Moin meine Lieben, wie ein paar unter uns habe auch ich eine Wandlung/Rücknahme bei meinem Autohaus angefordert, da ich auch schon mehrmals da war wegen diversen Mängel die auch nach dem vierten mal nicht behoben werden konnten. Vor einer Woche war jemand aus Ingolstadt da und hat sich meinen A1 genau unter die Lupe genommen und hat die Wandlung akzeptiert. Als ich vor zwei Wochen schon die Wandlung im Autohaus angesprochen habe war mein Verkäufer nicht besonders begeistert davon. Hatte es jetzt nicht direkt gesagt doch ich habe es Ihm einfach angemerkt. Wie oben schon beschrieben habe ich das Ok letzte Wochen von Audi erhalten doch leider zieht das Autohaus das ganze etwas raus(der A1 steht immer noch in der Garage und wird auch nicht mehr gefahren). Leider finde ich über eine Wandlung nicht viel im Internet/A1 Talk. Daher habe ich mal ein paar Fragen an Euch. 1) Wie sieht es mit der Nutzungspauschale aus? Kann mein Händel so viel % nehmen wie er will oder gibt es da eine Obergrenze? Da er mir immer wieder sagt dass das ganze ziemlich teuer wird rechne ich auch schon damit dass er mir nicht besonders entgegen kommen wird. 2) Kann mir Audi sagen wie viel dieses Autohaus von mir verlangen kann? Hatte gestern einfach mal in einem anderem Autohaus angerufen und die sagen zu mir das der Prozentsatz von Autohaus zu Autohaus verschieden sei, stimmt das? 3) Ich bin bei dem Kilometerstand von 28500km und im FIS wird schon nach einer Inspektion gerufen, muss ich diese noch zahlen? 4) Können die mir sonst noch irgendwelche Kosten ans Bein binden? Was muss ich beachten? Habt Ihr Tipps für mich? Was haben die so für Tricks den Kunden das Geld aus der Hosentasche zu holen bei einer Wandlung?
Es gibt hier im Forum Leute, denen bei der Wandlung eine Nutzungsentschädigung von 0,5% je 1.000 km berechnet wurde, andere mussten 0,67% zahlen. Jeweils bezogen auf den tatsächlichen Kaufpreis, nicht auf den Listenpreis. Die Prozentsätze basieren auf einer angenommenen "Gesamtlebensleistung" des Wagens von 200.000 km bzw. 150.000 km. Bei einer Laufleistung von 28.500 km kannst du also mit einer Rückerstattung zwischen 80,90% und 85,75% rechnen.
Vielen Dank für deinne schnelle Antwort. Ich habe das Fahrzeug geleast. Können die mir auch mehr als 0,67% berechnen?
Bei nem Leasing dürfte sich das vielleicht nochmal anders verhalten, weil die km-Laufleistung doch schon in der monatlichen Rate berücksichtigt ist. Oder mach in nen Denkfehler?
Beim Rücktritt vom Leasing werden die Sonderzahlung und die geleisteten Leasingraten zurückgezahlt, abzüglich der Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung berechnet sich genauso wie beim Kauf. Vielleicht lässt sich in den Klauseln deines Leasingvertrages etwas dazu finden. Mehr als 0,67% / 1.000 km sind, glaube ich, unüblich. Hier noch ein link: Nutzungsvergütung nach Rücktritt vom Pkw-Leasing | 16.05.2012
War die Inspektion schon fällig, oder wieviele Tage / km bleiben laut FIS noch bis zur Inspektion? Wirst du den Wagen bis zur angestrebten Rückgabe noch fahren? Wenn die Inspektion vor der Rückgabe fällig wird, geht das wohl auf deine Rechnung. Bei meinem letzten Wagen musste ich die Inspektion auch noch drei Wochen vor der Inzahlunggabe machen lassen, da war der Händler nicht verhandlungsbereit (ja, so ist das, wenn die Finanzierung 48 Monate läuft).
Kommt auf Deinen Händler an. Ich geh mal von JA aus ... Aber eine 100%ige Antwort wird Dir hier KEINER geben, da keiner in die Zukunft blicken kann :wink: