Gesamtfahrleistung A1 bzw. Lebenserwartung

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Allgemein" wurde erstellt von Mythbuster, 05.02.2012.

  1. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Hallo zusammen,
    eine ganz direkte Frage: Gibt es irgendwo offizielle Aussagen von Audi, die belegen, für welche Fahrleistung ein A1 ausgelegt ist?

    Der Hintergrund: Ich gehe auf Wandlung meines 136kW A1. Entsprechend muss ich eine Nutzungspauschale zahlen. Die richtet sich danach, wofür der Wagen theoretisch ausgelegt ist.

    Der Gesetzgeber sagt:
    Ein Auto, das maximal 150.000 Kilometer durchhält = 0,67% vom Kaufpreis.
    Ein Auto, das maximal 200.000 Kilometer durchhält = 0,50% vom Kaufpreis.
    Ein Auto, das maximal 250.000 Kilometer durchhält = 0,40% vom Kaufpreis.

    Der Geschäftsführer meines Händlers hat mir ganz klar gesagt, der A1 sei ein Kleinwagen, da gelten die 0,67%, dies sei völlig klar.

    Ich vertrete die Ansicht, daß die Lebensdauer mindestens 200.000 Kilometer sein müsste ... das macht für mich in den Kosten knapp 1.000,- Euro Unterschied ... nun denn, es ist schon bezeichnend wenn er meint, ein A1 sei nur für 150.000 Kilometer ausgelegt ...

    Da wir auch bei anderen Dingen nicht konform gehen (unter anderem meinte er, daß ein BGH Urteil für ihn nicht bindend sei), fürchte ich, es wird sich hinziehen und über den Klageweg laufen ... :mad2:

    Wäre aber schön, wenn es irgendwo "belastbare" Infos zur Lebenserwartung gibt ...

    Danke für alle Infos!
     
  2. Pong74

    Pong74 Audi A1 Fetischist

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    Meine ehrliche Meinung, da alles Andere nichts bringt...
    Du hast es im Guten lange genug probiert. Schalte einen erfahrenen Anwalt ein und lass es ordentlich klären.
    So kostet Dich das nur Nerven!
     
  3. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Habe ich schon! Kostenübernahme der Rechtschutzversicherung habe ich seit gestern im Briefkasten. Sollte diese Woche keine Einigung kommen, wird die Klage eingereicht. Ohne wäre es uns lieber gewesen, rein aus Zeitersparnis, da wir es einfach hinter uns haben wollen und ich vor allem einen neuen Wagen brauche ... der steht nämlich seit Dienstag beim Händler ... ohne, daß der Hand anlegt, weil schließlich "will ich ja wandeln" ...
    Jetzt geht es um die Recherche, was die Zahlen betrifft, man bemüht sich ja, den Anwalt mit Fakten zu unterstützen.
     
  4. Stevenn

    Stevenn Guest

    Naja ist überhaupt nicht Zeitaufwendig übergibt man nen Anwalt und Sache hat sich erledigt(benötigt sogar weniger Zeit als wenn man es selbst versucht). Dieser kümmert sich um den Rest. Man wird höchsten für Rückfragen angerufen ggf. nen Gerichtstermin und ende der Geschichte ;)

    150tkm wäre etwas wenig (aber für kleinwagen sicherlich ansatzpunkt) aber mit 250tkm wirste definitiv wohl nicht rechnen können. Wenn de glück hast eher 200tkm. Die Motoren etc. halten zwar deutlich länger aber letztlich ist doch glaube entscheidend was audi angibt bzw. was man erwarten kann. Wird als Premium auto verkauft also kann man es mit 200tkm versuchen.
     
  5. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Wie das funktioniert, weiß ich wohl ... ich habe genügend Volljuristen in der Verwandtschaft ...

    Mit zeitauswändig meine ich: Klageweg = sechs bis acht Monate, bis das Thema durch ist ... und bis dahin x weitere Besuche in der Werkstatt, wegen aller Mängel ...

    Ich brauche einen zuverlässigen Wagen, nicht mehr, nicht weniger. Deshalb wäre mir eine Lösung ohne Klageweg lieber ...

    Auf der anderen Seite: Sollte das Angebot vom Händler nicht fair sein, werden wir halt klagen ... Dank Versicherung können wir dabei nur finanziell gewinnen ... und in der Zeit wird der Wagen halt weiter gefahren ... günstiger kann man ihn kaum fahren, wenn man dann in sechs oder acht Monaten die Kiste nach Gerichtsurteil abgibt und nur die Kilometer zahlen muss ...
     
