Das CoC brauchst du nicht, wenn du Zubehörfelgen dran hast, die eine ABE haben oder durch Einzelabnahme freigegeben wurden. Ausnahme: Die ABE beinhaltet eine Auflage, die sich auf die Größe der Serienfelgen bezieht. Das CoC musst du auch dann mitführen, wenn du Audi-Originalräder montiert hast, die nicht in der Zulassungsbescheinigung, aber im CoC aufgeführt sind.
Kann von reifen.com nur abraten. Nachdem die Auflage B03 geklärt war, stellte man mit einem Mal fest, dass die Reifen nicht lieferbar sind. Bezahlt war bereits Tage vorher per paypal. Man stelle mir ein Alternativangebot, 50€ günstiger mit Nexen Reifen. Habe mehrmals versucht die Hotline zu erreichen, aber ohne Erfolg, 14ct/Min bekommt man nur nervige Musik aber keinen Gesprächspartner. Dementsprechend habe ich das Alternativangebot direkt abgelehnt, für 50€ werde ich nicht in einer Gefahrensituation mein und andere Leben aufs Spiel setzen. Werde nun bei Felgenoutlet bestellen, da gibt man für die im Angebot stehenden Goodyear-Reifen eine 24h Verfügbarkeit an, wirklich teurer mit schwarzen 15" Felgen ist es dort nicht.
Hier gibt es noch eine breite Auswahl an Winterreifen in 185/60 R15: https://ordersecure.reifen-profis.de/search.php
Es gibt KEINE Mitführpflicht für die EWG- Übereinstimmungsbescheinigung; es ist nur eine Empfehlung bestenfalls eine Kopie dabei zu haben... http://www.lrasw.de/download/Info_neue_EU_Fahrzeugpapiere.pdf StVZO §19: Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis Übereinstimmungserklärung - Verkehrstalk-Foren http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung) Zitate: Aussage STVA: Die EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist ein Bestandteil des Kfz-Briefes und somit nicht mitzuführen sondern beim Kfz-Brief aufzubewahren. Aussage der Polizei: Mitzuführen sind ausschließlich Fahrzeugschein, Personalausweis und evtl. ABE´s , ABG´s Und wer sich die EWG/ COC einmal genau durchliest wird dort finden: "ist sicher zu verwahren"... also bestimmt nicht im Auto... Das COC - Certificate of Conformity, zu Deutsch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Ausstellung des Fahrzeugbriefes, bzw. der "Zulassungsbescheinigung, Teil II". Auf diesem Dokument ist ausdrücklich vermerkt: "...sicher aufbewahren... Dieses Dokument kann aus zulassungstechnischen Gründen in anderen EG Mitgliedsstaaten verlangt werden."! Ist bei einer Reise ins Ausland evtl. also mitzuführen?! Da in D ohne dieses Dokument keine Zulassungsbescheinigung, Teil II und ergo auch keine Zulassungsbescheinigung, Teil I ausgestellt werden kann, Ihr aber im Besitz derselben seid, ist ein Mitführen des COC in D nicht erforderlich (auch nicht als Kopie). Mit anderen Worten: Der kontrollierende Beamte hat mit relativ wenig Aufwand per EDV die Möglichkeit über Fahrzeugschein, -brief zum COC zu kommen (auf diesem ist die Fahrzeugbrief-Nr. eingetragen Und in Deutschland gilt immer noch als "Rechtsprechung": nicht ich habe nachzuweisen, dass ich alles richtig gemacht habe sondern jemand anderer muss mir nachweisen, dass ich etwas falsch gemacht habe!
Qiu, vielen Dank für deine umfangreiche Recherche. Mir war nicht bewusst, daß sich ein Original-CoC im Besitz des PKW-Halters befinden kann. Ich selbst habe nur eine Kopie vom Händler erhalten und bin davon ausgegangen, daß dies immer so ist (das Original liegt wohl zusammen mit der Zulassungsbescheinigung II bei der Audi Bank). Wenn ich vom CoC sprach, meinte ich daher ebendiese Kopie. Bei Zubehörteilen bekommt man ja auch immer nur eine Kopie der ABE. Dennoch empfehle ich, stets eine Kopie des CoC mitzuführen, um im Fall eine Kontrolle schnell und unkompliziert den Nachweis der Freigabe einer Rad-/Reifenkombination zu führen, die nicht in der Zulassungsbescheinigung I steht. Das kann eine Kontrolle für alle Beteiligten erleichtern und verkürzen.
Tatsächlich ist es so, dass bei Leasing- oder Finanzierungsfahrzeugen die EWG mit der ZUB II an die Bank geht als Verwahrung der Sicherheitsdokumente. "Schlaue" Verkäufer geben ihrem Kunden dann zumindest eine Kopie mit zum Fahrzeugschein... die Quote dabei würde ich aber auf etwa 70% ansetzen, denn sonst würde man nicht immer wieder gerade zur jetzigen Zeit hören "ich hätte gerne ein Angebot für Winterräder, aber was darf ich denn fahren außer der Bereifung in ZUB I?"