Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe endlich am Donnerstag mir einen Audi A1 Sportback s-tronic mit 66 kW (90 PS ), Bj 03/2013 von einem Privatverkäufer mit 18 Zoll Audi original Komplettreifen gekauft. Vor dem Kauf waren wir beim TÜV Süd, um ein Gebrauchtwagen Check zu machen. Der Mitarbeiter meinte, dass der Wagen keine Mängeln oder dergleichen aufweist, aber die Bereifung umgerüstet und eingetragen werden muss. Die Komplettreifen sind eigentlich für Audi A1 s-line gedacht und ich habe dagegen das s-tronic. Der Verkäufer hat gesagt, ich darf mir gerne neue Audi A1 Original Sommerkomplettreifen mit 17 Zoll aussuchen und die Kosten übernimmt er. Jetzt zu meiner Frage. Habe in der EG Übereinstimmungsbescheinigung nachgesehen und festgestellt, dass unter Punkt 35) 205/55 R15 88V mit den passenden Felgen 6,5Jx15 ET angegeben ist. Unter Punkt 52) jedoch sind noch für Punkt 35) 215/40 R17 87W mit 7,5Jx17 ET 36 und noch einige andere aufgelistet. Habe jetzt nach Audi A1 Original Komplettreifen geschaut und welche gefunden, aber diese haben hinter der 87W noch XL (Extra Load). Was glaube ich, verstärkte Reifen, bedeutet. Darf ich die auch nehmen, obwohl XL in der EG Übereinstimmungsbescheinigung nicht vermerkt ist? Würde TÜV erneut stressen? Wäre super nett, wenn ihr mir schnellstmöglich antworten könntet, denn der Privatverkäufer würde jetzt gleich noch die Sommerkomplettreifen bestellen, sodass diese schnell angebracht und ich endlich mein Audi A1 fahren kann. Momentan steht der Wagen auf dem Parkplatz. Vielen Dank für eure Bemühungen. Sonnige Grüße aus Mannheim Audianer13
Das XL ist unerheblich. Du darfst alle Größen aus der EU-Bescheinigung ohne Eintragung fahren, solange es Original Audi Felgen sind. Aber was spricht gegen die 18er? Wenn diese von den Abmessungen her passen, der Abrollumfang in der Toleranz ist (Tachoabweichung) und die Tragfähigkeit passt (sollte beim A1 kein Problem sein) kannst du die doch im Rahmen einer Einzelabnahme eintragen lassen. Du brauchst dafür nur eine Tragfähigkeitsbescheinigung (von Audi per Mail anfordern) und eine Freigabe des Reifenherstellers (ebenfalls per Mail). Und welchen Unterschied soll S-Line und S-Tronic machen? Das eine (Ausstattung) hat doch mit dem anderen (Getriebe) nichts zu tun. Du kannst ab Werk jeden A1 mit 18er bestellen.
87W XL kannst du nehmen, ist überhaupt kein Problem! 18"-Räder stehen nur dann in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, wenn sie ab Werk mitbestellt wurden. Für nachträglich gekaufte Original-18er kann man von Audi ein Gutachten bekommen.
Aber nur ein Tragfähigkeitsgutachten - es bleibt auf jeden Fall eine Einzelabnahme bei TÜV/Dekra. Ist ja aber kein Problem.
Vielen Dank für deine informationsreiche Nachricht! Da das mein Erstwagen ist und der Mitarbeiter von TÜV gesagt hat, dass ich nächstes Jahr im März mit dieser Bereifung so keinen TÜV erhalten werde, habe ich, ganz ehrlich gesagt, Panik geschoben. Ich habe von einem Audi Partner eine E Mail erhalten, dass das soweit mit den 18 Zoll i.O. geht, aber nur in Verbindung mit dem s line Paket. Daher steh ich jetzt auf dem Schlauch. S tronic steht ja für automatik und s line für Sportpaket. Wenn ich falsch liege, dann korrigiert mich bitte. Obwohl in meiner EG Übereinstimmungsbescheinigung keine 18 Zoll vermerkt sind, kann ich diese im Rahmen einer Einzelabnahme trotzdem eintragen lassen? Super, obwohl in meiner EG Übereinstimmungsbescheinigung XL (extra load) nicht vermerkt ist, kann ich trotzdem die Sommerkomplettreifen mit der zusätzlichen Abkürzung XL dann vom Verkäufer bestellen lassen. Vielen Dank nochmals.
Wenn die Dimensionen passen (du kannst ja Größe und ET hier mal posten) Ja! Was Audi Partner manchmal so schreiben ... Mir wollte letztens auch einer einreden, dass meine Umwelplakette oben rechts an der Scheibe unzulässig ist und ich ein Bussgeld riskiere ...
Ich danke euch beiden sehr für die hilfreiche Nachrichten Der Mitarbeiter von TÜV hat kein Wort von "Einzelübernahme" oder dergleichen erwähnt. Er hat mir nur einen Ausdruck über die Serienbereifungen in die Hand gedrückt und in der Liste sind keine 18 Zoll angegeben. Man lernt ja aber immer wieder was neues dazu.
Also manchmal habe ich wirklich das Gefühl wir haben gar nicht mit kompetenten Leuten zu tun. Die Umweltplakette muss nur leserlich angebracht werden und wenn die Kfz Nummer nicht mehr leserlich sein sollte, erst dann dürfen wir ein Bußgeld zahlen. Das weiß ich sogar mit meinem Null-Wissen was Autos betrifft Aber ich bin sehr interessiert und je mehr ich über Autos weiß, umso besser fühle mich und kann vielleicht ja auch anfangen Tipps zu geben Also zu den 18 Zoll und zwar sind das wie bereits erwähnt, Audi Original Reifen plus Felgen mit der Nummer 225/35 R18 87W und 8X0601025L Felgen 7,5Jx18 ET39,5
Tragfähigkeitsindex und Geschwindigkeitsindex des Reifens müssen nur mindestens der tatsächlichen Radlast bzw. Höchstgeschwindigkeit des Wagens entsprechen, plus einem kleinen Sicherheitszuschlag. Ausnahme: Winterreifen dürfen auch einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex haben, aber dann darf man nicht schneller fahren als der Index vorgibt. Besser geht aber immer, du dürftest z.B. auch mit 91Y fahren. Zur EG-Übereinstimmungsbesch.: Darin stehen die von Audi vorgesehenen Rad-/Reifenkombinationen (18er nur, wenn mitbestellt). Andere Rad-/Reifenkombinationen sind aber auch möglich. Es gibt beispielsweise Zubehörfelgen 7x17 ET35 oder ET38, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis ABE haben und laut dieser ABE auch mit Reifen 205/45 R17 montiert werden dürfen. Was nicht im Fzg-Schein oder in der EG-Übereinstimmungsdings steht oder keine ABE hat, bedarf der Einzelabnahme.
Das sind die Standard 18er für den A1, ich sehe kein Problem die über eine Einzelabnahme eingetragen zu bekommen.