    #5 Mythbuster, 05.02.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 05.02.2012
  6. Stevenn

    Stevenn Guest

    Ist mir dann auch klar geworden als geschrieben ;)
    (bei mir dauerts grade mal 4-6 wochen....)

    Einzigste was de halt noch versuchen kannst nen Kompromiss zu erzielen.

    BGH Urteile sind leider nicht bindend. Die Warscheinlichkeit bei einem selben Fall ist aber recht hoch, dass das zuständige Gericht zum selben Urteil kommt.

    Ich persönlich wäre recht schnell beim Anwalt (Rechtsschutz was feines) was aber bisher aber noch nicht der Fall war.
     
  7. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Das versuche ich noch (genau diese Woche noch)!

    Wäre halt schön, wenn man es ohne lange Gerichtstermine erledigen könnte ... zumal der GF ganz klar gesagt hat, daß es keinen Zweifel gibt, daß ich ein Anrecht habe, den Kaufvertrag rückgängig zu machen ... nur spielt er jetzt auf Zeit ... zuerst warten auf Zahlen von Audi, jetzt will er noch einen Gutachter von Dekra bestellen ... blah ... und er hat schon angedeutet, daß er weder die Winterräder noch anderes Zubehör auch nur zum Teil anrechnen will ... meinen Hinweis auf ein BGH Urteil, welches das Gegenteil behauptet, fand er nur belustigend ... insgesamt versucht er bei jeder Gelegenheit "spöttisch und überlegen" zu wirken ... nun denn, wenn er meint.

    Unsere Entscheidung steht: Ist das Angebot nicht akzeptabel, bzw. bis zum WE kommt kein Angebot, geht es seinen Gang über Anwalt und Gericht ... dann wird die Kiste in der Zeit noch gefahren ... zum Kilometertarif ... günstiger kann man kaum fahren. :tongue:

    Und bis zum Urteil hat deren Werkstatt dann noch viel Spaß mit uns ... da kann er drauf weten ...
     
  8. Stevenn

    Stevenn Guest

    Ich wäre/würde direkt mitn Anwalt hin ;)

    BGH Urteil ist zwar nicht bindend aber dies zu ignorieren bzw. nicht zur kenntnis nehmen wollen ist dumm vom GF (gibt halt nicht viele Urteile die von "niederen" Gerichten anders entschieden werden und wenn dann liegt nen anderer Sachverhalt vor).
     
  9. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Ich bezog mich auf dieses Urteil:

    Zitat:
    Wandlung von Zubehör:
    Ein Autokäufer hatte einen Firmenwagen erworben und anschließend aufwändigst ausgestattet. Leichtmetallfelgen, Breitreifen, Tempomat, Autotelefon und Navigationssystem sollten das Fahren schöner und komfortabler machen. Die Sache hatte einen Haken: Das Fahrzeug hatte zahlreiche Mängel, die sich nicht beheben ließen.
    Es kam zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Käufer wollte allerdings für die Zusatzausstattung, die Überführungs- und die Zulassungskosten zusätzlich zur Kaufpreisrückerstattung € 5500,- haben.
    Die Sache ging bis vor den Bundesgerichtshof, wo der Mann Recht bekam. Wer sein Fahrzeug wegen Mängeln zurückgeben kann, darf die Kosten für zusätzliche Aufwändungen als „vergebliche Kosten“ auf den Händler abwälzen. Allerdings musste sich der Mann eine 20 %ige Kürzung seines Anspruchs gefallen lassen, weil er das Fahrzeug schon ein Jahr lang benutzt hatte.
    BGH, Urteil v. 20. 7. 2005 Az. ZVIII ZR 275/05

    Ich habe beim Händler Winterräder gekauft und ein Soundsystem verbauen lassen. Er meint, ich müsse das Soundsystem auf meine Kosten wieder ausbauen lassen ... und die Winterräder sind auch mein Problem ...
    Nun denn, ich habe knapp 20 Urteile zu Winterrädern gefunden, die eher meine Meinung teilen ... und vier Urteile zum Thema "verbautes Zubehör" ... und da bezogen sich die Richter auf das BGH Urteil ... also schauen wir mal ... wenn ich mich auf einen Streit einlasse, bereite ich mich stets gründlich vor ...
     

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