Hi, wie viele andere hier habe ich meinen A1 über die Audibank finanziert. In meinem Kreditvertrag war auch eine Kreditbearbeitungsgebühr ausgewiesen, die ich nun zum Teil zurückerstattet bekomme. Mehr hier: https://www.test.de/Kreditbearbeitungsgebuehren-Banken-in-der-Schuld-4444333-0/ Mich wundert, dass das Thema hier keine höheren Wellen schlägt. :confused2:
Dass Bearbeitungsgebühren berechnet werden ist laut einem gerichtlichen Urteil nicht erlaubt (weiß gerade nicht mehr welches das war). Wieß nur, dass es nicht vom BGH war, aber dennoch als richtungsweisend betrachtet wird Wurde bei meinem Audi aber auch nicht gemacht. Wieso hast du Bearbeitungsgebühren? Ich habe nur die Kredithöhe + Zinsen zahlen müssen.
Bei mir stehen auch keine Bearbeitungsgebühren drin. Vielleicht bist du da einer der wenigen und deswegen schlägt es hier keine "hohen Wellen".:confused2: Wo hast du den denn gekauft?
Hi, vermutlich ist die Audibank einfach vorsichtig geworden. Mein Vertrag ist aus 2011 und damals war die Rechtsprechung einfach noch nicht so eindeutig. Wo ich gekauft habe ist hier irrelevant. Entscheident ist, dass ich über die Audibank finanziert habe und die damals diese Gebühren erhoben haben.
also Anfang 2012 haben die nix mehr erhoben. Wäre mal interessant zu wissen wie das bei den anderen ist, die finanziert haben :confused2:
Mein VarioCredit-Vertrag ist von 2010. Darin ist eine Bearbeitungsgebühr ausgewiesen, die allerdings in den effektiven Jahreszins eingerechnet ist (Zinssatz 3,46 % p.a., effektiv 4,99 %). @hansaplast: Was genau hast du gemacht, um einen Teil zurückerstattet zu bekommen?
logisch, dass die Gebühr in den eff. Zins einfließt eff Zins errechnet sich aus Sollzins + Zusatzkosten
Zunächst ein Schreiben mit dieser Vorlage erstellt: https://www.test.de/Musterbrief-Kreditbearbeitungsgebuehr-Fordern-Sie-Ihr-Geld-zurueck-4309427-0/ Die erste Antwort der Audibank war dann noch ablehnend. Mein zweites Schreiben mit der Ankündigung des Klagewegs wurde dann mit dem Vergleichsangebot beantwortet. Das kann man dann entweder -wie ich- einfach annehmen oder -wenn man gerne klagt- an einen Anwalt geben, um die komplette Bearbeitungsgebühr zurückerstattet zu bekommen.
Mein Vertrag ist vom Juli 2011 und ich hab 'ne Bearbeitungsgebühr ausgewiesen bekommen. Sieht bei mir so aus: Kann ich die dann zurückverlangen?