Eben Anruf vom Leiter Neuwagenverkauf AUDI-HH mit folgender Aussage erhalten: Leider haben wir uns bei der Inzahlungnahme ihres A1 Gebrauchtwagen um 3000.-€ verschätzt. :bored: Entweder sie zahlen drauf oder treten vom verbindlichen bereits unterschriebenen Kaufvertrag zurück. Ja, was nun…??? Kopfschüttel Antje
Um 3000 Euronen verschätzt, das ist ja schon mal ne Hausnummer. Ist der A1 nach einem Jahr wirklich sein Geld nicht mehr wert?
Darf man fragen was der Händler euch für den A1 nach einem Jahr geboten hat und wieviel er jetzt geben möchte.
Das is geil: oder sie treten vom VERBINDLICHEN Vertrag zurück... Ist der Händler oder Audi selber Schuld. Du hast unterschrieben und somit ist der Vertrag gültig
Bitte nicht übel nehmen, dass ich jetzt nicht ins Detail gehen will. Der Wagen hätte dann seit Erstzulassung durch AUDI als Vorführwagen im Aug. 2010 und meiner Übernahme in Nov. 2010 einen Verlust von über 11.000.-€ eingefahren. Dies nur mal zur Info zum Thema „Wertverlust“ des A1.
Wenn ich grob überschlage was ihr an Ausstattung aufgelistet habt, dürfte der Neupreis seinerzeit sich irgendwo um die 26000 Euro bewegen. Das wäre ein Verlust von fast 40 % im ersten Jahr. Ich kanns mir fast nicht vorstellen. Hüstel.., das Geld muß man erst mal verdienen.
Hallo Namensvetterin, Audi kann aufgrund eines Fehlers den Vertrag nicht einhalten und fordert Dich auf den verbindlichen Vertrag zu stornieren :w00t: Den Witz erzähl mal einem Anwalt für Handelsrecht. Entschuldige Bitte, lass Dich nicht über den Tisch ziehen... Übrigens mach Dir doch mal Gedanken ob Du nach der Nummer mit Deinem ersten A1 und der aktuellen Folgeübung überhaupt noch einen Vertrag mit der Vertretung in Hamburg eingehst oder ganz die Fahrzeugmarke wechselst. :blink:
Hallo Antje, Du solltest auf jeden Fall auf Einhaltung des Vertrages bestehen. Der ursprünglich angesetzte Kaufpreis für den Gebrauchten war mit Sicherheit nicht jenseits von Gut und Böse, so das der Händler da nicht mehr herauskommt. Viel Erfolg!