Also, wenn es nach dieser Matrix geht, würde ich tatsächlich weiter klagen. Denn das ist ein Witz! Bei Auszahlung von 15% des Kaufpreises wäre ich fast geneigt das anzunehmen. Mal angenommen, der BGH urteilt auf volle Entschädigung, dann muss ich das selbst geltend machen, was wahrscheinlich wieder ewig dauern würde. Die Gerichte sind einfach damit überlastet. Und damit nicht genug, mein A1 hat mittlerweile einen Kilometerstand von guten 146k, diverse Abnutzungspuren am Lack (von der Motorhaube will ich gar nicht erst anfangen), einen leichten Seitenschaden und diverse Veränderungen durch Tuning. Da müsste ich mir bestimmt einige Abzüge gefallen lassen. Daher wäre es bei mir eine Rechensache das Auto zu behalten, Entschädigung einsäckeln und Auto irgendwann verkaufen/in Zahlung geben. Man muss halt auch mal realistisch sein, mein A1 zum Beispiel ist aus 11/11, da kann ich keine 20k + verlangen...
Nun, der "Allgemeinzustand" scheint keine Rolle zu spielen. Es gibt auf diversen Seiten von den Anwälten auch "Rückgaberechner". Das soll jetzt keine Werbung sein, aber ich verlinke stellvertretend mal zu der Truppe, die auch an der Musterfeststellungsklage gegen VW für den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) beteiligt war/ist. https://www.vw-schaden.de/diesel-rueckabwicklung Wenn ich diesen Rechner bemühe, kommt natürlich ein höchst interessantes Ergebnis raus. Man kann ja mit den Kilometerständen spielen und sich dann anschauen wie sich das entwickelt. Aber alleine die Verzinsung ist juristisch fraglich, es gibt keine einheitliche Rechtsprechung. Ehrlich gesagt, finde ich solche Rechner schwierig, da hier ein Optimum suggeriert wird, dass auch erstmal so eintreten muss. Wenn das alles so einfach wäre, dann gäbe es wohl kaum so viele unterschiedliche Urteile/Vergleiche. Die Online-Auftritte (Art der Werbung, die Darstellung der "Erfolge") der bekannten Kanzleien, die da groß mitmischen, empfinde ich teilweise fast als unseriös. Und wenn die gleiche Kanzlei, die ja an der Musterfeststellungsklage beteiligt ist in einem Youtube-Video sagt: "Raus aus der Klage, selber Anwalt nehmen", dürfte eher die Gewinnmaximierung der Anwälte eine Rolle spielen und nicht der Verbraucherschutz.
Auf https://vergleich.volkswagen.de/de.html und https://www.musterfeststellungsklagen.de/aktuelles/vergleich-zwischen-vzbv-und-vw-steht-0 wurden die Rahmenvereinbarung zwischen vzbv und VW online gestellt. Da gibt es in "§1.3 Höhe der Einmalzahlung" weitere Hinweise auf die Höhe der angebotenen Entschädigung. Es wird von einer Matrix als Anlage geredet, die da durchaus noch Luft für Interpretationen lässt. Erst geht man zur Berechnung von einem Durchschnittskaufpreis von 21.365 Euro aus. Das dürfte für die meisten A1 kaum reichen.... Dann wird auf eine Matrix mit 72 Schritten (Anlage 5) verwiesen, die bei Abweichungen von über 3% des Kaufpreises angewendet werden soll. Leider sind die Anlagen nicht veröffentlicht.
Gestern schon den Brief erhalten. Ab morgen kann ich mich dann einloggen und erfahre was ich als "Schadensersatz" bekomme.
Das Ganze scheint etwas überlastet zu sein. Warte schon seit Stunden auf meine E-Mail um zu sehen, welches „Vermögen“ ich erhalten soll...