Ich bin mal gespannt was man seitens entsprechender BANK hier zum "Privat- Hypothekendarlehen" sagt!!! (da herrscht nach wie vor Unklarheit aufgrund der Besonderheit des Annuitätendarlehens...Stiftung Warentest u.a. sagen "egal" ob Auto, Möbel oder Haus/ Wohnung...aber man ist sich nicht sicher...auf jeden Fall muss man bis zum 31.12.14 einmal Einspruch einlegen, damit man später überhaupt Chancen hat, wenn es geregelt wird!)
Habe 660€ in meinem Finanzierungsvertrag fuer den A3 aus 2010, Brief ist gerade raus. Ich berichte mal, es gibt ja bestimmt noch welche hier, die das auch betrifft. Das BGH Urteil, auf das sich die Audibank immer wieder berufen hat ("schwebend") ist ja nun -zugunsten des Verbrauchers - durch.
Ich Idiot habe gerade festgestellt, dass ich für meinen A3 aus 2008 keinerlei Unterlagen mehr habe. Nach dem Verkauf hab ich alles weggeworfen. Werde jetzt mal "blind" ein Schreinen aufsetzen, da ich keinerlei Ahnung habe, ob und wenn ja wie hoch die Gebühren waren...
Ja, tut echt gut wenn man von ner fast 10 jahre alten Finanzierung rund nen tausender plus Zinsen zurückverlangen kann . Bin schon gespannt ob ich noch nen Anwalt brauch....
Das wäre auch noch interessant. In den Standardvorlagen wird ja auch mit einem Anwalt nach 3 Wochen oder so gedroht. Wieviele würden wirklich zum Anwalt gehen, und ab welchem Betrag? Ich bezweifle jetzt einfach mal, dass die Banken einfach so alles zurück zahlen werden. Wo lohnt es sich für die Banken eher erstmal nicht zu zahlen, bei kleineren Beträgen, wo vielleicht die Bereitschaft einen Anwalt zu beauftragen nicht so hoch ist, oder eher bei größeren Beträgen wo es direkt um viel Asche geht?
Ich geh davon aus dass erst mal ein ablehnender Bescheid kommt. Warum? Ganz klar: In einem Monat sind Ansprüche vor 2011 verjährt. Man muss die Verjährung anhalten. Das Schreiben reicht meines Wissens nach nicht. Darauf werden die Banken setzen. Ich werde auf jeden Fall umgehend die entsprechenden Schritte einleiten, in meinem Fall werd ich mich an den Ombudsmann der Banken wenden, weil das a) nix kostet und b) die Verjährung hemmt und c) eventuell reicht.
Nein genau das ist falsch nach den BGH Urteilen vom 28.10 gilt in diesem Fall eben nicht die Verjährung von 3 Jahren, sondern von 10 Jahren. Das heißt Finanzierungen von 2005 verjähren zum 31.12.2014. Und ja ein schreiben reicht nicht aus die Verjährung anzuhalten, dass tut nur eine Klage. Daher sollte eine Ablehnung kommen oder nach 14 tagen nichts passieren, direkt einen Anwalt einschalten. Bei der aktuellen Rechtslage kann man das eigentlich ohne Bedenken tun, da die Anfallenden kosten dann auch von der Bank getragen werden müssen.