Da ich mich Null mit Gutachten und so auskenne habe ich ne Frage: Ich möchte gerne Felgen haben, wofür es noch kein Gutachten gibt, erst in 2-3 Wochen. Antwort vom Felgenhersteller:"Festigkeitsgutachten nächste Woche, fahrzeugspez. Gutachten in ca. 2-3 Wochen." Kann ich trotzdem die Felgen schon bestellen und aufs Auto machen oder erst mit Gutachten? Brauche ich sonst irgendwas um nichts eintragen zulassen?? P.S.: Hersteller versicherte mir, dass die Felgen auf den Audi A1 passen.
Mh jetzt ist die Frage immernoch nicht beantwortet. Wenn ich das "Gutachten zur ABE" mitführe reicht das dann aus ?!
Ist ein ABE = Gutachten?? Weil habe eine Spurverbreiterung gefunden mit TÜV-Gutachten, der Händler sagte: muss eingetragen werden http://cgi.ebay.de/Spurverbreiterun...2267?pt=Autoteile_Zubehör&hash=item4156df0b6b Weil lt. dieser Seite ist "ABE" ausreichend => ohne Eintragung Informationen rund um TÜV Eintragungen, ABE, Gutachten, Betriebserlaubnis - AU und HU - TÜV Probleme - Kfz-Werkstattvergleich Man, man, man ist das ein Wirr Warr...
Howdy, Misscolonia eine ABE ist eine Allgemeine Betriebs-Erlaubnis, ausgestellt vom Kraftfahrt-Bundesamt. Zubehörteile mit ABE können nach Einbau ohne weitere Vorführung und Abnahme beim TÜV verwendet werden. Die ABE ist jederzeit mitzuführen und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen (z.B. bei einer Polizeikontrolle). Bei Zubehörteilen mit TÜV-Gutachten wird lediglich bescheinigt, daß der Prüfgegenstand selbst für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Bei Felgen ist das z.B. das Festigkeitsgutachten. Solche Teile müssen nach Einbau nochmal "am Fahrzeug" vom TÜV abgenommen werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug. Danach sind die Veränderungen entweder unverzüglich oder bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren in diese einzutragen. Solange die Änderung der Fahrzeugpapiere nicht vorgenommen wurde, ist die TÜV-Bescheinigung jederzeit mitzuführen (s.o.). Ich hoffe, daß ich das so aus dem Gedächtnis richtig dargestellt habe und wäre nicht böse, wenn jemand Ergänzungen oder Korrekturen macht.
Hmmm... okay, also heisst das wenn ich ein Gutachten besitze worin der A1 vermerkt ist,brauch ich keine Eintragung? Und ABE heisst Gutachten (ich meine nicht das TEIL-Gutachten)?
Nur wo ABE draufsteht, ist auch ABE drin! Die ABE ist die Erlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes, daß ein ganz bestimmtes Bauteil an einer Reihe von namentlich genannten Fahrzeugen betrieben werden darf. Grundlage für diese Erlaubnis ist das TÜV-Gutachten für das Bauteil. Das TÜV-Gutachten alleine ist noch keine Betriebserlaubnis. Wenn keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Bauteil vorliegt, dann muß das Fahrzeug mit dem montierten Bauteil und dem TÜV-Gutachten für das Bauteil beim TÜV vorgeführt werden, um die Betriebserlaubnis zu erlangen. Zusammenfassung: Wenn Felge nix ABE, dann du mit Töff-Töff zum TÜV-TÜV.
Wie behindert ist das denn??? Aber ist dir aufgefallen, das z.B. beim großen Felgen Onlineshop immer nur steht: Gutachten und wenn man mal genau hinschaut und das Blatt öffnet "Teil-Gutachten"!!!! Das heisst ja quasi, dass JEDE EINZELNE Felge/Felgensatz die nicht Original Audi ist Eingetragen werden muss!!!??? Verstehe ich das richtig?? P.S.: das heisst auch Eintragen lassen beim TÜV-TÜV oder: "Gutachten zur Erteilung der ABE". Boa ey, ich blicke langsam nicht mehr durch