a1 quattro scheinwerferfolierung

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Tuning" wurde erstellt von kleinpoe, 06.08.2016.

  1. kleinpoe

    kleinpoe Mitglied

  2. Mammu

    Mammu Aktives Mitglied

    Ob das genauso imitierbar ist, weiß ich nicht. Es ist aber nicht erlaubt :(
     
  3. kleinpoe

    kleinpoe Mitglied

    Oh schade, hab ich schon befürchtet, vielen Dank!
     
  4. NightWing

    NightWing Lebendes Lexikon

    Ach pff. Erlaubt/ nicht erlaubt. Wer soll nachprüfen, ob das nicht Original ist und warum?
    Ich denke wenn, dann wird es eher lackiert. Habe entsprechendes bereits an anderen Scheinwerfern gesehen: matt lackiert.
     
  5. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

    Das Problem ist nur, wenn es doch mal ein schlauer HU-Prüfer entdeckt lässt es sich nicht rückgängig machen ;)
     
  6. NightWing

    NightWing Lebendes Lexikon

    Also meine letzte HU mit neuer AGA war ein Witz: 15 Minuten insgesamt, wovon gut 12 Minuten Schriftlich waren.
    Damit meinte ich keinen schriftlichen Test. Er stand 2/3 der Zeit einfach vor seinen Laptop. Kurz OBD und das wars. Lachhaft.
    Jedenfalls hat er sich nicht einmal meine Mittelschalldämpferattrappe überhaupt nur angesehen.
    Wenn es ein Lackierer macht, sieht man keinen Unterschied zur Serie.
     
  7. Stonehead

    Stonehead Super-Moderator A1talk.de Team

    Puhh da muss ich aber mal ganz stark dazwischen grätschen.

    Diese Art "Umbau" ist völlig legitim und keineswegs illegal.

    so kann das ganze dann aussehen. bei mir allerdings in schwarz.
     

    Anhänge:

  8. NightWing

    NightWing Lebendes Lexikon

    Mir wäre das sowieso egal. Machen oder nicht machen wäre da nur zu überlegen.
    Wie hattest du das noch gleich umgesetzt? Ich erinnere mich an deinen Umbau.
     
  9. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

    Da kannst du grätschen wie du willst, das macht die Sache noch lange nicht legal ;)
    Alle Lichteinrichtungen am Fahrzeug - also natürlich auch der Scheinwerfer - benötigen eine Zulassung, erkennbar an dem irgendwo eingestanzten E mit einer nachfolgenden Nummer.
    Wenn du das Teil irgendwie veränderst erlischt damit diese Zulassung - und sogar weitergehend die deines gesamten Fahrzeugs. Der einzige Weg solche Scheinwerfer legal zu fahren ist sich welche vom Quattro zu besorgen ...

    Vermutlich wird es - sofern sauber gemacht - kein Prüfer monieren, aber garantieren kann das natürlich keiner. Gerade auf illegale Lichteinrichtungen (z.B. auch LEDs statt Lampen) haben die Prüfer seit einigen Jahren auch ein besonderes Auge, nur mal so am Rande.
     
  10. Stonehead

    Stonehead Super-Moderator A1talk.de Team

    Ist aber leider nicht wahr.

    Die Veränderung vom Lack hat nichts mit der Zulassung zu tun, da die Lichteinrichtung per se nicht betroffen ist. der Strahlengang des Scheinwerfer muss komplett unverändert bleiben um die Zulassung zu erhalten. Heißt jeglicher Lack im Scheinwerfer ist erlaubt, solang er nicht auf Lichtausstrahlenden, Lichtreflektierenden, oder Lichtdurchfluteten Teilen ist.

    Das darfst du dir gerne vom TÜV-Prüfer bestätigen lassen und in den passenden Gesetzen zusammen suchen, ich hab die Sache schon hinter mir und bin etwas zu faul das jetzt nochmal explizit rauszusuchen, war nämlich etwas Arbeit.

    Soll unterm Strich heißen: Plastikblenden im Scheinwerfer darf ich lackieren, alle anderen Veränderungen sind ohne Lichttechnisches Gutachten und Abnahme illegal. (egal ob getöntes Glas, zusätzliche Lichter, blablablubb)

    Nach deiner Logik würde ja jedes E-geprüfte Teil dass ich Lackiere oder Foliere sofort zum erlöschen der BE führen. Ist aber de Facto nicht der Fall.

    _______________________________

    Zur Umsetzung: Scheinwerfer auf machen (entweder schneiden oder Kleber lösen), der Rest ist nur geklipst.

    Hab vor ner Woche nen Tipp bekommen, von Abgelösten Rücklichterscheiben mithilfe vom Heißluftföhn. Werde ich wohl mal testen um die hässliche Orangene Abdeckung der Blinker aus dem Licht zu entfernen. Das widerum NFS ist durchaus nicht erlaubt. Also nicht zum Nachmachen empfohlen solang man sich der Konsequenzen nicht bewusst ist.
     

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