Schattierung neben linken hinteren Kotflügel

Dieses Thema im Forum "Mängel an der Karosserie" wurde erstellt von scie, 30.03.2012.

  1. scie

    scie Audi A1 Guru

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    Hallo zusammen,

    heute habe ich meinen Gletscherweißen A1 in Ingolstadt abgeholt und schon gibt es das erste Problem. Neben dem linken hinteren Kotflügel habe ich in meinem weißen Lack eine ca. 10cm kreisrunde Schattierung (Bilder folgen morgen, bin gerade erst von Ingolstadt Heim gekommen).

    Ich habe den Fehler natürlich im Werk bemängelt und mein A1 wurde nochmal nach hinten gefahren. Nach ca. 15 Minuten war mein Wagen wieder in der Auslieferungshalle und es gab die schlechte Nachricht der Dame, dass der Fehler im Werk nicht behoben werden kann. Es ist nicht möglich die Schattierung wegzupolieren, etc. und ich sollte mich an meine Werkstatt wenden.

    Da die Schattierung auf der Karosserie und nicht z.B. auf der Tür ist, kann das Teil nicht getauscht werden und müsste entsprechend neu lackiert werden. Für mich stellt eine Lackierung allerdings auch einen Mängel dar, der mir beim Wiederverkauf des Wagens Verluste einbringen wird, vorallem wenn eine 2. Lackschicht über die Stelle gezogen wird. Und diese Verluste möchte ich nicht tragen.

    Welche weitere Möglichkeiten gibt es, die den Fehler ohne Wertverlust beheben können?

    MfG Scie

    P.S. Der A1 ist ein tolles Auto, aber leider bin ich jetzt schon ein wenig angefressen :(
     
  2. sandtigerhai

    sandtigerhai Super-Moderator

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    Wenn es eine fehlerhafte Lackierung ist, hast du keine andere Möglichkeit, als die Stelle neu zu lackieren. Wenn es nur oberflächlich wäre, würde meist polieren helfen. Aber das klingt leider nicht so. Her mit den Bildern dann kann ich vielleicht mehr sagen.
     
  3. scie

    scie Audi A1 Guru

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    Die Bilder gibt es morgen Mittag, weil ich morgen früh bei meinem Händler bin. Ich hatte sowieso einen Termin mit ihm, wegen der Übergabe meines alten Fahrzeugs. Vielleicht gibt es dann schon was neues.


    MfG Scie
     
  4. Dandy

    Dandy Audi A1 Guru

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    Wenn ich ehrlich bin, Wenn ich ein Auto abhole und und das weist einen Mangel auf und das Werk sagt dass man das nicht beheben kann, würde ich das Auto, auch wenn man gierig darauf ist nicht abnehmen.

    Du hast das Recht das Auto bei so einem Mangel nicht zu nehmen. Ich würde gar nicht lange rum machen. Autohaus melden, wenn die sich sturr stellen, die Rechtsschutz einschalten und einen Anwalt nehmen. Lass dich bitte nicht mit , wir lackieren das usw abspeißen.

    Bei einer Türe kann man darüber reden, aber nicht bei einem unaustauschbaren Karosserieteil.

    Sry, aber des kann net sein , dass man bei AUDI solche Sachen wiederfindet. Bei einem A5 oder höher würde man so ein Auto gar nicht bekommen und in der Auslieferungshalle auffinden. Wobei man sich beim A1 eigentlich sehr anstrengen sollte, weil gerade Fahranfänger, oder umsteiger fangen vielleicht mit dem kleinsten an, wenn man dann zufrieden ist, steigert man sich in die höheren Klassen. Aber wenn der kleinste schon SCHROTT ist, was soll man dann von den größeren erwarten ?
     
  5. scie

    scie Audi A1 Guru

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    Ich werde morgen mit meinem Händler sprechen und eine Lackierung kommt für mich auch nicht in Frage, weil es kein Schaden von "außerhalb" ist. Zerkratzt mir jemand die Tür oder jemand macht sonstwas, dann ist es "ok". Aber nicht frisch aus dem Werk. Vorallem geht der doch noch vorher durch die Endkontrolle, spätestens da hätte es auffallen müssen, oder nicht?

    MfG Scie
     
  6. simon461

    simon461 Guest

    #6 simon461, 30.03.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30.03.2012
  7. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Das hatte ich sinngemäß alles schon in einem anderen Thread geschrieben ... aber manche glauben wirklich, daß ihnen ein komplett anderer Wagen zusteht, wenn der gekaufte Wagen einen Kratzer hat ...

    @TE: Natürlich ärgert man sich ... trotzdem: Dafür gibt es die Garantie ... und eine vernünftige Neulackierung stellt keine Wertminderung dar ...

    Also, Kopf hoch und freu Dich über Dein neues Auto ...
     
  8. Okeydoky

    Okeydoky Audi A1 Guru

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    Ist bei einem Neuwagen ein Qualitätsmangel festzustellen (z. B. übermäßige Rostbildung, Lackfehler oder unzureichende Abdichtung der Fenster), so hat der Kunde zunächst gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) (nur) einen Anspruch auf Nacherfüllung. Dabei kann er zwar grundsätzlich zwischen der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) und Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) wählen. Da jedoch der Händler nur verhältnismäßige Kosten ersetzen muss, wird der Käufer in der Regel sich mit der Reparatur begnügen müssen.

    Naja, das ist vielleicht als Leitfaden nicht schlecht aber sagt nichts darüber aus , wie gut die Chancen stehen, ein Prozess zu gewinnen...
    Da steht z.B. das der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung hat und wählen darf. Dann ist ja alles klar :razz:

    Dann liest man wiederrum das "in der Regel" eine Reparatur langt. Was ist die Regel ???

    Das ist alles so Wischi-Waschi...

    Hab hier nämlich was anderes...

    Auto & Verkehr: Mängel - D.A.S. Rechtsportal

    ja und jetzt?

    Scie:
    Ich denke, wenn du den Gang zum Gericht meiden willst (kein Rechtschutz, keine Geduld, kein Fahrzeug !) wirst dich mit einer Lackierung zufrieden geben müssen.
    Ich würde mit dem Händler noch aushandeln, dass ein unabhängiger Sachverständige die Arbeit danach abnimmt.
     
    #8 Okeydoky, 31.03.2012
    Zuletzt bearbeitet: 31.03.2012
  9. Dandy

    Dandy Audi A1 Guru

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    Deshalb habe ich gesagt dass man bei so einer Sache den Wagen erst gar bicht entgegen nimmt. Das werk darf das Auto so oft lackieren wie es will, bevor es das Werksgelände verlässt. Soweit ist es auch klar. Ich würde mich zwecks der nachlackierung trotzdem quer stellen.
     
  10. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Was habt ihr nur alle Probleme mit einer Nachlackierung?
    Vom Material her entstehen überhaupt keine Nachteile, und wenn es optisch zur Zufriedenheit des Kunden erledigt wurde weiß ich nicht was dagegen sprechen sollte.
     

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