Garantieanspruch nach Zugriff auf Steuergerät zur Freischaltung diverser Funktionen

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Allgemein" wurde erstellt von Silverwave, 10.11.2014.

  1. Silverwave

    Silverwave Guest

    Hallo an Alle! :)

    Ich habe hier ein Thema, welches mich schon ein paar Tage beschäftigt, vielleicht weiß ja von euch jemand Rat!

    Ich habe meinen A1 vor 3 Monaten als Jahreswagen gekauft. Bezahlt habe ich mit Finanzierung und der Option des "verbrieften Rückkaufsrechts" (In 4 Jahren bekommt der Händler den Wagen ohne Mängel von mir wieder und ich nehme einen neuen mit)...

    Nun würde ich gerne ein paar Funktionen im Steuergerät freischalten lassen.
    (Berganfahrassistent, Zeigertest, optische Anzeige der Einparkhilfe hinten)

    Ich weiß, dass diese Freischaltungen einfach zu programmieren sind, jedoch stellt sich mein Freundlicher da total quer.
    Angeblich darf der Händler diese Freischaltungen durch ein Verbot von Audi nicht mehr machen, auch wenn damit kein Aufwand verbunden ist.

    Ich kann nun natürlich auch von jemand anderem diese Programmierung vornehmen lassen, das Thema ist ja hier im Forum aber schon ein alter Hund, aber wie sieht das dann mit meinem Garantieanspruch aus bzw. in 4 Jahren wegen dem Rückkauf des Wagens durch den Händler?

    Mein Freundlicher konnte mir dazu keine Auskunft geben.

    Kann mir von Euch jemand weiterhelfen? Hat jemand vielleicht schon ähnliches durch?

    Danke für alle Antworten!

    LG
     
  2. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Kannste machen. Kannst ja vorher, wenns dich ganz arg wurmt, alles zurück setzen lassen. ;)
     
  3. Silverwave

    Silverwave Guest

    Hey Scuba,

    danke erstmal für die schnelle Antwort!
    Also kann ich quasi jetzt alles freischalten lassen und in 4 Jahren alles wieder deaktivieren lassen, ohne das die beim Händler von Audi merken, dass jemand am Steuergerät gewerkelt hat?
     
  4. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    So siehts aus.
    Oder halt drin lassen, weil das eh keiner merkt, außer so Freaks wie wir.
     
  5. Libertyx82

    Libertyx82 Audi A1 Guru

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    Und das Verbriefte Rückgaberecht ist auch keine Garantie, sondern eine schriftliche Vereinbarung, dass das Autohaus nach ende der Finanzierung verpflichtet ist das Auto in Zahlung zu nehmen. In der Vereinbarung steht auch nur, dass das Fahrzeug in einem dem Alter und Laufleistung entsprechenden Zustand sein muss. Aber nicht das du nichts daran verändern darfst.

    Was die Garantie angeht, hatte ich da bis jetzt noch keine Probleme, zumal keine Werkstatt bei einem Problem erst mal die komplette Codierung durchsucht :)
    Die schauen sich den Fehlerspeicher an, wenn überhaupt.
     
  6. Silverwave

    Silverwave Guest

    Ich danke Euch beiden!
    Dann werde ich mir in den nächsten Tagen mal einen "Programmierer" in meiner Nähe suchen und das machen lassen :)

    Eine Sache habe ich allerdings noch, ich habe irgendwo gelesen, dass z.B. beim
    ServiceCheck alle nachträglichen Einstellungen die man im Steuergerät gemacht hat, wieder in den "Auslieferungszustand" gesetzt werden, also dann weg sind.
    Ist da was dran?
     
  7. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

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    Das habe ich noch nie erlebt. Ich kann mir das auch nur vorstellen wenn ein STG getauscht wird bzw. ein werksseitiges Update dafür eingespielt wird.
    Im Zweifelsfall nach den Änderungen einen kompletten Scan durchführen und das Ergebnis als Datei speichern. Dann kannst du zumindest alle Änderungen später wieder nachvollziehen.
    So ein Scan bietet sich auch vor der ersten Änderung an, wenn man das später mal wieder rückgängig machen will.
     
  8. sandtigerhai

    sandtigerhai Super-Moderator

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    Also beim Service haben sie gesehen, dass ich Änderungen drin hab. Aber er hat es mit nem Grinsen abgetan und dabei belassen ;)
     
  9. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Kannst auch vorher sagen, dass sie Softwareupdates nur nach vorheriger Rücksprache aufspielen dürfen. Hab ich auch so gemacht.
     
  10. Qiu

    Qiu Audi A1 Guru

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    Der Form halber anbei als PDF die Neuwagengarantiebedingungen der AUDI AG; hier gerne den Punkt 7 beachten und dabei die 3. Position!
     

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