VW-Schummelskandal

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Allgemein" wurde erstellt von Evil Azrael, 22.09.2015.

  1. Zetti

    Zetti Audi A1 Guru

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    Also dein Anwalt legt Revision ein wegen der Nutzungsentschädigung nehme ich an?
    VW legt Revision ein um … ja um was zu erreichen? Freispruch, da wegen dem durchgeführten Update kein Mangel mehr vorliegt?
     
  2. Nico

    Nico Audi A1 Guru

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    Ich habe heute die veranschlagte Summe von VW auf meinem Konto erhalten.
     
  3. mellede

    mellede A1talk.de Legende

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    War eben auch überrascht, dass ich das Geld schon bekommen habe. Fehlt nur noch der Ausgleich der Anwaltsrechnung.
     
  4. Samtpfote

    Samtpfote Mitglied

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    Ich denke, das VW tatsächlich davon ausgegangen ist, das kein Schadenersatzanspruch besteht. Mein Anwalt hat Revision eingelegt, da in der Klage weitere Punkte enthalten sind, die der Richter nicht aufgegriffen hat ( z. B. ab wann stehen mir Zinszahlungen zu) und ja die Nutzungsentschädigung, das leidige Thema... Zwischen den einzelnen Gerichtsverhandlungen lagen jeweils ein Jahr und die gefahrenen Kilometer steigen natürlich. Das ich eine Nutzungsentschädigung zu zahlen habe ist für mich unstrittig, aber über die Berechnung der Höhe gehen die Meinungen auseinander. Je länger VW die Zahlung des Schadenersatzes hinauszögert, desto niedriger wird die Summe durch die weiteren gefahrenen Km. Maßgeblich sollte der Km Stand zum Zeitpunkt des Urteils der ersten Instanz sein. Ich musste mit dem Fahrzeug auch zu jeder Verhandlung fahren, damit sich im Zweifelsfall die Gegenseite von der Richtigkeit des Kilometerstandes persönlich überzeugen kann. Mittlerweile hat der BGH verhandelt und ich bin auf das Urteil gespannt. Lt. Presse wird der BGH einen Schadenersatzanspruch bejahen, genau wie der EuGH am 5.05. signalisiert hat. Mir geht es allerdings um die Details, Urteilsverkündung soll bereits am 25.05. sein.
    Übrigens soll bei einem vorliegenden Urteil der Schadenersatz ohne Abzüge wegen Mängeln am Fahrzeug erfolgen.
    Mal sehen was daraus wird, ich werde berichten.
     
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  5. mellede

    mellede A1talk.de Legende

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    Heute kam die Bestätigung, dass die Anwaltskosten übernommen werden. Jetzt werden die mir direkt überwiesen, damit ich es an den Anwalt weiterleite. Ein wenig umständlich, naja.
     
  6. Zetti

    Zetti Audi A1 Guru

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    Sooo.. inzwischen hat sich ja einiges getan.
    Da ich nicht auf den Vergleich eingegangen bin, läuft nun die Klage beim Landgericht BN...
    Wie war das nochmal, die machen Massenabfertigungstermine? Hatte hier irgendwo was gelesen und finde es nicht mehr.

    Naja, wird wohl eh noch Monate dauern. Wobei ich nicht verstehe, warum. Zumindest würde mir die aktuelle Rechtsprechung reichen.
    Da sind zwar noch auf EU-Ebene einige Sachen ongoing, aber das blick ich noch nicht.
     
  7. mellede

    mellede A1talk.de Legende

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    Solange der BGH kein Urteil für alle raushaut, sind die AG und LG Urteile lediglich eine Richtung, die man einschlagen kann. Wenn VW da nicht mitspielt, muss das ganze vor Gericht. So ist das nunmal.

    Hast du schon einen Termin bekommen? Viele Gerichte versuchen, wegen Corona, außergerichtlich Vergleiche abzuschließen. Also generell und nicht spezifisch Schummeldiesel. Vielleicht hast du so die Chance, dass das ganze beschleunigt wird und zu deinen Gunsten ausgeht.
     
  8. Zetti

    Zetti Audi A1 Guru

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    Termin gibts noch keinen.....Durch das BGH-Urteil vom 25.05.2020 hätte ich mir mehr "Tempo" in der Sache erhofft.
    Pandemiebedingt bin ich seit Monaten im Homeoffice, da kamen nicht viele Kilometer zusammen, so dass die (derzeit geltende) Nutzungsentschädigung im Falle eines Falles sich nicht viel verändert hat.
     
  9. mellede

    mellede A1talk.de Legende

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    Jetzt haut das BGH ein Urteil in Sachen Verjährung raus. Leider konnte ich nirgends lesen, ob der Kläger sich vorher der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatte oder nicht. Denn das wäre hier sehr interessant zu wissen.
     
  10. Zetti

    Zetti Audi A1 Guru

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    Es stehen noch einige BGH-Prozesse in 2021 an, die sich u.a. mit Verjährung beschäftigen.
    Nach jetziger Rechtsauffassung hemmt die MFK die Verjährung. Zudem soll im damaligen Vergleich ja auch festgehalten worden sein, dass Individualklagen noch bis Oktober 2020 möglich gewesen wären; zumindest hat der vzbv das so kommuniziert.

    Allerdings ist die verbraucherunfreundliche Rechtsprechung des BGH uncool.
    Das hält mich aber nicht davon ab, die Sache weiter zu treiben. Es gab zwischenzeitlich ein individuelles, extrem verbessertes Vergleichsangebot von VW, was ich aber ebenfalls abgelehnt habe.

    UPDATE
    Im Vergleichstext steht nichts zur Verjährung. Allerdings würde diese sich aus § 204 Abs. 2 BGB ergeben. Demnach wäre die Verjährung noch für sechs Monate nach der Beendigung des Verfahrens gehemmt. In diesem Fall ist die Verjährung bis (Ende?) Oktober 2020 gehemmt.
     
    #640 Zetti, 03.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 03.01.2021

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