Verboten ist es nicht unbedingt. Es ist nur im Bereich der STVO nicht zugelassen. Ich sage mal, wenn es nicht zu extrem ist, fällt das keinem auf. Die 5% ist meines Erachtens im Rahmen. Bei der 10% bin ich mir da nicht mehr so sicher. Denn die ist schjon sehr dunkel.
Es ist verboten, da Du die Bauart der Rückleuchte änderst. Du müsstest damit zum TÜV und Dir dies eintragen lassen, da sonst die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs erlischt. Auch wenn es nur 1% dunkler ist, beim Unfall (falls es dem Gutachter oder so auffällt) hast Du schlechte Karten :rolleyes2: ... Wenn ich jemanden hinten drauf fahren würde oder mir jemand oder weiß der Geier was, würde ich immer das andere Auto genau überprüfen auf getönte Scheiben, Rückleuchten, andere Lichter, Felgen, etc. pp. um später vor Gericht die besseren Karten in der Hand zu haben. Da ich weiß was so erlaubt ist und was nicht hättest z.B. Du mit Deinen getönten Lichtern schon mal schlechte Karten :lol: auch wenn ich Dir drauf gefahren wäre, würdest Du eine Mitschuld tragen, weil durch das tönen Du die Bauart der Leuchte geändert hast und damit die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs erloschen ist ... Du hättest so am Straßenverkehr gar nicht teilnehmen dürfen. No risk, No fun ... wie Du siehst kann alles klappen, aber gerätst Du an den Falschen, hast Du massig Probleme :laugh: für das bisschen Tuning.
Da hast du absolut Recht. Ich dürfte auch nicht mit meinem Durchgehenden Auspuffrohr fahren. Es stimmt schon, wenn es probleme gibt, hat man die schlechteren Karten. Es kommt halt immer darauf an, ob es in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unfall steht. Bei den Heckleuchten ist es schon Klar, wenn einer drauffahrt und meint er habe das Bremslicht nicht gesehen, da es abgedunkelt ist. Nur mit meinem Rohr wir so ein Schaden nicht zusammenhängen. Das hatte ich mit Verbot bzw. mit nicht erlaubt gemeint. Aber im Großen und Ganzen gebe ich dir schon Recht.
Na Logo würdest Du ein Problem bekommen (vorausgesetzt ich wüsste von diesem Rohr) und zwar ist durch das Rohr die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs erloschen und somit hättest Du erst gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Ein guter Anwalt würde da schon einiges rausholen. Auch würdest Du mit Deiner Versicherung ärger bekommen und die könnten Dich in Regress nehmen, da diese Veränderungen vorsätzlich stattgefunden hat. Du wusstest dass Du mit diesem NICHT eingetragenen Rohr NICHT fahren darfst. Ist natürlich alles jetzt ziemlich krass, aber wenn es jemand wirklich darauf ankommen lässt wirst Du sehr viel Stress haben bei der Versicherung + Flensburg + Co..
Sind wie du sagst Extrembeispiele. Wichtig ist, dass es einfach zu keinem Schaden kommt. Aber nun zurück zum Thema. Ich wüsste, ob nun erlaubt oder nicht:wink:keine andere Lösung.
wenn Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden die nicht STVZO entsprechen erlischt wie Carisma schon geschrieben hat die Betriebserlaubnis. Klartext bedeutet dies, dass nicht nur Deine Versicherung nicht zahlt, sondern auch die gegnerische Versicherung die Kosten von Dir abverlangen kann. Da ist es erst einmal völlig egal wer die Schuld zu welchen Prozentsatz hat. Fakt ist, das ein Fahrzeug am Strassenverkehr teilgenommen hat dessen Betriebserlaubnis erloschen ist. Freilich haste Recht wo kein Kläger da kein Richter und wenn keiner Deine Änderung am Fahrzeug erkennt passiert auch nichts, aber das Risiko ist schon sehr hoch. Das sollte man sich immer vor Augen halten.
Als ich jünger war hatte ich auch blaue Kappen auf den Standlichtern und so Späße :flapper: ... da habe ich mir keinen Kopf darüber gemacht. Jetzt wo ich älter wurde und die Autos ein wenig teurer, mache ich mir da schon seeeeehr genau meine Gedanken ... und verkneife mir das ein oder andere schöne Gimmick :wink: ... es kann 100 mal gut gehen, aber wenn nicht steht man mit nem Haufen Schrott vor der Tür und ne Menge Schulden :scared:
Ach ja selbst durchsichtige Folie die nur als Schutz aufgebracht wurde ist nicht erlaubt. Aber hoffen wir alle mal das es nicht soweit kommt. Das keiner von uns einen Unfall hat. Gesendet vom iPhone Fehler inklusive