Expertenfrage an alle, die sich mit der StVO bestens auskennen und es vielleicht sogar mit § wiederlegen, bzw. Beweisen können. Es geht also um Verkehrsrecht ! Haben wir hier einen Spezialisten dafür ? Mein Frage : Ihr seht im Anhang zwei Bilder von zwei verschiedenen Verkehrssituation, bzw. Örtlichkeiten. Es geht um den Unterschied der Radwege und darum, ob ich die Leitlinien / Fahrbahnmarkierung in diesem Bereich überfahren darf und / oder stets rechts fahren darf oder nicht !??! Im linken Bild seht Ihr eine Fahrbahn mit je einem Fahrstreifen in jede Richtung, die in der Mitte durch Striche ( Zeichen 340 - Leitlinie ) getrennt ist. Dann auf der rechten Fahrbahnseite zwei durchgehende Leitlinien / Fahrbahnmarkierungen ( Zeichen 295 Fahrstreifen- und Fahrbahnbegrenzung ) und ein Fahrradsymbol auf der Fahrbahn. Die beiden Leitlinien sind durchgehend und lediglich an Einmündungen / Kreuzungen, bzw. in Bereichen von Grundstückseinfahrten unterbrochen, bzw. gestrichelt. Zustätzlich sehen wir am Strassenrand ein Verkehrszeichen 237, welches einen Radweg kennzeichnet und zusätzlich das Zeichen 283-10 - absolutes Halteverbot ( Anfang ). Im rechten Bild sehen wir lediglich die Streifen ( Zeichen 340 ) und das Fahrradsymbol auf der Strasse. Die Linien sind durchgehend gestrichelt - so weit das Auge reicht. Jetzt die Frage zum rechten Bild : Darf ich oder darf ich nicht ?! Darf ich mit meinem Kraftfahrzeug STETS ... also DAUERND, diesen "Fahrstreifen", bzw. diesen "Radweg" ( welcher ja eigentlich keiner ist - aber irgendwie wieder doch einer ist ) benutzen, bzw. befahren ? Also rechtslastig die Fahrbahn benutzen oder muss ich mich weit links einordnen, da ich diese Streifen nicht überfahren darf ?! Ich bin auf eure Antworten gespannt - für mich ist es eigentlich logisch - wie sieht´s bei euch aus !?
Linkes Bild geht nix ! Das dürfte klar sein. Auf dem rechten Bild darfst du die nicht durchgezogene Linie natürlich überfahren, z.B. wenn du parken willst. Dauernd rechts bleiben hieße auf dem Radweg zu fahren, der sehr wohl einer ist. Machte aber auch keinen Sinn. Links ist eine Spur, die breit genug ist, um ungestört dahin fahren zu können. Keine Probleme mit Radfahrern und keine mit ausparkenden Autos.
Ich bin kein Experte für Verkehrsrecht, aber als Autonormalfahrer sehe ich die Sache so: Die durchgezogene Linie teilt einen Radweg von der Straße ab. Diese Linie darf vom Kraftverkehr nicht überfahren werden. Wenn die Verkehrsführung es erfordert, wird die durchgezogene Linie von einer unterbrochenen Linie abgelöst, z.B im Bereich von Kreuzungen, Einfahrten, Haltestellen, usw. Die permanent unterbrochene Linie auf dem zweiten Bild markiert hingegen einen Schutzsstreifen für den Radverkehr. Dieser Schutzstreifen dient der Entmischung des Kraft- und Fahrradverkehrs. Die unterbrochene Linie darf vom Kraftverkehr BEI BEDARF überfahren werden. Den Bedarf sehe ich nur dann gegeben, wenn die Kfz-Fahrbahn durch ein Hindernis versperrt ist, oder ein rechts vom Schutzstreifen gelegener Stellplatz, eine Einfahrt oder Haltestelle angefahren werden soll. Auf dem zweiten Bild sieht man auch schön, daß ein Ausweichen nach links nicht möglich ist, und daß rechts Kfz-Stellplätze sind. Ein dauerhaftes Befahren des Schutzstreifens mit Kfz ist nicht im Sinne der angestrebten Entmischung der Verkehrsarten, deshalb würde ich es nicht tun, wenn es vermeidbar ist. StVO-Radwege
Ich kenne das so... Gestrichelte Linien dürfen überfahren werden und durchgehende Linien sind wie eine Mauer. Schon die kleinste Berührung und ein Streifenwagen kann dich deswegen anhalten. 2 nebeneinander durchgehende Linie werden nich extremer bestraft! *edit* sorry hab statt für das Rechte Bild ausersehen für das linke Bild abgestimmt... Kann man das korregieren?
Vollkommen richtig! Hinzuzufügen wäre noch, dass ein Radfahrer nicht gefährdet (selbstverständlich) aber auch nicht behindert werden darf. Lg
Stimmt, das habe ich nicht extra erwähnt. Erschien mir selbstverständlich, daß Radfahrer auch auf dem Schutzstreifen Vorrang haben.
Ist zwar OT, aber meist ist es doch eher so, dass die Radfahrer die Autofahrer behindern und zwar durch schlichtes Ignorieren vorhandener Radwege und sich so auch selbst gefährden. Dann gibt es noch die Zeitgenossen, die nachts ohne Licht daher kommen und auch noch motzen, wenn man sie fast überfährt. Als Autofahrer bist du hier immer der Loser... Amüsant finde ich es dann aber auch, wenn sich diese Radfahrer dann über ignorante Fußgänger beschweren.
