Expertenfrage : Darf ich oder darf ich nicht ?!

Discussion in 'Smalltalk und Offtopic' started by DerAudiSuperFan, Jun 29, 2011.

?

Darf ich oder darf ich nicht ?!

  1. Ja, ich darf beide Linien in beiden Bildern überfahren !

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  2. Nein, ich darf beide nicht überfahren !

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  3. Ich darf nur die Linien im linken Bild überfahren !

    2 vote(s)
    8.3%
  4. Ich darf nur die Linien im rechten Bild überfahren !

    12 vote(s)
    50.0%
  5. Ich darf im rechten Bild nur zum Abbiegen oder Halten-aber nicht dauernd befahren!

    14 vote(s)
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  1. OliveRR

    OliveRR Audi A1 Guru

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    Na logisch benutze ich dann die rechte Spur ! :D
     
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  2. DerAudiSuperFan

    DerAudiSuperFan A1talk.de Legende

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    Also den Radweg ... äähm den Schutzstreifen für Radfahrer ?!

    :rolleyes: :D :cool: ;)
     
  3. OliveRR

    OliveRR Audi A1 Guru

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    Ääähmmm, wenn kein Radfahrer da ist, dann gibts auch keinen zu schützen... :p
     
  4. DerAudiSuperFan

    DerAudiSuperFan A1talk.de Legende

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    DAS sind Antworten eines KraftFAHRERS :D

    Danke ;)
     
  5. OliveRR

    OliveRR Audi A1 Guru

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    Gerne :D

    Falls dann doch ein Radfahrer kommt, dann kann der ja auf den Gehweg ausweichen, wenn weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist.... :D:D:D:D
     
  6. DerAudiSuperFan

    DerAudiSuperFan A1talk.de Legende

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    Da würden se wenigstens keinen ( Kraftfahrer ) stören ! :D

    Also ... Leute ... ich brauch weiterhin eure Meinungen ...

    Darf ich da stets und ständig drauf fahren ... also mich weit wie möglich rechts halten ... auf der Fahrbahn, wie es der §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) I. Allgemeine Verkehrsregeln besagt und somit die gestrichelte Linie stets und ständig unter meinem Fahrzeug "hinunterdurchhuschen" sehen ?!?!

    Quelle : StVO §2: Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
     
  7. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Gilt wohl nicht in Einbahnstraßen und auf Straßen mit baulich getrennten Fahrstreifen für jede Richtung.
    Ich würd sagen, du darfst nicht ständig drauf fahren wenn es sich vermeiden lässt.
     
  8. alexkem

    alexkem A1talk.de Legende

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    Nein, Schutzräume sind freizuhalten, wieAgentL schon sagte, teile seine Meinung
    !
     
  9. DerAudiSuperFan

    DerAudiSuperFan A1talk.de Legende

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    Aber sagt mir bitte

    WARUM !?!

    Es ist WEIT und BREIT KEIN Radfahrer zu sehen !!!

    Und es ist KEINE durchgezogene Linie ... und der Schutzstreifen darf, BEI BEDARF benutzt werden - wie bereits mitgeteilt wurde ... der Bedarf MEINERSEITS is ja da ... ;)

    Ich hasse so´n Misch-Masch im Strassenverkehr ! Entweder darf ich oder ich darf nicht ... es gibt KEINE KLAREN AUSSAGEN MEHR

    KEINER STEHT MEHR ZU SEINEM WORT

    Is genauso, wie mit der Diskussion um die Winterreifen(pflicht):

    Warum kann nicht gesagt werden :
    01.09. 00:00 Uhr bis 30.04. 24 Uhr UND zusätzlich bei Schnee und Eisglätte MÜSSEN an Kraftfahrzeugen M+S Reifen montiert sein. Dann wüsste jeder, was er zu tun hat - ganz einfach !

    Aber ich hasse sowas ... der eine sagt : na klar .. kein Ding ... der andere sagt, Nein, darfste nicht - ach und glatt isset doch noch garnicht etc. pp ... es ist alles relativ !! ;)

    Ich bin verwirrt und verärgert ... :mad:
     
  10. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    häh, ich verstehs nicht.
    Du darfst bei Bedarf die gestrichelte kreuzen, aber nicht ohne Notwendigkeit ÜBER ihr fahren. Ist doch ziemlich eindeutig.
    Und Winterreifenpflicht lässt mittlerweile auch wenig Spielraum zu. Wenn es die Witterungsverhältnisse fordern, musst du mit Winterreifen fahren. Witterungsverhältnisse, die Winterreifen erfordern sind Schnee, Schneematsch, kältebedingte Glätte. Und das gilt nicht nur vor der Haustür. Man erwartet halt, dass der Kfz-User mitdenkt und einschätzen können sollte ob 20km weiter, im Gegensatz zu vor der Haustür, unter Umständen Schnee liegen könnte. Wer fährt schon mit Sommerreifen in Skiurlaub?
    Also ich finde beide Fälle recht eindeutig. ;)
     

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