Der Scheinwerfer hat seine Zulassung aber als komplette Einheit erhalten, wenn du daran irgendwas veränderst erlischt seine Betriebserlaubnis - völlig egal ob dadurch das Licht beeinflußt wird oder nicht. Wenn man einen Gutachter findet der das per Einzelabnahme absegnet und einträgt wäre es natürlich wieder OK, muss man aber erst mal finden und auch bezahlen. Wenn du mir nicht glaubst ist mir das auch egal, ich habe den Umbau ja nicht vor Alle anderen können ja mal bei TÜV / Dekra ihres Vertrauens nachfragen. Nachtrag: hier mal ein Auszug aus der Broschüre der Dekra
Gerade für Deutschland wird dies sicherlich zutreffend sein. Hier erlischt doch bei fast allen Veränderungen ohne nachträgliche Abnahme die BE. Naja...
http://www.ebay.de/itm/Audi-A1-Quat...cheinwerfer-Kotflgel-Motorhaube-/191809852888 Der Niederländer bietet das volle Paket an, ist freundlich und zuverlässig. Vielleicht verkauft er auch nur die Scheinwerfer. Einfach mal fragen.
Ich hatte bei meinem Smart 42 auch das Innenleben der Scheinwerfer lackiert. In den ganzen 12 Jahren hatte ich damit nie Probleme, weder beim TÜV noch mit den "anderen" Da war es einfach zu machen weil die Gläser nicht aufgeklebt waren. Möchte es beim A1 eigentlich auch machen, scheue aber das Risiko das der Scheinwerfer beschädigt wird oder hinterher nicht mehr dicht ist. Ich vertrete auch die Meinung das es erlaubt ist.
An Beschädigung und an die Dichtheit dachte ich auch schon. Aber würde es eigentlich auch machen lassen. Habe schon Bilder eines bekannten Lackierers aus meiner Umgebung gesehen. Haltbarkeit und Dichtheit sollte da bestimmt auch passen. Naja. Ich denke auch nicht, dass es erlaubt ist. Wäre mir in dem Fall aber relativ. Ich glaube auch nicht, dass es jemals auffallen würde. ✌️
Aber wie war das nun mit der Umsetzung der Öffnung? Wie gestaltete sich das beim wieder zusammen setzen? Vielleicht wäre eine Folie mit spezieller Oberfläche doch ganz nett. Hmm....
Tut mir leid, aber dass die betriebserlaubnis erlischt sobald man irgendwas ändert ist einfach ein volksmärchen. Es ist erlaubt. Der Gesetzestext lässt da kein Platz für Spekulationen und "eigene Meinung". Einfach mal richtig recherchieren oder beim Amt nachfragen. Ich hab beides getan und beide haben mir bestätigt dass es erlaubt ist. Versteh deshalb diese Panikmache und Diskussion hier überhaupt nicht. Wenn die Lichter ordentlich verklebt werden ist das auch wieder dicht. Da kann man nicht viel falsch machen.