Deaktiviert den Gurtwarner (Bild 1). Steuergerät "17-Schalttafeleinsatz" >> "Anpassungen" >> "Gurtwarnung deaktivieren" Einstellbar: ja/nein Default-Wert: nein Ändert die Gurtwarnung (Bild 2). Steuergerät "17-Schalttafeleinsatz" >> "Anpassungen" >> "Gurtwarnung" Einstellbar: Variante 2 (normal) / Variante 3 (subjektiv noch aggressiver) Default-Wert: Variante 2 Die Gurtwarnung für den Beifahrersitz ist übrigens bei deaktiviertem Beifahrerairbag automatisch deaktiviert
Hi, kann man auch nur die Biefahrerseite deaktivieren? Hab da den Kindersitz drauf und dann piebt es immer. Den Airbag möchte ich nicht abschalten. danke. Grüße
Der Kindersitz muss ja angeschnallt werden, sonst kannst Du ihn gleich weglassen! Bei der Vollbremsung fliegt das Kind halt dann MIT dem Sitz durch die Windschutzscheibe!!!!!! :angry: Oder meinst Du nur so einen ... (?) "Sitzerhöhungkeil" ????
Gibt ja noch das Szenario, dass das Kind bei einer Fahrt mal nicht in seinem Sitz Platz nimmt.... anders Gesagt: Kindersitz ohne Kind Das Steuergerät scheint die Möglichkeit nicht anzubieten, also musst du wohl doch den leeren Sitz anschnallen oder den Airbag deaktivieren.
Danke! Wer glaubt den um Himmels Willen, dass ich einen Kindersitz auf den Beifahrersitz packe und dann mein Kind nicht anschnalle und oben drauf noch frage ob man das Gebimmel abstellen kann! Gehts noch? natrülich ist der Sitz auch neben mir wenn mein Kind nicht mit fährt und hat ein entsprechendes Eigengewicht! :angry:
Kann der Sitz nicht immer angeschnallt bleiben? Oder verwechsel ich das gerade mit so einer Babyschale? Kenn mich doch da noch nicht so aus... :blushing:
Mal 'ne Frage: mein Audi-Händler sagte mir, bei Deaktivierung des Gurtwarners würde die Allgemeine Betriebserlaubnis erlöschen. Stimmt das? Ich denke einfach mal dran, ihn jetzt deaktivieren zu lassen, da er trotz Anschnallen "warnt", d.h. der Sensor ist vermutlich defekt.
Naja, also lediglich das Symptom zu beheben und nicht die Ursache halte ich für den falschen Lösungsansatz. Dass die Betriebserlaubnis erlischt ist Humbug, kannst du deinem Händler auch gerne so sagen. VW hat, iirc, dazu auch mal ne Stellungnahme rausgegeben. Wenn dir beispielsweise der ausgebende Lautsprecher kaputt geht, zieht das ja auch nicht ein erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich. Das ganze ist ein freiwilliges Sicherheitsfeature, welches nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Solltest auf jeden Fall darauf achten, dass das Ganze spätestens beim Wiederverkauf funktioniert.
Ja, das wäre wirklich etwas seltsam, nur das Symptom zu beheben. Jetzt ist der Fehler von alleine weg, vermutlich eine Art Wackelkontakt. Ich wollte das sowieso mal machen lassen, da mich diese Art Sicherheitsfeature nur nervt.