Audi A1 Verbräuche

Discussion in 'Audi A1 Allgemein' started by TiLLe, Oct 26, 2010.

?

Dein Verbrauch im Vergl. zur Werksangabe (1.6:3,8; 1.2:5,1; 1.4/122:5,3; 1.4/185:5,9)

  1. Mein A1 schafft die Werksangabe (max. 10 % mehr)

    50 vote(s)
    15.4%
  2. >10% bis 20% mehr als die Werksangabe

    71 vote(s)
    21.8%
  3. >20% bis 30% mehr als die Werksangabe

    95 vote(s)
    29.2%
  4. >30% bis 40% mehr als die Werksangabe

    60 vote(s)
    18.5%
  5. >40% bis 50% mehr als die Werksangabe

    25 vote(s)
    7.7%
  6. >50% mehr als die Werksangabe

    24 vote(s)
    7.4%
  1. patrick_a1

    patrick_a1 Guest

    Stimmt! Danke an die deutsche Regierung für dieses Privileg :flapper:
     
  2. guenter46ffm

    guenter46ffm Guest

    Als Problem würde ich das nicht sehen "rasen zu müssen", wobei das ja fast schon wie eine Art Beleidigung klingt.

    Bei uns wird niemand gezwungen "zu rasen".... aber wer Mitte und Links schnarcht, der fährt eben auf der falschen Spur. Immerhin haben wir in Deutschland ein Rechtsfahrgebot - was aber leider viel zu selten angewendet wird. Ich denke, da können wir ein Lied davon singen.. von sturen Linksfahrern und/oder Oberlehrern - egal welcher Nationalität :razz:

    "Freie Fahrt" hat bei uns schon immer den netten Nebeneffekt, dass unsere Autos auch entsprechend gebaut werden und keine Ami-Sänften wurden. Daher werden deutsche Autos eben auch gut verkauft :thumbup:
     
  3. *Joli*

    *Joli* Audi A1 Süchtling

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    Da gebe ich Dir völlig recht...und es ist auch genau so wie strucki200 sagt - im Alltag hat man numal gewisse Erwartungen und es ist einem nicht egal ob der Wagen 4 oder 9 Liter verbraucht...
    Fährt man zum Spaß siehts natürlich anders aus :razz:
    Und ich bin seeehr danbar dafür, dass es bei uns keine generelle Höchstgeschwindigkeit gibt - ich hab das Auto jetzt nicht ganz einen Monat und hatte bist jetzt aufgrund des Verkehrs noch nie die Möglichkeit ihn auszufahren, aber ich warte drauf!!! Und dann ist es mir auch egal was der verbraucht :D
     
    #613 *Joli*, Nov 16, 2011
    Last edited: Nov 16, 2011
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  4. Simius

    Simius Audi A1 Guru

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    Als ich in Deutschland vor ein paar Jahren gefahren bin überholten einen Vw-Busse mit 180 km/h. Gefühlsmäßig war man mit gewohnten 130 auch auf der rechten Spur recht langsam.

    Ich fahr ja nicht so viel Autobahn, aber wenn ich im halbwegs legalen Bereich gefahren bin (150 laut Tacho) war ich im Ganzen vielleicht minimal schneller als mit der erlaubten Geschwindigkeit. Nur stieg der Verbrauch jeweils rapide an.

    Meiner Meinung nach sind daher 130 mehr als ausreichend. Selbst wenn einer 120 fahren will ist es Ok... Zumindest in Österreich liegt man damit im Rahmen.

    Nur schnell auf der Autobahn zu fahren hat für mich keinen Reiz. Das kann jeder. Auch wenn man es bei Urlauben in Deutschland natürlich ausgetestet hat.

    Dann schon eher kurvige und bergige Landstraßen. Berge haben wir ja genug.:wink:

    Aber Linksspurschleicher hat man überall.
     
