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Alt 08.02.2012, 19:40   #1 (permalink)
Audi A1 Kenner
 
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Ausrufezeichen 185 PS Motor platt nach 23.000 km (Fortsetzung) - Time to say goodbye

So wie es aussieht sind die Tage mit meiner Renn-Semmel tatsächlich gezählt. Gerade hat mich mein Freundlicher angerufen und mir mitgeteilt, dass Audi der Rückabwicklung meines Kaufvertrages zugestimmt hat.

Der Audi-Außendienst wird sich den Wagen in der nächsten Woche in Dortmund ansehen und mir dann mitteilen was mich die 24.000 km im Kleinwagen-Premium-Segment gekostet haben.

Ich lass mich mal überraschen.

Heute habe ich schon mal angefangen, einiges was ich umgerüstet hatte, wieder in den Original-Zustand zu versetzen:
Handschuhfach-/Kofferaum-LED-Leuchten raus und Funzeln wieder rein;
Polo-Dachantenne gegen den Original-Korkenzieher getauscht;
R8-Öl-Deckel durch Standard-Plaste ersetzt:

Insgesamt ein komisches Gefühl, da ich mir den A1 als "Wunschmobil" zusammengestellt hatte - letztlich hat er mich doch aber zu regelmäßig und zu oft im Stich gelassen.
__________________
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Alt 08.02.2012, 19:44   #2 (permalink)
Mythbuster
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Bei mir läuft auch die Rückabwicklung ... nach 13.000 Kilometern ...
Ich kann Dich verstehen ... aber irgendwie ist es sinnlos, wenn die Kiste mehr in der Werkstatt als in der Garage steht ...

Geändert von Mythbuster (08.02.2012 um 19:47 Uhr)
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DO-KM (08.02.2012)
Alt 08.02.2012, 19:48   #3 (permalink)
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Zitat:
Zitat von DO-KM Beitrag anzeigen
So wie es aussieht sind die Tage mit meiner Renn-Semmel tatsächlich gezählt. Gerade hat mich mein Freundlicher angerufen und mir mitgeteilt, dass Audi der Rückabwicklung meines Kaufvertrages zugestimmt hat.

Der Audi-Außendienst wird sich den Wagen in der nächsten Woche in Dortmund ansehen und mir dann mitteilen was mich die 24.000 km im Kleinwagen-Premium-Segment gekostet haben.

Ich lass mich mal überraschen.

Heute habe ich schon mal angefangen, einiges was ich umgerüstet hatte, wieder in den Original-Zustand zu versetzen:
Handschuhfach-/Kofferaum-LED-Leuchten raus und Funzeln wieder rein;
Polo-Dachantenne gegen den Original-Korkenzieher getauscht;
R8-Öl-Deckel durch Standard-Plaste ersetzt:

Insgesamt ein komisches Gefühl, da ich mir den A1 als "Wunschmobil" zusammengestellt hatte - letztlich hat er mich doch aber zu regelmäßig und zu oft im Stich gelassen.
Den Öldeckel würdest du den verkaufen und wenn ja zu welchem Preis. Hätte evtl.daran Interesse.

Was die Rückabwicklung betrifft meinen Glückwunsch.
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Alt 08.02.2012, 19:49   #4 (permalink)
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Mythbuster,

Da können wir demnächst mal unsere Kosten vergleichen - mal sehen wie das mit dem nachgerüsteten kleinen Navi bei mir abgerechnet wird und ob ich meine Original-Audi-Winter-Alus los werde (Die hatte ich nicht aW, sondern beim Freundlichen gekauft.)
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Alt 08.02.2012, 19:52   #5 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Guenka Beitrag anzeigen
Den Öldeckel würdest du den verkaufen und wenn ja zu welchem Preis. Hätte evtl.daran Interesse.

Was die Rückabwicklung betrifft meinen Glückwunsch.
Danke - aber den Öldeckel - glaube ich zumindest - hebe ich mir für das Nachfolgeauto auf: Wird wohl wieder ein VW werden.

... und mit dem Glückwunsch: Ich bin eher Zweckpessimist: Bevor nicht Zahlen von Audi genannt werden bin ich eher vorsichtig optimistisch.
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Alt 08.02.2012, 19:54   #6 (permalink)
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Hi,
mein Händler stellt sich dumm und unwissend ...

