Und ich glaube, daß ihr Eidgenossen euren Assekuranzen und deren Regulierungspraxis einfach mehr vertraut.
Weiß hier jemand was mit der Garantieverlängerung (3 Jahre ab Januar) und dem Servicepaket (Inspektion und TÜV): A) Bei einer Reparatur B) Bei einem Totalschaden passiert?
Phu, dass ist eine Gute Frage... Die Garantieverlängerung läuft ja fest auf das Auto, daran ändert sich auch nichts weder bei Rep noch bei Totalschaden. Du kannst sie also bei Totalschaden nicht auf das neue KFZ übertragen. Das Servicepaket müsstest du im Falle eines unverschuldeten Totalschadens eigentlich vorzeitig Kündigen können. (Ist ja auch bei der Restschuldversicherung so) Am besten fragst du das am Montag deinen Anwalt der sollte dir das genau sagen können.
Alles klar, danke. Ich war gestern im AH, hab das alles gesprochen. Das AH hat einen neuen Service, nennt sich Schadenteam. Sie haben mir einen Rechtsanwalt angeboten und den werde ich auch annehmen. Der freie Gutachter hat sich gestern gleich bei mir gemeldet und kommt heute ins AH. Das Gutachten wird anschließend vom Rechtsanwalt geprüft. Ist die Vorgehensweise richtig bis jetzt?
Wenn ein Autohaus einen Rechtsanwalt anbietet ist das zwielichtig. Das nennt sich Unfallhelfertum und ist rechtlich nicht einwandfrei, vor allem wenn das raus kommt...
Naja das läuft über die Eine Firma, dessen Broschüre auch beim adac auslag. Also von daher ist der Anwalt nicht vom AH und damit auch kein Unfallhelfertum.
Das Wort hast du dir aber gerade ausgedacht, oder? :biggrin: Zumindest bringt Google dazu nur einen einzigen Treffer, und darin geht es um unlautere Praktiken von Versicherungen :lol: Was du sicher meinst ist die "Ausnutzen einer Zwangslage, z.B. durch Werbung am Unfallort" und davon kann ja wohl hier keine Rede sein.
"Unfallhelferring" bringt mehr Treffer. Unfallhelfer - Pannenhelfer - Hilfe am Unfallort - Unfallhelferringe