Gut! Zum Thema Radfahrer und Verkehrsregeln wird bei uns im "Ländle" gerade heiß diskutiert die Vorfahrtsregeln bzgl. Kreisverkehr Ein-/ Ausfahrt zwischen Auto und Radfahrer/ Radweg... generell lernt man ja: bei der Ausfahrt haben Autofahrer die Vorfahrt eines Radfahrers auf Radweg welcher kreuzt zu beachten (also Autofahrer will aus Kreisverkehr raus und Fahrradfahrer quert) und bei der Einfahrt des Autos in den Kreisverkehr muss der Radfahrer warten (alle gewußt? ) nun stellen die Behörden aber mittlerweile hier extra Schilder am Kreisverkehr auf, die die Vorfahrt der Radfahrer bei der Ausfahrt des Autos aufheben... was für ein Quatsch... im Gegenzug wurde vor einigen Wochen ein Schulkind bei uns auf dem Land im vollen Bewußtsein seiner Vorfahrt (Rad- Schulprüfung 4. Klasse in Erinnerung) von einem ausfahrenden Auto angefahren (gottseidank "nur" gebrochenes Bein, weil er Helm anhatte) und die Polizei hat entsprechend alles in die Wege gegen den Autofahrer geleitet, da volle Schuldzuweisung!!! Das klingt schon fast nach Schildbürgermeisterstreichen... Ich werfe da gerne noch etwas in die Runde zum Thema "Verkehrszeichen": was macht es eigentlich für einen Sinn an einer sogenannten abknickenden Vorfahrtsregelung z.B.: dem Linksabbieger (also der der Vorfahrtsstraße folgt) seine Vorfahrt durch Verkehrszeichen 306 mit Zusatzzeichen anzuzeigen und die beiden anderen Seiten haben keine Schilder??? Sollen die raten wer Vorfahrt hat oder sollen die das an der Linienführung auf dem Boden erkennen, wobei das im Dorf manchmal gar nicht zu erkennen ist?
Kann mich nur den vorherigen Meinungen anschließen, dass auf dem rechten Bild das überfahren erlaubt ist und auf dem linken nicht. Dabei ist mir dann gerade bewusst geworden, dass ich gegen diese Verkehrsregel zwangsläufig mehrmals täglich verstoßen muss. Ich habe nämlich keine Chance aus meiner Hofeinfahrt auf die Straße zu gelangen, und umgekehrt, ohne einen Radweg mit durchgezogener Markierung zu überfahren. Ebenso ist es ansonsten nicht möglich die Parkbuchten entlang der Straße zu nutzen . Es ist ohnehin nur eine Frage der Zeit bis ich mal in eine brenzlige Situation mit einem Radfahrer gerate, da es hier doch den ein oder anderen Radfahrer gibt, der die Funktion eines Radwegs nicht kennt und den Fußweg nutzt, der wiederum aus der Hofeinfahrt kaum einsehbar ist. Der erste der an meinem Kleinen hängen bleibt, kann sich aber was anhören . Soviel zum Thema Behinderung durch Radfahrer .
Gut ... Ich denke wir Experten und Nichtexperten sind uns ALLE einig !! Die Durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden. Die gestrichelte Linie dagegen schon. Jetzt meine "weitere" Frage : Wenn sich der Individualverkehr ( also PKW´s ) auf dem rechten Bild in der "Fahrspur" links stauen und es weit und breit KEIN Radfahrer zu sehen ist, darf ich dann die gestrichelte Linie überfahren und an all denen die links im "Stau" stehen rechts dran vorbeifahren ... sagen wir mal mit mäßiger Geschwindigkeit ?! Platz zum rechts dran vorbeifahren ist genug und BEI BEDARF ist ja DANN auch gegeben ... damit der Stau sich abbaut, bzw. der Verkehr fließt !! Also ... wieder mal : Darf ich oder darf ich nicht ? Hintergrund ist dieser: Bei uns werden jetzt VIELE Strassen die ZWEISPURIG in eine Fahrtrichtung ausgewiesen waren, einspurig und mit solch einem "Schutzstreifen für Radfahrer" ausgestattet. Voller Blödsinn, wie ich finde - aber Okay .. der Verkehr nimmt ja auch stets ab in den Größ - und Ballungsstädten Früher hatte ich gelernt, dass wenn kein Radweg vorhanden ist, ich auf der Strasse fahren muss ... und da ging es auch OHNE Schutzstreifen und die Verkehrstoten entstehen nicht dadurch oder werden nicht durch einen Schutzstreifen weniger, sondern eher durch die Ablenkung die bei den "Verkehrsteilnehmern" stattfindet ... sei es Radfahrer oder Kraftfahrer ... Radfahrer fahren doch fast alle mit Knopp im Ohr und Verkehrsregeln ... ?!?! Was ist das ?! Natürlich nicht auf alle übertragbar ! Antworten darf natürlich jeder .. auch Nichtexperten ... wollte hier niemanden ausschließen - bitte um Entschuldigung !