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Alt 16.03.2011, 08:34   #11 (permalink)
Audi A1 Kenner
 
Benutzerbild von satanicboy
 
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Also ist es egal ob man das Auto zum Händler gibt oder es privat verkauft. Stunk gibt es immer. Wie man bei mir sieht Brauche dringend euren Rat!

Ich frage mich wieso man vorher so wichtig tut und Verträge macht um diese dann wieder umschmeissen zu wollen oder sie gar ganz frech zu ignorieren.

WOZU GIBT ES VERTRÄGE??????
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Alt 16.03.2011, 09:29   #12 (permalink)
Audi A1 Kenner
 
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Zitat:
Zitat von satanicboy Beitrag anzeigen
WOZU GIBT ES VERTRÄGE??????
Um in den Verträgen irgendwo einen klitzekleinen Haken zu finden, so daß man doch noch Profit für sich rausschlagen kann... (ist leider mein täglich Brot, diese Vertrag-Fuchserei... )
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Alt 16.03.2011, 12:48   #13 (permalink)
H2O
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AUDREY!!! Versteh ich das jetzt richtig?
DUUUU machst diese Verträge???????
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Alt 16.03.2011, 15:56   #14 (permalink)
Qiu
Audi A1 Kenner
 
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Audrey: dann ist es aber doch hier erstmal wohl der Fall, dass wir nicht über einen rechtsgültigen Kaufvertrag sprechen sondern nur um eine einseitige Willenserklärung als Bestellung und sich die Frage der Zeichnungsberechtigung des Verkäufers stellt, richtig?
Ein Kaufvertrag wird es erst mit der Annahme durch den "Verkäufer" sprich Autohaus mit schriftlicher Auftragsbestätigung...

bitte mal in den Neuwagenverkaufsbedingungen den § 1 Abs. 1 lesen!!!

Zitat: "Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis 3 Wochen... gebunden. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage...bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstands innerhalb der genannten Fristen schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt..."

der "Verkäufer" ist nicht die Person, sondern das Autohaus!!!

Geändert von Qiu (16.03.2011 um 15:58 Uhr)
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Alt 16.03.2011, 16:22   #15 (permalink)
Audi A1 Kenner
 
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Zitat:
Zitat von Qiu Beitrag anzeigen
Audrey: dann ist es aber doch hier erstmal wohl der Fall, dass wir nicht über einen rechtsgültigen Kaufvertrag sprechen sondern nur um eine einseitige Willenserklärung als Bestellung und sich die Frage der Zeichnungsberechtigung des Verkäufers stellt, richtig?
Ganz definitiv ja, so seh ich das auch!

@ H2O:
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