Es gibt Felgen mit ABE für den A1, die mit Reifengrößen zugelassen sind, die nicht in der EG-Ü aufgeführt sind. Solche per Gutachten zur ABE freigegebenen Rad-/Reifenkombis müssen meistens auch nicht nochmal abgenommen und eingetragen werden. Das gilt allerdings für die Verwendung mit Serienfahrwerken. Deine Höherlegung musst du doch sowieso abnehmen lassen, oder?
Der Umrechner funktioniert mit meinem Handy-Browser nicht. Mim Taschenrechner komme ich auf folgende Durchmesser: 225/35 R18 = 61,47 cm / 205/45 R17 = 61,63 cm. Also praktisch gleich, bis auf winzige 1,6 mm.
Ja, die Höherlegung muss ich natürlich eintragen lassen...und die vorherige Tieferlegung vermutlich wieder austragen......bin gespannt ob ich die Spurverbreiterungen v+h weiter verwenden kann..