Du gehst echt auf‘s Ganze mit VW. Ich mein, verlieren in dem Sinne kann man eigentlich nichts und wenn die Rechtsschutz und der Anwalt da mitspielt, why not? Eben, es wurde kommuniziert, dass die Verjährung gehemmt wurde. Aber wie dann das Urteil zu Stande kommt, würde mich echt mal interessieren.
Nun, aktuell habe ich nur 60.000 km drauf. Würde es zur einer Rückgabe des Fahrzeug kommen (abzüglich Nutzung), kämen da über 20k bei rum. Jetzt ist die Frage, was ist der A1 im Verkauf noch wert? - lt. Internetportalen sogar über 11.000 (das liegt aber wohl an den künstlich hohen Händlerangeboten) - lt. Schwacke Händlerankauf 7500 Bei beiden wird allerdings die Wertminderung durch die Dieselproblematik , wer will so eine Karre noch?, NICHT abgebildet - markenfremde Händler haben 3500 bis 5000 geboten, aber nur wenn ich einen NEUwagen dort bestelle!!!! Also sollte VW mir entweder eine Entschädigung anbieten, die in Summe (Entschädigung + A1) sich dem aktuellen "Rückgabewert" nähert, oder die sollen die Kiste zurücknehmen und mir die 20k geben. Natürlich muss das für VW auch einen Sinn ergeben und einen monetären Vorteil. Da wäre ich gesprächsbereit. Aber die 8% (vom Kaufpreis) Entschädigung aus MFK noch das in Relation zur MFK sehr hohe Individualangebot kamen da in die Nähe. Zudem hätte ich ja auch auf Folgeansprüche (Probleme durchs Update, evtl. Stilllegung durch KBA, etc.) verzichten müssen. Mir sind die juristischen Risiken bekannt, die Chance das ich leer ausgehe ist gar nicht so gering. Klar, ich würde mich über die "verschenkten" paar tausend Euro ärgern, aber ich habe das Szenario eingepreist.
Es haben, für mich überraschend viele, den Vergleich aus MFK angenommen. Zudem war ja zu lesen, dass auch nochmals ein großer Anteil das individuelle Vergleichsangebot angenommen haben. Vielleicht haben sich da viele Staus aufgelöst. Mir ist es recht, da Anwalt und ich nicht von einer Entscheidung ausgehen, die meinen Fall zum Abschluss bringt. Bis zum OLG vergeht dann ja auch wieder Zeit