Jetzt hoffentlich ein für euch eindeutiges Dokument Es ist in Deutschland nicht erlaubt, beides gleichzeitig zu betreiben. https://www.adac.de/_mmm/pdf/tuz_fas_iftk_tag_fahrl_lichtpflicht_26585_51207.pdf Grüße, Alex
Gähn, dieses Dokument ist 6 Jahre alt und vom ADAC, welcher keinerlei Rechtsbefugnisse hat. Das hatten wir doch schon längst abgehandelt.
Wenn es erlaubt wäre, hätte es dazu wohl keine Petition im deutschen Bundestag gegeben. Aber jeder darf natürlich das mit seinem Fahrezug machen, was er machen muss. Die Petition wurde übrigens abgelehnt. Man soll für diesen Fall das Abblendlich nutzen. (Aktiviert die Rückleuchten). https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2010/_11/_26/Petition_15499.nc.html Grüße, Alex
Auch diese Petition ist schon Jahre alt. Zudem wurde dort gefordert: Text der Petition Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das sogenannte Tagfahrlicht zwingend mit eingeschalteten Rücklichtern koppeln zu lassen. Darum geht es doch gar nicht.
Sorry, ja natürlich. Wenn DU das schreibst ist es natürlich nicht erlaubt. Wie konnte ich das vergessen ...
Wer labert denn hier? Wenn du diesen Thread komplett gelesen hast wirst du festgestellt haben, dass ich alle verfügbaren Gesetze und Vorschriften geprüft habe und sich dort nirgends ein Verbot finden ließ. Und dann kommen Leute wie du und behaupten einfach - aufgrund von uralten ADAC -oder sonstigen unmaßgeblichen Schriften - dass es doch verboten ist. Ich frage noch mal, wer labert hier? Zudem ließ sich hier auch noch niemand finden der wegen dieser Schaltung Ärger mit Polizei oder HU bekommen hat. Mir ist auch aus meinem sonstigen Bekanntenkreis und anderen Foren niemand bekannt bei dem es so war. Und da sind viele die diese Schaltung aktiviert haben weil sie einfach der Verkehrssicherheit dient. Also komm bitte mit Fakten und belege diese, dann können wir gerne weiterdiskutieren. Ansonsten ist das Thema für mich durch.