Dieses Urteil zu dem Thema interessiert ihn nicht:

Was nur wenige wissen. Man muss den Wagen nicht zwingend im "Originalzustand" abgeben ... siehe dazu dieses BGH Urteil:

Zitat: Ein Autokäufer hatte einen Firmenwagen erworben und anschließend aufwändigst ausgestattet. Leichtmetallfelgen, Breitreifen, Tempomat, Autotelefon und Navigationssystem sollten das Fahren schöner und komfortabler machen. Die Sache hatte einen Haken: Das Fahrzeug hatte zahlreiche Mängel, die sich nicht beheben ließen.
Es kam zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Käufer wollte allerdings für die Zusatzausstattung, die Überführungs- und die Zulassungskosten zusätzlich zur Kaufpreisrückerstattung € 5500,- haben.
Die Sache ging bis vor den Bundesgerichtshof, wo der Mann Recht bekam. Wer sein Fahrzeug wegen Mängeln zurückgeben kann, darf die Kosten für zusätzliche Aufwändungen als „vergebliche Kosten“ auf den Händler abwälzen. Allerdings musste sich der Mann eine 20 %ige Kürzung seines Anspruchs gefallen lassen, weil er das Fahrzeug schon ein Jahr lang benutzt hatte.
BGH, Urteil v. 20. 7. 2005 Az. ZVIII ZR 275/05



Und auch bei der Nutzungspauschale streiten wir uns: Es gibt zwar gesetzliche Vorgaben, aber: Der Streit geht schon beim Nutzungsgeld los ... die meisten Händler verlangen 0,67% pro 1.000 Kilometer ... erwähnen aber nicht, daß bei modernen Wagen sich mittlerweile 0,5% in den Urteilen durchsetzt (der Satz ist abhängig von der "Lebenserwartung" des Autos) ...

Der Händler besteht auf 0,67% ... und will ebenso die 17" Winterräder nicht zurücknehmen ... wird wohl auf eine Klage rauslaufen, zum Glück zahlt die Rechtschutzversicherung ...
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Alt 08.02.2012, 20:01   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
Hi,
mein Händler stellt sich dumm und unwissend ...

Dieses Urteil zu dem Thema interessiert ihn nicht:

Was nur wenige wissen. Man muss den Wagen nicht zwingend im "Originalzustand" abgeben ... siehe dazu dieses BGH Urteil:

Zitat: Ein Autokäufer hatte einen Firmenwagen erworben und anschließend aufwändigst ausgestattet. Leichtmetallfelgen, Breitreifen, Tempomat, Autotelefon und Navigationssystem sollten das Fahren schöner und komfortabler machen. Die Sache hatte einen Haken: Das Fahrzeug hatte zahlreiche Mängel, die sich nicht beheben ließen.
Es kam zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Käufer wollte allerdings für die Zusatzausstattung, die Überführungs- und die Zulassungskosten zusätzlich zur Kaufpreisrückerstattung € 5500,- haben.
Die Sache ging bis vor den Bundesgerichtshof, wo der Mann Recht bekam. Wer sein Fahrzeug wegen Mängeln zurückgeben kann, darf die Kosten für zusätzliche Aufwändungen als „vergebliche Kosten“ auf den Händler abwälzen. Allerdings musste sich der Mann eine 20 %ige Kürzung seines Anspruchs gefallen lassen, weil er das Fahrzeug schon ein Jahr lang benutzt hatte.
BGH, Urteil v. 20. 7. 2005 Az. ZVIII ZR 275/05



Und auch bei der Nutzungspauschale streiten wir uns: Es gibt zwar gesetzliche Vorgaben, aber: Der Streit geht schon beim Nutzungsgeld los ... die meisten Händler verlangen 0,67% pro 1.000 Kilometer ... erwähnen aber nicht, daß bei modernen Wagen sich mittlerweile 0,5% in den Urteilen durchsetzt (der Satz ist abhängig von der "Lebenserwartung" des Autos) ...

Der Händler besteht auf 0,67% ... und will ebenso die 17" Winterräder nicht zurücknehmen ... wird wohl auf eine Klage rauslaufen, zum Glück zahlt die Rechtschutzversicherung ...
Na, der Kleinkram, den ich heute rausgenommen habe, war ja nur gesteckt oder geschraubt: Ich hoffe, dass ich den Kram weiterverwenden kann.

Der Knackpunkt wird die Quote sein, die man mir anbietet; dagegen sind die Kosten der Winter-Alus zu vernachlässigen.
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Alt 08.02.2012, 20:05   #8 (permalink)
Mythbuster
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Ich bestehe auf 0,5% pro 1.000 Kilometer ... das ist heute bei Neuwagen gängige Rechtsprechung und entspricht einer "Lebenserwartung" von 200.000 Kilometern ... bei 0,67% wären es ja nur 150.000 ... für ein aktuelles Fahrzeug nicht mehr akzeptabel.
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Alt 08.02.2012, 20:12   #9 (permalink)
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Wenn ich ein konkretes Angebot bekomme, werde ich Laut geben.

Morgen werde ich mal sehen, welchen Nachmittag in der nächsten Woche ich mir freiräumen kann, um das "Date" mit Audi auszumachen.
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Alt 08.02.2012, 20:21   #10 (permalink)
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Lass Dich da keinesfalls runterhandeln.
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Teakbraune Rennsemmel mit zunächst 185, jetzt 230 PS/TT Roadster Bj. 2012, 210 PS/BMW K1300S, 175 PS/HONDA CBR 1100 XX Blackbird, 164 PS
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DO-KM (08.02.2012)
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