Ok, muss das ganze jetzt nur noch verinnerlichen Jetzt hätte ich noch eine Frage zu den Winterkomplettreifen. In der EG Übereinstimmungsbescheinigung steht unter Anmerkungen 195/50R 16 88H M+S 6x16 ET30.0 Habe aber jetzt 17 Zoll Winterkomplettreifen. Soweit ich jetzt verstanden habe, muss ich die eintragen lassen, weil diese 17 Zoll nicht vermerkt sind. Muss ET bei 30 liegen oder kann sie auch höher sein?
Ist denn die Größe deiner Winterräder überhaupt eingetragen, also ohne M&S? Falls ja darfst du die auch mit Winterreifen fahren. Nur umgekehrt darfst du keine Größe, die nur mit M&S eingetragen ist, auch mit Sommerreifen fahren.
Du darfst alle in der EG-Übereinstimmungsbesch. genannten Rad-/Reifenkombinationen sowohl mit Sommer- als auch mit Winterreifen fahren. Nur wenn M+S dabeisteht, ist diese Kombination nur mit Winterreifen zulässig. Die Einpresstiefe ET des Rades hängt unmittelbar mit der Felgengröße zusammen. ET36 gilt für 7,5x17, ET34 für 7x16, usw. Je schmaler die Felge ist, desto kleiner kann die Einpresstiefe sein. Die Reifenbreite spielt auch eine Rolle. 7,5x17 mit 215er Reifen ET36, 7,5X18 mit 225er Reifen ET39,5. Das soll die Abdeckung der Reifenlauffläche durch die Radhäuser/Kotflügel sicherstellen, damit das Auto keine Steine oder so durch die Gegend schleudert. Jedenfalls in einem bestimmten Segment des Radausschnittes, damit der Dreck nicht so hoch und weit fliegt.
Also eingetragen sind diese 205/55 R15 88V / 6,5Jx15 ET34 215/40 R17 87W / 7,5Jx17 ET 36 215/45 R16 90V / 7Jx16 ET34 185/60 R15 88H M+S / 6Jx15 ET29 und zuletzt 195/50 R16 88H M+S / 6Jx16 ET30 und ich habe im Keller diese Winterkomplettreifen stehen: 215/40 R17 87V Extra Load M+S / E7,5Jx17H2 ET34
ET34 ??? Das sind Räder für den S1, nicht für den A1. Du brauchst 7,5x17 ET36, so wie es in der EG-Übereinstimmungsbesch. steht.
Der Verkäufer möchte mir jetzt am Wochenende neue Winterreifen bringen. Ich frag mal nach den genauen Daten und poste es dann Danke dir.. Und zu diesen Reifen hat TÜV gar nichts gesagt :-/
Darf ich bitte nochmal kurz zusammenfassen, um zu sehen, ob ich das ganze verstanden habe Also, wenn in EG bei den Reifen keine zusätzliche Abkürzung mit M+S vermerkt ist, darf ich auch diese für Winterreifen nutzen Jedoch wenn M+S vermerkt sind, darf ich diese nicht als Sommerreifen nehmen Richtig so?