Auto verkauf!

Dieses Thema im Forum "Smalltalk und Offtopic" wurde erstellt von Blackmaxx, 17.01.2012.

  1. Blackmaxx

    Blackmaxx Mitglied

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    Guten Morgen,

    wusste jetzt nicht, wo ich meinen Thread eröffnen soll. Ich hoffe hier lieg ich nicht falsch!!

    Mein A1 ist bestellt und soll im März kommen. Ich hoffe es!! :)

    Nun muss ich so langsam in die Wege leiten, meinen aktuellen zu verkaufen.

    Eine wichtige Frage für mich ist hier, vorher abmelden oder nicht?

    In vielen anderen Foren schreiben Leute ja unbedingt abmelden andere widerum sagen zwecks Probefahrt oder Abschreckung (kaufe ich nicht, weil nicht angemeldet!) nicht abmelden, da es im Verkaufvertrag ja einen Passus gibt, dass sich der Käufer verpflichtet das Auto innerhalb von 3 Tagen umzumelden. Wie ist das dann mit dem Versicherungsschutz, wenn ich dass noch am gleichen Tag meiner Versicherung melde?

    Nun stehe ich da, zwischen den Stühlen.

    Hoffe mal auf euer fundiertes Fachwissen und bin für jede Hilfe oder Anregung offen. ;)

    LG
     
  2. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Die Versicherer räumen im Falle eines Schadens meist mind. die gesetzliche Haftpflicht-Deckungssumme ein, auch wenn der neue Halter an den ersten beiden Tagen nen Unfall damit hat.
    Solange die Kiste noch nicht umgemeldet ist, ist sie auf dich zugelassen und auch auch auf dich versichert.

    Ich würd se angemeldet lassen, zwecks Probefahrt.
     
  3. Carisma1996

    Carisma1996 A1talk.de Legende

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    Also ich habe es beim Verkauf meines Hondas im Oktober so gehandhabt:

    Auto weiterhin zugelassen lassen, damit die potentiellen Käufer eine Probefahrt machen können, weil keiner hat rote Kennzeichen in der Hosentasche :tongue:

    Wenn man sich dann mit den Käufer einig ist und somit alles geregelt, dann meldet man den Wagen ab und der Käufer holt sich für 40-50€ Überführungskennzeichen und fährt mit denen nach hause.


    Obwohl der Honda noch 1 Jahr TÜV hatte, wollte der Käufer eine neue HU machen vor dem Kauf (er war mit beim TÜV) um noch mal den TÜV-Menschen übers Auto schauen zu lassen :tongue:


    Also ich würde persönlich NIEMANDEM ein Auto angemeldet überlassen, weil wenn was passiert hat man richtig Stress, Rennerei, etc. pp. ...

    Und um es dem Käufer schmackhaft zu machen, kann man die 50€ für die Überführungskennzeichen vom Kaufpreis abziehen :tongue: somit ist jeder auf der sicheren Seite.
     
  4. Blackmaxx

    Blackmaxx Mitglied

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    Danke, danke schon mal. Klingt sehr plausibel. Setzt aber auch voraus, dass der Käufer aus meiner Nähe kommt.

    Bist du bei der Probefahrt mitgefahren, selber gefahren oder warst gar nicht dabei?^^
     
  5. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Ich verkaufe aktuell gerade wieder ein Auto. Interessent hat von mir am SA den Fzg-Schein und Schlüssel bekommen, damit er am MO damit in die Werkstatt zum Check kann. Danach hat er beides wieder vorbei gebracht.
    Hatte da kein Problem mit, schließlich will ICH das Auto verkaufen, und das zu nem möglichst hohen Kurs.
    Abgemeldet wirds dann entweder von mir oder vom Käufer innerhalb zwei Tagen.
     
  6. Carisma1996

    Carisma1996 A1talk.de Legende

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    Bei der Probefahrt würde ich IMMER dabei sein. Man kennt denjenigen gar nicht und bei einem Unfall hat man die Arschkarte :flapper: ...

    Außerdem habe ich vom ADAC so einen Probefahrt-Vertrag ausgedruckt und ausgefüllt. Wenn er einen Unfall während der Probefahrt macht, muss er dafür geradestehen.

    Auch den Kaufvertrag habe ich von der ADAC Seite. Damit ist man immer auf der sicheren Seite.


    Einem unbekannten würde ich auch NIEMALS den Wagen einfach mal für paar Tage überlassen, außer es ist ein 500€ Fiesta :smile: ...

    Aber jeder ist da anders ... ich geh lieber auf 100% sicher, weil heutzutage kann man KEINEM mehr so wirklich vertrauen schenken. Und wenn ein Käufer mit den Regeln nicht klar kommt, dann soll er weitersuchen, fertig aus :laugh:
     
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  7. alexkem

    alexkem A1talk.de Legende

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    Exakt meine Meinung. Jemand fremden einfach die Schlüssel und Papiere zu geben könnte ich nicht.
     
  8. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    pfff, bei nem 17 Jahre alten Auto zu nem Wert von unter 1000€ nem schwerbehinderten Mann Ende 50 geben. Also man kanns mit dem Mißtrauen auch übertreiben.
    Wer mich wegen soner alten Kiste übern Tisch ziehen will solls halt machen.
    Im Übrigen hat immer der Fahrer die Arschkarte, so oder so. Wenn ich mit dem Auto von nem Kumpel fahre und shice baue bin ich auch dran, und nicht der Kumpel.
    Selbstverständlich hab ich mir vorher Führerschein und Perso zeigen lassen und kopiert. ;)
     
  9. Carisma1996

    Carisma1996 A1talk.de Legende

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    Wie ich schon gesagt habe, wenn es sich um ein altes Auto handelt mit kaum noch wert, dann spricht nichts dagegen. Aber wenn es ein Auto für 13.500€ ist, dann ist der Verlust schon spürbar :tongue:

    Und das mit dem Wagen des Kumpels Unfall bauen ist auch nicht so einfach erklärt :tongue: ... hier mal was zum nachlesen:

    Vorsicht beim Verleih von Autos an Freunde oder Kollegen

    Da können Freundschaften leiden und Schlammschlachten im Gericht geführt werden. Deshalb sollte man immer ganz vorsichtig sein mit dem verleihen von Fahrzeugen. Wenn es ein 200€ Corsa ist, ist es Latte ...
     
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  10. Iruwen

    Iruwen Audi A1 Guru

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    Ich nehm auch immer die ADAC Standardverträge und übergeb das Auto angemeldet, aber: wenn der Käufer einen Unfall baut haftet afaik erstmal die eigene Versicherung und man muss sich die Kohle auf zivilrechtlichem Wege vom Käufer zurückholen.
     

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