Winterfelgen eintragen?

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Felgen & Fahrwerk" wurde erstellt von Blackmaxx, 30.10.2012.

  1. Blackmaxx

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    Hallo liebe Leute,

    habe mir Heute Felgen mit Winterbereifung gekauft, und nachfolgendes
    Gutachten mitbekommen. Nun stellt sich die Frage, ob ich diese eintragen
    lassen muss?! Oben steht "Gutachten zu ABE Nr. 45527. Das heisst für
    mich, dass eine ABE für diese Felgen existiert und ich die Felgen NICHT
    vom TÜV eintragen lassen muss. Die ABE habe ich aber leider nicht mitbekommen. Diese kann ich sicher irgendwo downloaden.

    Was meint ihr?
     

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  2. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Vielleicht hilft dir das hier weiter:

    Den Anhang oz1772.pdf betrachten

    Die Seiten, auf denen "Anlage 5 zum Gutachten..." steht und das Teilegutachten kannst du in die Tonne drücken. Die sind erstens uralt und zweitens für andere Fahrzeuge.Das Gutachten für den A1 hast du ja schon. In der ABE steht auch, daß eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist.
     
  3. Blackmaxx

    Blackmaxx Mitglied

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    Danke für die schnelle Antwort.

    Ist das die aktuelle ABE? 2003 ist doch schon recht lange her.
     
  4. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Ja, die ABE wird einmal erteilt, wenn der Hersteller dies beantragt und für dann aktuelle Fahrzeuge begutachten lässt. Die Gutachten zu bestimmten Fahrzeuggruppen sind nach Anlagen zum Gutachten sortiert, also Anlage 1, 2, 3, usw.

    Wenn im Laufe der Zeit neue Fahrzeugmodelle auf dem Markt kommen und mit der Felge begutachtet werden, so werden diese neuen Gutachten als weitere Anlagen beigefügt, also Anlage 30, 31, usw.

    Die einzelnen Fahrzeuge entwickeln sich auch weiter, es kommen neue Motoren und Variationen hinzu. Beim A1 z.B. wurde das Modell mit dem 136-KW-Motor erst später begutachtet. Manche Felgen wurden schon am Sportback begutachtet, andere noch nicht. Wenn eine Anlage zum Gutachten aktualisiert werden muß, so gibt es eine neue Ausfertigung, also Anlage 27 / erste, zweite, dritte, usw. Ausfertigung.

    Daher kann die ABE an sich so alt wie das Felgenmodell sein. Die Gutachten zu den einzelnen Fahrzeugen entwickeln sich anschließend in neu hinzukommenden Anlagen und neuen Ausfertigungen dieser Anlagen weiter.

    Die Anlagen zum Gutachten werden also bei Bedarf aktualisiert und können deutlich jünger sein als die ABE, auf welche sie sich beziehen. In deinem Fall handelt es sich um die Anlage 20, sechste Ausfertigung, datiert 28. Februar 2011.
     
    #4 Agent L, 31.10.2012
    Zuletzt bearbeitet: 31.10.2012
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  5. Blackmaxx

    Blackmaxx Mitglied

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    Super. Danke für die Infos.
     

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