Gutachten zur ABE

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Felgen & Fahrwerk" wurde erstellt von devilaki, 22.03.2011.

  1. Misscolonia

    Misscolonia Audi A1 Guru

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    Da ich mich Null mit Gutachten und so auskenne habe ich ne Frage:

    Ich möchte gerne Felgen haben, wofür es noch kein Gutachten gibt, erst in 2-3 Wochen.
    Antwort vom Felgenhersteller:"Festigkeitsgutachten nächste Woche, fahrzeugspez. Gutachten in ca. 2-3 Wochen."

    Kann ich trotzdem die Felgen schon bestellen und aufs Auto machen oder erst mit Gutachten? Brauche ich sonst irgendwas um nichts eintragen zulassen??

    P.S.: Hersteller versicherte mir, dass die Felgen auf den Audi A1 passen.
     
  2. kecburti

    kecburti Aktives Mitglied

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    Mh jetzt ist die Frage immernoch nicht beantwortet. Wenn ich das "Gutachten zur ABE" mitführe reicht das dann aus ?!
     
  3. devilaki

    devilaki Audi A1 Guru

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    Gutachten zur ABE (da steht drin dass die Felge auf das Auto passt) + ABE (ABE der Felge)
     
  4. kecburti

    kecburti Aktives Mitglied

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    OK alles klar danke :)
     
  5. Misscolonia

    Misscolonia Audi A1 Guru

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  6. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Howdy, Misscolonia

    eine ABE ist eine Allgemeine Betriebs-Erlaubnis, ausgestellt vom Kraftfahrt-Bundesamt. Zubehörteile mit ABE können nach Einbau ohne weitere Vorführung und Abnahme beim TÜV verwendet werden. Die ABE ist jederzeit mitzuführen und den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzuzeigen (z.B. bei einer Polizeikontrolle).


    Bei Zubehörteilen mit TÜV-Gutachten wird lediglich bescheinigt, daß der Prüfgegenstand selbst für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Bei Felgen ist das z.B. das Festigkeitsgutachten. Solche Teile müssen nach Einbau nochmal "am Fahrzeug" vom TÜV abgenommen werden, sonst erlischt die Betriebserlaubnis für das ganze Fahrzeug. Danach sind die Veränderungen entweder unverzüglich oder bei nächster Befassung der Zulassungsstelle mit den Fahrzeugpapieren in diese einzutragen. Solange die Änderung der Fahrzeugpapiere nicht vorgenommen wurde, ist die TÜV-Bescheinigung jederzeit mitzuführen (s.o.).

    Ich hoffe, daß ich das so aus dem Gedächtnis richtig dargestellt habe und wäre nicht böse, wenn jemand Ergänzungen oder Korrekturen macht.
     
    #16 Agent L, 31.03.2011
    Zuletzt bearbeitet: 31.03.2011
  7. Misscolonia

    Misscolonia Audi A1 Guru

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    Hmmm... okay, also heisst das wenn ich ein Gutachten besitze worin der A1 vermerkt ist,brauch ich keine Eintragung? Und ABE heisst Gutachten (ich meine nicht das TEIL-Gutachten)?
     
  8. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Nur wo ABE draufsteht, ist auch ABE drin!

    Die ABE ist die Erlaubnis des Kraftfahrt-Bundesamtes, daß ein ganz bestimmtes Bauteil an einer Reihe von namentlich genannten Fahrzeugen betrieben werden darf. Grundlage für diese Erlaubnis ist das TÜV-Gutachten für das Bauteil.

    Das TÜV-Gutachten alleine ist noch keine Betriebserlaubnis. Wenn keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für das Bauteil vorliegt, dann muß das Fahrzeug mit dem montierten Bauteil und dem TÜV-Gutachten für das Bauteil beim TÜV vorgeführt werden, um die Betriebserlaubnis zu erlangen.

    Zusammenfassung: Wenn Felge nix ABE, dann du mit Töff-Töff zum TÜV-TÜV.
     
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  9. Misscolonia

    Misscolonia Audi A1 Guru

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    Wie behindert ist das denn??? :eek:
    Aber ist dir aufgefallen, das z.B. beim großen Felgen Onlineshop immer nur steht:
    Gutachten und wenn man mal genau hinschaut und das Blatt öffnet "Teil-Gutachten"!!!!:mad:

    Das heisst ja quasi, dass JEDE EINZELNE Felge/Felgensatz die nicht Original Audi ist Eingetragen werden muss!!!??? Verstehe ich das richtig??:eek::mad:

    P.S.: das heisst auch Eintragen lassen beim TÜV-TÜV oder: "Gutachten zur Erteilung der ABE".
    Boa ey, ich blicke langsam nicht mehr durch :(
     
  10. derKlaus

    derKlaus Audi A1 Guru

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