Audi Händler storniert Sportback-Kaufvertrag von Asantje

Discussion in 'Audi A1 Allgemein' started by asantje, Dec 12, 2011.

  1. Eltoro

    Eltoro Audi A1 Süchtling

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    Hast Du in der Vergangenheit eine Autragsbestätigung des Händlers erhalten?
    In der Regel sollten auch Deiner Bestellung die AGB der Fa. begefügt sein! In der
    Regel(!) ist eine verbindliche Bestellung erst dann gültig, wenn die Bestellung schriftlich durch die Fa. bestätigt wurde... wird leider meist so gehändelt!
    11`€ Wertverlust auf'm Listenpreis sind übel - wenn mann den bezahlt hat! Aber wie zum Teufel kann ein Verkäufer um 3.000,- € sich überhaupt verhauen:cursing::cursing: wo hat der seine Gedanken gehabt:wub:
     
  2. HaiTaucher

    HaiTaucher Audi A1 Guru

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    Rate dringend auf erfüllung des Vertrages zu bestehen.. zur Not zum Anwalt gehen.. Vielleicht kannst du ja ne Abstandszahlung von Audi erwirken und dir evtl. bei ner anderen Marke was schönes zulegen? so würde ich evtl. vorgehen...
     
  3. mellede

    mellede A1talk.de Legende

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    wenn du eine rechtsschutz hast geh auf jeden fall zum anwalt. dann brauchst du keine angst vor den kosten zu haben

    aber 3000€?! auf welchem dope war der denn? :)
    hast du mal in der schwacke geschaut, was der händler einkaufs-/verkaufspreis ist?
     
  4. Ferdi

    Ferdi Audi A1 Süchtling

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    Wird sich wirklich lohnen zum Anwalt mal zu gehen.
    Ansonsten wuerde ich auch erst mal auf die Erfüllung des Vetrages bestehen.
    Oder du probierst es mal bei einem anderen Händler. :razz:
     
  5. Pong74

    Pong74 Audi A1 Fetischist

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    Bin mir sicher, dass die Jungs bereits einen Käufer für den "alten" A1 hatten, der nun abgesprungen ist.
    So wollen die den "Verlust" minimieren...

    Übrigens ist bei einer Inzahlungnahme im ersten Jahr ein Wertverlust von 35-40% absolut üblich.
    Bei nicht so "interessanten" Autos wie A1, MINI etc kann der Wertverlust durchaus 40-50% zur UVP betragen.

    Klar, wenn Ford bspw. 25% Nachlass gibt, braucht man sich nicht zu wundern :thumbdn:
     
  6. Carisma1996

    Carisma1996 A1talk.de Legende

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    Ich würde auch nicht nachgeben und auf den Vertrag bestehen.

    Ansonsten kann ich nur sagen, der nächste Wahem sollte kein Audi mehr werden :flapper:
     
  7. Guenka

    Guenka Guest

    Also wenn ich das richtig verstehe wird hier das Fahrzeug nicht gewandelt, sondern der Händler hat sich bereit erklärt für einen Betrag X das Auto zurück zu nehmen und ein neues zu einem gewissen Betrag neu zu liefern. So wie das jetzt verstanden habe hat das Ganze nur indirekt mit Audi was zu tun der Vertragspartner alleine ist der Händler. Hier müsste nun ein Anwalt innerhalb 8 Tagen (solange gilt die Einspruchsfrist in der Regel ) eingeschaltet werden, dies bedeutet noch diese Wochen. Also Asantjemann ran an die Arbeit. Ich würde mir das auch nicht gefallen lassen und daher echt Prüfen lassen ob das Rechtens ist. Kommt aber natürlich auch drauf an wie der Vertrag abgefasst ist. Aber ist schon ein starkes Stück vom Händler.
     
  8. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Irgendwie habe ich das Gefühl, daß hier viel vermischt wird.

    Im anderen Thread hast Du geschrieben, daß aufgrund der Mängel eine Wandlung bzw. Rückabwicklung vom Kauf stattfinden würde. Die 'Spielregeln' dafür sind klar definiert ... und es ist nahezu unmöglich, hierbei 11.000,- Euro 'Verlust' einzufahren, da nur ein geringer Prozentsatz pro 1.000 Kilometer Laufleistung abgezogen wird ... um beim Schätzpreis des A1 auf 11.000,- Euronen zu kommen, musst Du schon um die Welt fahren ...

    Also hat Dir der Händler offenbar nur ein ganz normales Angebot zur Inzahlungnahme gemacht. Die Frage ist hier, wie verbindlich dieses Angebot ist und ob noch Klauseln enthalten sind, die einen Rücktritt ermöglichen.

    Was die Neubestellung betrifft ... wenn ich mich nicht völlig täusche, unterschreibst Du beim Händler lediglich eine verbindliche Bestellung ... die von Deiner Seite verbindlich ist und erst vom Händler / Audi verbindlich wird, wenn Du eine Auftragsbestätigung bekommst.

    So oder so wird er sich in Deinem Fall auf 'Angebotsirrtum' berufen. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, würde ich doppelt darüber nachdenken, ob Du zum Anwalt gehst oder nicht, da Die Chancen nicht sooo groß sind und Du nur noch auf mehr Kosten sitzen bleibst. Wenn Du eine Versicherung haben solltest, ruf an und frage dort nach einer Freigabe ... dann bist Du auf der sicheren Seite. Wenn Du keine hast: Versuche es mit einem Bluff ... sprich mit dem Händler, sag, daß Du Dich bei Deiner Versicherung gemeldet hast und Du eine Freigabe bekommen hast, Dich anwaltlich vertreten zu lassen ... wenn die Sache löcherig ist, sollte der Händler auf jeden Fall reagieren, da er kaum Lust auf Anwaltskosten etc. haben wird ...

    Ich denke, ein wichtiger Punkt ist: Reichen die Mängel Deines Altfahrzeugs, um den Kaufvertrag rückabwickeln zu können? Wenn ja, solltest Du darauf bestehen .... ggf. mit dem gleichen Bluff ... oder wirklich mit einem Anwalt im Rücken.

    So oder so ... ohne die Hintergründe und Verträge zu kennen, sind alles nur Vermutungen und theoretische Gedankenspiele ... deshalb sollte man vorsichtig mit Sprüchen der Gattung 'klarer Fall, geh zum Anwalt' sein, denn das kann schnell teuer werden ...
     
    #18 Mythbuster, Dec 13, 2011
    Last edited by a moderator: Dec 13, 2011
  9. Guenka

    Guenka Guest

    so sehe ich das auch wie oben bereits geschrieben
     
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  10. asantje

    asantje Audi A1 Guru

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    ja, absolut richtiger ansatz. die schätzurkunde war wegen systemstörung auch noch nicht erstellt. was sich für mich allerdings als unseriös darstellt ist, dass man mich von einer wandlung zu einer kaufm. lösung umgestimmt hat. diese dann nicht eingehalten und wortbruch begangen hat. ich wäre nicht im traum darauf gekommen, wenn ich mich pers.um 3000.-€ verkalkuliert hätte, eine vebindliche neuwagenbestellung rückgängig zu machen. es wäre mir auch nicht gelungen. jedenfalls abgesehen vom aufwand für mich, und dem gefühl, einer totalen vera..... aufgesessen zu sein, ist es für eine audi niederlassung eine beschämende aktion.
    immer noch kopfschüttel
    antje
     

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