  5. Iruwen

    Iruwen Audi A1 Guru

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    Ich sags immer wieder gern weils einen so schön ärgert obwohls legal ist: man darf dauerhaft auf der mittleren Spur fahren solange auf der rechten Spur "gelegentlich" jemand fährt :flapper:
     
  6. SPIRIT`

    SPIRIT` Audi A1 Fetischist

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    Back to Topic..

    20% Dorf 70% Autobahn 10% Stadt
    Strecke 120 KM Anzeige laut Fis 4,9 L.
    Da er erst 600 KM auf dem Tacho hat, finde ich den Verbrauch top :)
    Durchschnittgeschwindigkeit war 120 auf der Autobahn.
     
  7. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Falsch, auch das Befahren der mittleren Spur, wenn auf der rechten ausreichend Platz ist (wovon ich bei "gelegentlich" ausgehe), kann 80€ und nen Punkt kosten.
     
  8. Okeydoky

    Okeydoky Audi A1 Guru

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    Ich denke, da eine gewisse Ironie in deinem Text zu erkennen. Wenn du es aber wirklich Ernst meinst, dann solltest du in Zukunft die Autobahn meiden und schleunigst einen Kurs in der Fahrschule belegen.

    Ich hasse diese Mittelspurfahrer abgrundtief........:cursing: die sind meiner Meinung nach maßgeblich Schuld an Stau´s und Unfällen.
    Ebenso verursachen diese Leute (vielleicht auch unbewusst, Tagträumer?) mitunter Situation auf der Linken Spur, die so nicht entstünden, wenn sie denn die rechte Spur benutzen würden.
    Denn wenn die linke Spur frei ist, gibt es z.B. auch kein dichtes Auffahren.....:w00t:

    Nicht selten kommt es dann vor, dass ein Träumer auf der mittleren Spur von einen anderen Träumer auf der linken Spur überholt wird......und auf der rechten Spur ist ne Menge Platz (ich rede hier von mehreren hundert Metern)...........ach ich könnt schon wieder aus der Haut fahren, wenn ich nur dran denke.

    Sorry, das ich wieder vom Thema abgekommen bin......
     
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  9. Iruwen

    Iruwen Audi A1 Guru

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    Ich sag ja man kann die Leute schön damit ärgern - ist aber nunmal so :wink: Einer der großartigsten Rechtsirrtümer auf deutschen Straßen.
    Die StVO besagt nämlich nur:
    Und ergänzend:
    Zeichen 340 ist übrigens einfach eine Leitlinie. Es ist also absolut zulässig auf der mittleren Spur rumzugurken wenn auf der rechten Spur irgendetwas fährt, das muss nichtmal ein Lkw sein. Das Gesetz lässt da mit der Formulierung "auch nur hin und wieder" auch bewusst viel Spielraum und die Rechtsprechung ist ebenfalls eindeutig.
    Auf Wikipedia steht im Übrigen auch:
    Ansonsten steht da aber ebenfalls:
    Eine "Behinderung" ist übrigens wie folgt definiert:
    Die "übliche Verkehrsteilnahme" ist in diesem Fall aber durch §7 (3c) bereits vorgegeben.

    :tongue:

    /e: jedweden Kommentar bezüglich Fahrschulkursen spar ich mir an dieser Stelle weil man das da (aus gutem Grund) nicht lernt. Aber mal dran denken wenn man das nächste mal auf der BAB hinter Opa Schawuttke mit Hut am Rad dreht ;)
     
    #619 Iruwen, Nov 17, 2011
    Last edited: Nov 17, 2011
  10. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Vorraussetzung: 3-spurige BAB

    Sobald du:
    1. Länger als 20sek mit gleichbleibender Geschwindigkeit auf dem rechten Fahrstreifen fahren könntest gilt das Rechtsfahrgebot. OLG Düsseldorf NZV 90 39
    2. Den rückwärtigen Verkehr am Vorwärtskommen behinderst weil die Linke Spur belegt ist aber auf der rechten Spur eine ausreichend große Lücke ist gilt das Rechtsfahrgebot. § 1 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung
     
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