Schweiz bestraft BMW wegen Importschranken - SPIEGEL ONLINE höre ich jetzt auch zum ersten mal, dass Einfuhrbeschränkungen gelten bei Audi. Suche dir einen anderen Händler... Das Thema "CO2 Abgabe" betrifft ja "nur" die Schweizer (oder?). Um bei einem Import in die CH noch trotzdem gross zu profitieren müsste das Fzg. also möglichst teuer sein und gleichzeitig CO2-arm (bis 130mg "gratis"). zBsp. einen R8 oder so :w00t:
So, ich wurde von Audi Ingolstadt zurückgerufen. Dort bestätigt man mir, dass wenn man vom deutschen Vertragshändler einen Neuwagen kauft verpflichtet ist, den Wagen mindestens die ersten 6 Monate in Deutschland zuzulassen. D. h. Kunden mit Wohnsitz im Ausland können keine Neuwagen beim deutschen Vertragshändler mehr erwerben. Somit ist es auch nicht mehr möglich die MwSt erstattet zu bekommen (die man ja im Wohnland bei der Anmeldung eines importierten Neufahrzeugs zahlen muss). Die Begründung ist, dass man den Generalimporteuren der umliegenden Länder keine Kunden wegnehmen will. Ich habe also keine Märchen erzählt. Jetzt muss nur jemand den Sachverhalt bei den Behörden anzeigen und klagen, dann ist eine Strafe sicher auch im Bereich des Möglichen. Ich habe allerdings trotz allem nicht den Nerv dies selbst zu machen und werde den Wagen die ersten Monate auf meinen deutschen Wohnsitz, den ich glücklicherweise noch behalten habe, zulassen. Sonst wäre mir nur geblieben bei einem französischen Händler zu bestellen - und dies für einen deutlich teureren Preis. Ich habe übrigens versucht die Antwort per e-Mail zu erhalten, aber Audi hat mich zurückgerufen, das zeigt wohl dass keine schriftlichen "Beweise" gewünscht sind. Wer von Euch aus dem EU-Ausland hat denn aktuell ein Bestellung mit seiner ausländischen Adresse bei einem deutschen Vertragshändler laufen?
Nochmal: schick doch einfach deine Daten und du bekommst Bestellung. :rolleyes2: Niemand kann dich dazu zwingen einen Neuwagen für 6 Monate zuzulassen; was macht ein Kunde, der ein exklusives Fahrzeug wie A1 Quattro oder R8 GT o.ä. kauft und in seine Sammlung im Wohnzimmer stellt? :smile:
Die Bestellung hatte ich ja schon Anfang Mai gemacht und der Liefertermin ist im Juli, also keine Änderung mehr. In der Tat kann mich keiner zwingen den Wagen zuzulassen. Aber der Knackpunkt ist, dass ich dadurch dass ich die MwSt nicht zurückbekomme den Wagen nicht als Neufahrzeug in Frankreich zulassen kann, da ich dann die MwSt doppelt zahlen würde. Das ist der Knackpunkt. Und nach 6 Monaten gilt der Wagen als Gebrauchtwagen und ich kann ihn ohne MwSt zu zahlen in Frankreich zulassen. Also keine Wahl...