Ich glaube es liegt an der Kilometerbegrenzung...ich hab bis 40.000km da ich im Jahr nur knappe 9000km fahre damit. Die meisten Strecken nehmen wir den Sportback.
Hallo, ich habe vor wenigen Tagen auch die Garantieverlängerung für zwei Jahre und 40000 km Gesamtfahrleistung abgeschlossen. 284,-€ kostet der Spass für die zwei Jahre. Danach besteht die Möglichkeit, eine "Funktionsgarantie" mit Laufzeit von jeweils einem Jahr abzuschließen. Der Garantieumfang ist hier deutlich geringer. Die Kosten wurden mir noch nicht genannt. Gruß Peter
Die Kosten für die Funktionsgarantie werden einem auch erst kurz vor Ablauf der Anschlussgarantie bekannt gegeben, also wenn die Entscheidung über die Kündigung ansteht.
Habe mir mal eben den Thread hier durchgelesen und habe jetzt auch noch 1-2 Fragen. Angebot wie folgt: Laufleistung 125.000km für 3 Jahre zu einem Preis von 723,00€ Brutto. Gibt es vielleicht jemand anderen der für 3 Jahre die Garantieverlängerung abgeschlossen hat mit einem 1.4 TFSI der mir mal den Preis für 100.000km mitteilen könnte? Und stimmt das, das man die Laufleistung nicht beeinflussen kann? Mein Händler hat ein paar Daten in seinen PC eingetipp und mir dann das o.g. Angebot unterbreitet. Als ich dann meinte das ich auch noch gerne wissen würde was das ganze bei 100.000km Fahrleistung kosten würde meinte er das er das nicht beeinflussen kann, sondern das das Programm das selber festlegt. Dachte man könnte selber bestimmen wiviele KM man versichert sein will!?!
also bei vertragsabschluss bei autokauf kann man das. Wie das im nachhinein aussieht weiß ich leider nicht. Im audi-konfig stehen die preise - musste mal schauen. Ich glaube auch, dass das pauschal-angebote sind, unabhängig vom motor.
Sind nun in der Anschlussgarantie Klappergeräusche mit dabei oder nicht? Meine Werkstatt sagt nein, da ist in ihrem System nichts hinterlegt, die infosusi von der Versicherung sagt es ist mit drin? Kann es sein das die Werkstatt es nicht in ihrem System sieht weil erst Ende nächsten Monat diese Verlängerung beginnt? MfG
Wenn die Verlängerung bei Bestellung und Konfiguration des Autos gleich dazu genommen wurde, zählt diese wie die ersten 2 Jahre. Sollte sich nachträglich abgeschlossen oder nach Auslieferung des Wagens gemacht worden sein, dann nicht Gesendet von meinem LT30p mit Tapatalk 2
Ich hab grad meinen Versicherrungsvertrag nochmal genauer durchgelesen. (Bedingungen für die Audi Neuwagen-Garantieverlängerrung) Hier steht unter unter II - 1.Garantieverlängerrung (vereinbarte Laufzeit) " Im Rahmen der Garantieverlängerrung leisten wir Ersatz für die Kosten von Reperaturen, die dadurch erforderlich werden, dass an dem versicherten Fahrzeug während des Bestehens des Versicherrungsschutzes der Garantieverlängerrung Mängel in Werkstoff (Material und Teile) und / oder Werkarbeit (Verarbeitung) auftreten Unter dem Punkt, was ist nicht versichert werden Klapper oder Quitschgeräusche nicht aufgeführt. Allerdings unter Funktionsgarantie wird exakt aufgeführt: Nicht versichert: e) Luft-,Öl und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche Undichtigkeiten. Nur die Funktionsgarantie startet doch erst nach Ablauf der Garantieverlängerrung, also in meinem fall nach einem Fahrzeugalter von 4 Jahren... Somit hat mein Verkäufer und die Dame von der Versicherrungshotline recht. Klapper oder Quitschgeräusche sind ja abhängig von der Verarbeitung und somit meiner Meinung nach heir mit dabei. Tut mir leid wenn ich so auf dem Punkt rumhacke, aktuell steht mein A1 jetzt den 3.Tag in der Werkstatt zur Beseitigung des "Klapper- und Quitschpaketes" und eben mein Serviceberater (Nicht Verkaufsautohaus) meinte ab November sind einige Punkte in der Garantieverlängerrung ausgeschlossen, wie eben auch Dichtungen und Klappergeräusche, und mich verunsichert das eben gewaltig. Das Fahrzeug war ein Vorführwagen ca. 1Jahr alt und beim Abschluss der Garantieverlängerung wurde mir gesagt, es ist ALLES was in der Werksgarantie dabei ist hier mit abgedeckt. Mfg
Ich hatte mich ja vor knapp einem Jahr entschieden, die Werksgarantie nachträglich um 12 Monate verlängern zu lassen, da mir danach die sich anschließende Phase der Funktionsgarantie genügen würde. Das war ein Fehler! Irrtümlich nahm ich an, daß die Funktionsgarantie weniger kostet als die Werksgarantie, da der Leistungsumfang geringer ist. Wie man mir damals mitteilte, wird das Angebot für die Funktionsgarantie auch erst kurz vor Ablauf der verlängerten Werksgarantie erstellt. Heute erhielt ich also dieses Angebot und die Funktionsgarantie soll für die nächsten 12 Monate sage und schreibe € 238 kosten! Zusammen mit den 12 Monaten der verlängerten Werksgarantie würde ich für die gesamten 24 Monate glatte € 400 zahlen. Das sind € 8 mehr, als ich für 24 Monate nachträglich verlängerte Werksgarantie gezahlt hätte. Was ist das für eine merkwürdige Kalkulation vom VVD?:confused2: Ich bin sehr geneigt, die Garantieversicherung nicht zu verlängern, zumal ich in den letzten 12 Monaten keinen Garantiefall mehr hatte.