Ich hab folgendes Problem. Ich war bei einem Audi Autohaus und hatte da einen Kaufvertrag unterschrieben, allerdings noch ohne die Einzugsermächtigung, Vollmacht etc. An diesem Tag gegen Abend hab ich hier im Forum gelesen, dass ich bei einem Online Autohaus mehr Rabatt bekomme. Deswegen am Tag darauf bin ich ins Audi Autohaus und hab einem anderen Verkäufer gesagt (da mein Verkäufer auf einer Tagung war), dass ich das gerne storniert haben möchte. Er sagte kein Problem und ich bat noch drum, dass der für mich zuständige Verkäufer sich bei mir telefonisch meldet. Dies tat er dann auch und er akzeptierte es, dass ich es da nicht mehr wollte. Nun ruft er mich heute, 2 Tage später, nochmal an und sag, dass ich aus diesem Vertrag nicht mehr raus könnte da das Auto ja schon bestellt sei. Es ist ein Leasing-Vertrag bei dem ich 6000€ anzahlen wollte (die natürlich noch nicht überwiesen wurden da sie die Rechte noch nicht haben). Was soll ich nun tun?
Du hast 2 Wochen Wiederrufsrecht! (Zumindest hatte ich sie standartmäßig drin) Hast du den Vario Credit abgeschlossen???
Ja, das dachte ich mir auch. Diese 2 Wochen. Ne, kein Kredit Lustigerweise steht das nicht genau in den Vertragsunterlagen. l. Vertragsabschluss 1. Der Leasing-Nehmer ist an seinen schriftlichen Leasing-Antrag vier Wochen gebunden. Der Leasing-Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Leasing-Geber innerhalb dieser Frist die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt. 2. Die Vertragsannahme des Leasing-Gebers bedarf keiner Unterzeichnung, wenn sie mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erstellt wird. Dies gilt auch für die Vertragsaufhebung gem. Abschnitt XlV Ansonsten steht hier nicht viel mehr. Hier ist noch ein Klausel über die Vertragskündigung, aber die handelt nur davon wenn man das Fahrzeug schon besitzt. Ich wusste schon, dass die versuchen mich zu verarschen. Weil die erst verspätet angerufen haben, obwohl wir schon telefoniert hatten und er es mir erst dann gesagt hat. So nach dem Motto "achja übrigens sind sie an ihren Vertrag gebunden."
Eine Stornierung ist nur in den ersten 14 Tagen möglich. Wenn man die Lieferung nun nicht annimmt sind 15% vom LP Entschädigung fällig. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege Jedoch muss man dies ALLES schriftlich tun!!!
Stimmt. Er sagte 15% Entschädigung. Also muss ich die auch zahlen, wenn ich während der 14 Tage diesen Vertrag stornieren will? Ich hab es ja nach 2 Tagen gemacht.
Den Auszug aus dem Vertrag kann man aber auch so deuten: Der Käufer ist so und so viele Tage an die Bestellung gebunden, und wenn in dieser Zeit der Händler durch Annahme der Bestellung "den Sack zumacht" ist die Sache rechtsgültig und es gibt kein Zurück (Stornierung der Bestellung). Sonst rennt jeder Hinz & Kunz zum Autohändler, unterschreibt eine Bestellung und geht ein paar Tage wieder hin und storniert. Das Resultat wäre, wie oben schon geschrieben, das kein Händler vor Ablauf dieser "Stornofrist" eine Neuwagenbestellung ans Werk weiterleiten würde. Und die Dummen wären dann die "ehrlichen Besteller", die eben genau diese Frist länger auf Ihr neues Auto warten müssten. Scheint alles nicht so ganz einfach zu sein ... wenn er es wirklich schon ans Werk weitergeleitet hat.
Und er kann die Bestellung gültig machen ohne irgendwelche Rechte von mir zu haben? Also die Einzugsermächtigung, Vollmacht, Kopie des Persos? Oh man
Ist alles nur spekulation von mir ... 100% sicher kann ich es Dir nicht sagen. Entweder wir haben hier einen Profi oder man müsste einen Anwalt fragen. Bist Du nicht zufällig beim ADAC oder so? Da ist die Erstberatung am Telefon kostenlos