Unfall bei Glätte

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Allgemein" wurde erstellt von KAchilles, 04.12.2014.

  1. KAchilles

    KAchilles Audi A1 Süchtling

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    Hallo zusammen, heute morgen auf dem Weg zur Schule ist mir jemand in meinen A1 gerutscht. Wegen der Glätte bin ich gemütlich mit 20km/h gefahren und plötzlich kommt ein Corsa um die Kurve gerutscht und trifft mich vorne links. Airbags sind ausgelöst, mir und dem anderem Fahrer ist aber nichts weiter passiert. Polizei gleich angerufen, alles aufgenommen. Ich bin nicht der Verursacher, da der Corsa mit 30-40km/h um die Kurve in mich reingerutscht ist und derjenige zugegeben hat, dass er Schuld ist. Wie verfahre ich nun weiter? Wagen wurde abgeschleppt, wird morgen in die Werkstatt gebracht. Die Polizei und auch mein Serviceberater meinen, dass es nach Totalschaden aussieht, da er vorne verzogen ist und sich die Beifahrertür nicht mehr öffnen lässt. Nach welchen Kriterien wähle ich nun den Begutachter aus? Was für Kosten kann ich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen und wie verfahre ich nun insgesamt? Mein Serviceberater hat beim DAB (?) reingeguckt und einen Restwert von 13.000 ca ermittelt.
    Bitte helft mir, indem ihr mir Tipps gebt oder sonst sagt, wie ich am günstigsten wieder A1-Fahrer werde.

    P.S. Das Sicherheitssystem im A1 ist spitze. :thumbsup:
     
  2. Nico

    Nico Audi A1 Guru

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    Du kannst natürlich einen Anwalt und einen unabhängigen Sachverständigen/Gutachter nehmen und die Kosten dafür übernimmt die Versicherung des Unfallverursacher´s. Rede mal mit deinem Autohaus, die kennen da bestimmt schon gute Leute die viel rausholen können. Wenn du keinen Leihwagen nimmst, bekommst du so etwas wie Ausfallgeld oder der Leihwagen wird halt bezahlt. Den Restwert bzw. in deinem Fall Wiederbeschaffungswert (ist nicht das selbe) würde ich immer von mehreren (Autohaus, guter Gutachter) schätzen lassen, den das können schnell paar Hunderter ausmachen.
     
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  3. Libertyx82

    Libertyx82 Audi A1 Guru

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    Hi,

    hatte ich auch mal.

    Mein erster Tipp nimm dir einen Anwalt, den muss die gegnerische Versicherung zahlen.
    Du bekommst für 14 Tage einen Leihwagen auf Kosten der gegnerischen Versicherung.

    Was den Gutachter betrifft, würde ich mal bei deiner Werkstatt nachfragen ob sie dir einen empfehlen können.

    Ich schätze mal er hat in der DAT nachgeschaut und die 13.000 sind der Wert des Fahrzeugs ohne Schaden (also vor dem Unfall)
     
    #3 Libertyx82, 04.12.2014
    Zuletzt bearbeitet: 04.12.2014
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  4. KAchilles

    KAchilles Audi A1 Süchtling

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    Meinst du wirklich, dass ein Anwalt nötig ist? Was wäre wenn ich keinen in Anspruch nehme?
    Einen Leihwagen benötige ich nicht. Ich kann Mamas mitbenutzen. Da wären mir diese Zahlungen doch lieber.
     
  5. need4speed

    need4speed Lebendes Lexikon

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    Niemals ohne Anwalt ! Du kannst ohne nur verlieren.
     
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  6. KAchilles

    KAchilles Audi A1 Süchtling

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    Auch, obwohl mich keine Schuld trifft? Habe jetzt einem ADAC Anwalt in der Nähe geschrieben.
     
  7. sessantanove

    sessantanove Audi A1 Guru

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    Das verstehe ich jetzt nicht wenn bei uns in der Schweiz ein Polizeiraport vorhanden ist und die Schuldfrage geklärt ist, brauchts 100% keinen Anwalt, aber wie ich immer wieder merke die Deutschen ticken da fast schon wie die Amerikaner.
    *duckundweg*
     
  8. Naddl

    Naddl Aktives Mitglied

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    Ich würde dir auch auf alle Fälle zu einem Anwalt raten. Ich hatte auch schon einen Totalschaden und ich sage dir, die gegnerische Versicherung versucht ALLES um da günstig rauszukommen. Die haben gleich am nächsten Tag angerufen wo sie das Geld hinüberweisen sollen (der Gutachter war noch nicht vor Ort).. dann kam die Frage warum ich denn überhaupt einen Gutachter benötige.. blablabla
    Der Anwalt setzt ein Schreiben auf, prüft das Gutachten (das bei mir einen Fehler hatte!!) und sorgt dafür das du das ok für den Verkauf bekommst wenn der Wagen nicht mehr repariert wird. Ansonsten hast du nur eine Rennerei und ganz ehrlich, du wirst noch genug zu tun haben!
     
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  9. smartmarc

    smartmarc Audi A1 Guru

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    Je nachdem was man für eine Vollkasko-Versicherung hat, reguliert die auch bei Fremdverschulden die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Neuwert.
    Im Falle der Audi-Versicherung sollten das bis in den 18ten Monat der Fall sein.
     
  10. Naddl

    Naddl Aktives Mitglied

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    Das hat eher damit zu tun das die Versicherung alles versuchen um günstig aus der Sache rauszukommen. Die wollten mir sogar vorschreiben welchen Mietwagen ich mir nehmen darf :mad:
     

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