Reifen/Felgen Kombination

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Felgen & Fahrwerk" wurde erstellt von milenamo, 05.04.2016.

  1. milenamo

    milenamo Mitglied

    Dabei seit:
    05.04.2016
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Huhuuuuu :)
    ich habe mir am wochenende die Felgen Borbet BS 5 in 7,5x17 Zoll bestellt und heute bekommen
    jetzt wollte ich mir logischerweise reifen kaufen o_O
    Ich habe vom Hersteller ein Gutachten bekommen... hier steht
    195/40R17
    195/45R17
    205/40R17
    205/40R17 M+S
    205/45R17
    205/45R17 M+S
    215/40R17
    225/35R17

    Ich habe an 225/35R17 gedacht...ein paar freunde meinten, dass ich die breitesten reifen nehmen soll, damit die einen kleinen Bauch bekommen und falls ich ein Bordstein mitnehme :D die Felgen nicht so leicht verkratzen..

    jetzt meine frage..bei 225 haben die reifen eine höhe von 35...warum ist das nicht wie bei den anderen 40?
    hab ich dann nicht mehr luft zwischen reifen und radkasten? :rolleyes:

    dankeeeeee schonmal ihr lieben :);)
     
  2. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

    Dabei seit:
    11.12.2010
    Beiträge:
    8.479
    Zustimmungen:
    1.773
    Die Zahl hinter dem Schrägstrich gibt die Reifenhöhe in Prozent von der Reifenbreite an. Das ist der sogenannte Querschnitt. Ein Reifen mit 35er Querschnitt kann bei entsprechender Reifenbreite höher sein als der 40er Querschnitt eines schmalen Reifens. So sind die Reifen 195/40 und 225/35 fast gleich hoch.

    Der Durchmesser von 225/35 R17 ist 14,5 mm geringer als der Durchmesser der Serienbereifung 215/40 R17. Du hast mit dem breiteren Reifen zwar einen geringfügig besseren Felgenschutz aber auch sichtbar mehr Luft im Radhaus. Im Zweifelsfall nützen dir 5 mm mehr seitliches Gummi beim Bordsteinkontakt auch nichts. Aber 7 mm mehr Reifenhöhe können die Felge bei flachen Bordsteinen retten. Ich würde dir daher zu 215/40 R17 raten.
     
    #2 Agent L, 05.04.2016
    Zuletzt bearbeitet: 05.04.2016
  3. milenamo

    milenamo Mitglied

    Dabei seit:
    05.04.2016
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    okkk danke..dann werde ich wohl sehr aufpassen müssen und bestelle mir 215/40/r17 :D
     
  4. milenamo

    milenamo Mitglied

    Dabei seit:
    05.04.2016
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Hey.
    Ich habe die Felgen immer noch nicht auf mein Auto drauf, da ich einen Unfall hatte.
    Ich habe eine Leitplanke seitlich mitgenommen.
    Der Gutachter kommt in einer Woche für meine Vollkasko, damit ich eine Auszahlung bekomme.
    Ich habe momentan 195/55/15 Winterreifen auf Audi Original Stahlfelgen. Ein Freund meinte, der Gutachter könnte mir Probleme machen. Stimmt das?

    Meine Zweite Frage.
    In meinem Fahrzeugschein steht 205/55/15
    Ich wollte ja jetzt bald die Borbet BS 5 mit 215/40/17 aufziehen. Muss ich die eintragen lassen in mein Fahrzeugschein? Und muss ich überhaupt eine sogenannte Einzelabnahme machen? Im Anhang habe ich zwei Dateien hochgeladen vom Hersteller.

    Dritte Frage:
    Soll ich lieber die 17 Zoller drauf machen bevor der Gutachter kommt?

    Danke schonmal :*
     

    Anhänge:

  5. mellede

    mellede A1talk.de Legende

    Dabei seit:
    10.11.2011
    Beiträge:
    2.568
    Zustimmungen:
    377
    Warum sollte dir der Gutachter Probleme machen? Auf eine solche pauschale Aussage würde ich nichts geben.

    Du kannst die Reifen vor dem Gutachtertermin wechseln, hast dadurch weder Vor- noch Nachteil...
     
  6. milenamo

    milenamo Mitglied

    Dabei seit:
    05.04.2016
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Na in der Tür steht die Reifenkombi 195/55/R15 aber nicht...
    Was ist mit der zweiten Frage wegen der Eintragung?
     
  7. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

    Dabei seit:
    11.12.2010
    Beiträge:
    8.479
    Zustimmungen:
    1.773
    Du brauchst nichts eintragen lassen. Im Gutachten zur ABE ist die Reifengröße 215/40 R17 freigegeben und in der ABE selbst steht auf Seite 2 fett gedruckt, daß eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erfoderlich ist.
     
  8. mic3107

    mic3107 Audi A1 Fetischist

    Dabei seit:
    26.02.2012
    Beiträge:
    146
    Zustimmungen:
    49
    195/55 R15 ist keine serienmäßig zulässige Dimension. Auf den orig. 15 Zoll Stahlfelgen sind 185/60 R15 und auf den orig. 15 Zoll Alufelgen 205/55 R15 vorgesehen.
    Die von dir gefahrene Rad-Reifen-Kombination ist also unzulässig, falls du sie nicht per Einzelabnahme hast eintragen lassen. Ob das aber nun den Gutachter interessiert, kann ich nicht beurteilen.

    Grüße
    Micha
     

Diese Seite empfehlen