Ich habe gerade mal einen Blick in die EU-Übereinstimmungserklärung meines 185 PS A1, den ich morgen abholen werde, werfen können. Interessanterweise sind dort 18" Felgen - obwohl ich nur das Standard-Dynamik-FW geordert habe, als zulässige Felgengröße gelistet. Zwar muss man - wenn man denn 18" Felgen a.W. ordert - Sport-/S-Line-FW mitbestellen, nachträglich kann man aber auch auf dem Dynamikfahrwerk 18-Zöller montieren, da sie a.W. freigegeben sind.
Sehr interessante Info. Also sollte es auch technisch funktionieren, wenn es die rechtliche Grundlage gibt?!
Werde ich haben Nebenbei - inwieweit bei anderer Motorisierung ebenfalls 18" + Dynamik-FW zulässig sind, kann ich nicht sagen.
Klaro - eher ist es ja sonst umgekehrt: Geht technisch - ist aber rechtlich nicht zulässig. Wenn's a.W. freigegeben ist, geht's auch technisch.
Hier die komlette Liste: Was geht ohne TÜV Der 185 PS A1 mit Dynamik-Fahrwerk kann lt. EU-Übereinstimmungserklärung mit folgenden Rad/Räder-Kombinationen bestückt werden: 215/40 R17 87W auf 7,5Jx17 ET36 225/35 R18 87W auf 7,5Jx18 ET39,5 Winter: 185/60 R15 88H auf 6Jx15 ET29 nur M&S 195/50 R16 88H auf 6Jx16 ET30 nur M&S Ich bezweifele mal, dass bei Ausrüstung mit Sport- oder S-Line Fahrwerk andere Kombinationen gelistet sind. Ergo: Beim 185PS-Model geht die o.g. 18" Kombination bei jedem Fahrwerk ohne zusätzlichen TÜV-Besuch!