Unfallschaden ?

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Allgemein" wurde erstellt von ilinho77, 28.05.2013.

  1. ilinho77

    ilinho77 Audi A1 Guru

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    Hallo zusammen,

    mir ist letztens jmd reingefahren und ich hatte einen Schaden über 2.500 Euro.
    Der Wagen wird finanziert, fahre ihn gerade erst 2 Jahre und nach 4 Jahren ist dann eine Ablösesumme fällig.
    Ich habe jetzt von der gegnerischen Versicherung als Weertminderung
    350 Euro und eine Ausfallentschädigung p.Tag über 43 Euro erhalten.
    Allerdings hatte eich ein Ersatzfahrzeug bekommen, hat das miteinander nichts zu tun ?
    Wenn ich den Wagen aber nach 4 Jahren wieder abgebe und nicht behalte, muss man dann AUDI die Summe die mir gezahlt wurde, zurückzahlen an AUDI?
     
  2. smartmarc

    smartmarc Audi A1 Guru

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    Ja, da kannst du von ausgehen - wenn du den Wagen abgibst wird ein Gutachter sich den vornehmen und für jede Beschädigung außerhalb der "normalen Abnutzungsspuren" eine Rechnung schreiben.
     
  3. mellede

    mellede A1talk.de Legende

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    Du bekommst entweder Nutzungsausfall oder einen Mietwagen. Wenn die Versicherung beides zahlt,halt erstmal den Mund. Vielleicht fällt es nicht auf ;)
    Tja,Wertminderung ist so ein leidiges Thema. Einfach bei der Rückgabe des Audi's das Unfallgutachten vorlegen und hoffen,dass die 350€ ausreichend waren. Und ja, diese Summe muss an Audi. Davon mal abgesehen, hättest du die Bank über den Unfall informieren müssen, da diese Eigentümer ist und entscheiden,was mit der Wertminderung passiert.
     
  4. ilinho77

    ilinho77 Audi A1 Guru

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    Hi,

    naja, ich hatte noch nie einen Unfall und deshalb war ich mir nicht sicher, wie ich vorzugehen habe.
    Daraufhin habe ich direkt bei meinem Audihändler angerufen und denen das mitgeteilt, die haben gesagt das ich mich um nichts kümmern brauche und das die das für mich erledigen, musste lediglich die Versicherungdaten der Dame vorlegen.

    Das war´s .....

    Also muss ich die Audi Bank darüber informieren ?
    Wenn die sich die Kohle selber einstecken würden, dann müsste doch normalerweise nach 4 Jahre die Ablöse des Autos niedriger werden, oder ?
    Dann zahle ich doch nicht mehr die Ablöse die auf dem Brif steht wenn der Wagen als Unfallwagen gilt, oder ?
     
  5. smartmarc

    smartmarc Audi A1 Guru

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    Ja, falls das dein Händler nicht schon gemacht hat. Normalerweise wollen die das Gutachten sehen
    Aber: Die Bank kann ja am allerwenigsten was dafür, dass du in einen Unfall verwickelt warst.
    Du hast mit denen vereinbart:
    - Sie überlassen dir ein Auto im Wert von X für 4 Jahre und X Kilometer
    - Nach 4 Jahren garantieren sie dir einen Wertverlust von Y, bzw. das sie den Wagen zu Betrag X-Y=Z zurück kaufen. Gleichzeitig räumen sie dir ein Vorkaufsrecht in Höhe von Z ein.

    Alles was bei dem Wagen über die "üblichen Nutzungsspuren" hinaus den Wertverlust Y vergrößert ist von dir auszugleichen. Erst dann ist der Vertrag erfüllt. Wie genau dann dein Vorkaufsrecht geregelt ist kann ich dir nicht sagen, sollte aber in deinem Vertrag stehen.
     

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