich entschlossen die Sache zu ändern und habe die Kundenbetreuung angemailt und denen meinen Fall geschildert. Dann musste ich noch mal eine Mail schicken mit einer Kopie meiner EG-Übereinstimmungserklärung und meiner Adresse.

Und heute bekam ich Post von Audi mit einem Gutachten für die Felgen

Hier mal ein paar Randnotizen im Gutachten:

Audi A1
A??????? / alle
außer für 1.4TFSI - 1390 ccm - 90kW - Automatik front (119g/km Co2)

Reifengröße 225/35 R18 87W
Rad: 7,5J x 18 ET 39,5
Kennzeichnung: 8X0 601 025 M oder 8X0 601 025 L

Verwendung nur in Verbindung mit dem S-line Fahrwerk
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Mein Earl Grey: http://www.a1talk.de/fahrzeugvorstel...ytonagrau.html
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Agent L (16.12.2011), Eltoro (19.12.2011)
Alt 16.12.2011, 19:36   #2 (permalink)
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Mit anderen Worten kein S-Line, keine Rotors....
Aber wie das immer so ist, keine Regel ohne Ausnahme. Nachdem ich jetzt die ABE zu meinen H&R - Federn in Händen halte würde ich sagen, mit den federn darf man dann auch 18" Räder fahren. Der Grund: Die Federn sind in Verbindung mit Felgen zulässig, wenn alle Auflagen erfüllt sind, mit Ausnahme dr Forderung nach Original-Fahrwerk und da S-Line nen Originalfahrwerk ist müsste man dann diese Anforderung ignorieren können...

Oder seh ich das jetzt vielleicht falsch?
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Ein Auto ist dann schnell genug, wenn man davor steht und Angst hat es aufzuschließen (Walter Röhr)
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Srider (14.03.2012)
Alt 16.12.2011, 20:38   #3 (permalink)
Audi A1 Kenner
 
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Nein
Ich gebe dir Recht.
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Alt 19.12.2011, 08:44   #4 (permalink)
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Tues befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Jetzt verstehe ich nur noch Bahnhof

Mein kleiner kommt KW1 und kommt mit Dynamik-Fahrwerk. Dort werden dann die H&R 35mm Federn eingebaut. Und im Sommer will ich meine 18" 7-Arm Doppelspeichen montieren.

Ist das nun erlaubt oder nicht ?
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Alt 19.12.2011, 08:52   #5 (permalink)
Qiu
Audi A1 Kenner
 
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Qiu ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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eigentlich ist es so, dass der 119g nicht mit 18ern bestellt werden kann... klingt doch logisch, dass die 119g mit so fetten Walzen nicht eingehalten werden können; daher sind diese ab Werk auch nicht in EWG eingetragen... "technisch" spricht sonst nichts dagegen...

1.4 TFSI 119 g CO2
Bei Audi A1 1.4 TFSI mit 119 g/km CO2-Emission (kombiniert) sind folgende Ausstattungen nicht bestellbar:

Panorama-Glasdach, 18-Zoll Aluminium-Gussräder, Reifen mit Notlaufeigenschaften.
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Alt 19.12.2011, 08:55   #6 (permalink)
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Ich hab ja kein 119g A1, sondern den normalen 122ps. Also da steht es gleich mit drin?

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Audi A1 Attraction, 1.4 TFSI 122PS 6-Gang, Amalfiweiss, 18" 7 Arm Doppelspeichen-Alu´s, Stoff Herzklopfen schwarz-schwarz-felsgrau, comfort drive plus Paket, Aussenspiegel beheizbar, Entfall Schriftzüge hinten, Xenon-Plus, Ausströmer schwarz, Ablagepaket, Klimaautomatik, GRA (nachgerüstet), Radio "concert" mit Bose Sound, LED Innenlichtpaket, Multifunktions-Sportlederlenkrad, Carbon Folierung, Getönte Scheiben.
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Alt 19.12.2011, 11:04   #7 (permalink)
Audi A1 Profi
 
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Zitat:
Zitat von Tues Beitrag anzeigen
Ich hab ja kein 119g A1, sondern den normalen 122ps. Also da steht es gleich mit drin?

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Die 18" Felgen stehen nicht in den Papieren, wenn sie nicht ab Werk mitbestellt wurden. Bei nachträglicher Montage brauchst du so ein Gutachten, wie Carisma es erhalten hat. Darin steht dann, daß die 18" Felgen nur mit dem S-Line Fahrwerk verwendet werden dürfen. Dynamik- oder normales Sportfahrwerk sind also nicht zulässig!

Aber: Wenn du H&R-Federn verbaust, dann steht in deren ABE, daß alle Auflagen zu den Rädern erfüllt sein müssen, mit Ausnahme der Forderung nach dem Serienfahrwerk. Das heißt, daß du die 18" Felgen von Audi zusammen mit den H&R Federn verwenden darfst.
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EllTom (22.12.2011)
Alt 19.12.2011, 11:14   #8 (permalink)
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Also besser hätte man das nicht erklären können!

Gut, da ich ja sofort nach der Abholung die H&R Federn einbaue, darf ich also die Felgen fahren. Danke dir für die schnelle und ausführliche Antwort.
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Alt 27.12.2011, 08:13   #9 (permalink)
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Ich muss das Thema leider nochmal anfangen.

Ich hab mir jetzt die H&R Federn mit ABE bestellt. Diese werden am 4.1.2012 nach der Abholung montiert.

Bei Auslieferung sind die org. Stahlfelgen + Winterreifen auf dem Audi montiert.
Ist das laut ABE legal?

Im Sommer sollen die 18" 7-Arm Doppelspeichen Felgen montiert werden.
Ist das dann auch legal mit der ABE von den Federn abgedeckt?

Ich habe leider nur das Dynamik-Fahrwerk.
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Alt 14.03.2012, 06:30   #10 (permalink)
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Hab gestern meine Rotor-Felgen wieder drauf gemacht und bin mit dem Wisch von Audi zum TÜV Nord gefahren, um zu erfahren ob ich die Felgen nun eintragen muss oder nicht.

Tja, ich muss NICHTS eintragen ... einfach den Zettel mitführen genügt
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