Audi Händler storniert Sportback-Kaufvertrag von Asantje

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Allgemein" wurde erstellt von asantje, 12.12.2011.

  1. asantje

    asantje Audi A1 Guru

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    Eben Anruf vom Leiter Neuwagenverkauf AUDI-HH mit folgender Aussage erhalten:
    Leider haben wir uns bei der Inzahlungnahme ihres A1 Gebrauchtwagen um 3000.-€ verschätzt. :bored: Entweder sie zahlen drauf oder treten vom verbindlichen bereits unterschriebenen Kaufvertrag zurück. Ja, was nun…???
    Kopfschüttel
    Antje
     
  2. simon461

    simon461 Guest

    Um 3000 Euronen verschätzt, das ist ja schon mal ne Hausnummer.
    Ist der A1 nach einem Jahr wirklich sein Geld nicht mehr wert?
     
  3. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Kaufvertrag ist unterschrieben?

    Dann geh zum Anwalt und lass dich beraten.
     
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  4. JK-Nb

    JK-Nb Audi A1 Guru

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    Darf man fragen was der Händler euch für den A1 nach einem Jahr geboten hat und wieviel er jetzt geben möchte.
     
  5. Herby

    Herby Lebendes Lexikon

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    Das is geil: oder sie treten vom VERBINDLICHEN Vertrag zurück... Ist der Händler oder Audi selber Schuld. Du hast unterschrieben und somit ist der Vertrag gültig
     
  6. asantje

    asantje Audi A1 Guru

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    Bitte nicht übel nehmen, dass ich jetzt nicht ins Detail gehen will. Der Wagen hätte dann seit Erstzulassung durch AUDI als Vorführwagen im Aug. 2010 und meiner Übernahme in Nov. 2010 einen Verlust von über 11.000.-€ eingefahren. Dies nur mal zur Info zum Thema „Wertverlust“ des A1.
     
  7. strucki200

    strucki200 Lebendes Lexikon

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    Ist klar :thumbdn:
     
  8. simon461

    simon461 Guest

    Wenn ich grob überschlage was ihr an Ausstattung aufgelistet habt, dürfte der Neupreis seinerzeit sich irgendwo um die 26000 Euro bewegen.
    Das wäre ein Verlust von fast 40 % im ersten Jahr.
    Ich kanns mir fast nicht vorstellen.

    Hüstel.., das Geld muß man erst mal verdienen.
     
  9. rattenfrau

    rattenfrau Lebendes Lexikon

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    Hallo Namensvetterin,

    Audi kann aufgrund eines Fehlers den Vertrag nicht einhalten und fordert Dich auf den verbindlichen Vertrag zu stornieren :w00t: Den Witz erzähl mal einem Anwalt für Handelsrecht. Entschuldige Bitte, lass Dich nicht über den Tisch ziehen... Übrigens mach Dir doch mal Gedanken ob Du nach der Nummer mit Deinem ersten A1 und der aktuellen Folgeübung überhaupt noch einen Vertrag mit der Vertretung in Hamburg eingehst oder ganz die Fahrzeugmarke wechselst. :blink:
     
    #9 rattenfrau, 12.12.2011
    Zuletzt bearbeitet: 12.12.2011
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  10. Senator

    Senator A1talk.de Legende

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    Hallo Antje,

    Du solltest auf jeden Fall auf Einhaltung des Vertrages bestehen. Der ursprünglich angesetzte Kaufpreis für den Gebrauchten war mit Sicherheit nicht jenseits von Gut und Böse, so das der Händler da nicht mehr herauskommt.
    Viel Erfolg!
     
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