Das sagt überhaupt nichts aus. Mir ist früher als ich noch einen alten Micra K11 fuhr mal einer sachte hinten rauf gerutscht weil an der Ampel Glatteis war und ihm einer von hinten rauf rutschte. Von Außen war überhaupt nichts zusehen. Mein Vater wollte dann trotzdem mal ne Werkstatt gucken lassen und siehe da der Stoßfänger musste u.a. neu und die Rechnung war am Ende bei weit über 1000 €...
Ja, Fotos habe ich gemacht und meiner Versicherung übersendet. Den Zustand des Fahrzeuges habe ich auch beschrieben. Wie gesagt, er wollte unbedingt die Ordnungshüter holen...
Mal eine Frage an die Profi´s speziell an mellede! Gibt es eine Frist in der das beschädigte Fahrzeug repariert werden muss bzw. bis wann ein Schadensgutachten erstellt werden muss? Mein kleines Malheur ist nun 2 Monaten her und bis jetzt habe nix von der Sache gehört, weder von der Versicherung noch vom Geschädigten.
Also bei mir ging es damals wirklich sehr schnell. In zwei Monaten war es vielleicht sogar schon reguliert. Kleiner Spaß, es war schon leicht länger, aber die gegnerische Versicherung meldete sich wirklich schnell und zusammen mit meinem Anwalt habe ich ALLES erstattet bekommen: 1. Ausfall, pro Tag ?€ 2. Wertminderung 3. Betrag ohne MwSt. 4. MwSt. 5. Anwaltskosten. Grüße. P.S.: Ich war in dem Fall der Geschädigte.
Nein, es gibt keine Frist, in der das Auto repariert werden muss bzw. der Geschädigte muss ja nicht zwingend reparieren lassen. Er kann mit seinem Eigentum machen, was er will. Aber der Anspruch auf Schadensersatz hat er lediglich innerhalb der normalen Verjährungsfrist. Also nach BGB 3 Jahre zum Ende des Kalenderjahres. Ein Kostenvoranschlag oder Gutachten soll zeitnah erstellt werden. Da die Gefahr groß ist, dass evtl. noch was hinzu kommt. Leider gibt es aber hier keine Rechtssprechung, die die Zeitspanne genau definiert. Aber, wenn du einen aufmerksamen Sachbearbeiter hast, dann achtet dieser schon selbst drauf. Ich persönlich, habe Gutachten, welche zum Beispiel 6 Monate nach Schadentag erstellt worden sind, in Frage gestellt und teilweise abgelehnt. Ab und an kommt man damit durch, auch vor Gericht. Es kann auch sein, dass du nichts mehr von der Versicherung gehört hast, weil der Rückzahlungsbetrag zu hoch ist. Je nach AKB, ist hier eine Summe genannt. Wir (Allianz) schicken nur unter 1.000€ dem Kunden eine Schlussnachricht zu. Ansonsten nur nach Wunsch oder der Sachbearbeiter vergisst es den Brief zu unterdrücken. Ich persönlich schicke die immer zu, damit der Kunde weiß, dass die Sache nun erledigt ist. Ist aber nur von mir ein Goodwill. Ruf doch einfach bei deiner Versicherung an und frag nach dem aktuellen Sachstand. Auskunft werden sie dir auf jeden Fall geben
Danke für Eure Antworten! Die eine Info von der Versicherung gab es bis jetzt noch nicht und die Selbstbeteiligung musste ich auch noch nicht zahlen. ich sitze es aus...
Schaden wurde mittlerweile wohl abgerechnet, denn als ich gestern den neuen Beitragssatz für 2017 bekommen habe war da schon die Hochstufung enthalten. Lächerliche 45,..€ im Jahr mehr. TK musste ich noch nicht bezahlen bzw. gab es noch kein Schreiben. Schadenshöhe leider unbekannt.