Um es mal endgültig abzuschließen: Es ist definitiv erlaubt, da muss ich need4speed leider Recht geben. Stärkster Hinweis darauf: bei manchen Herstellern ist das ab Werk so umgesetzt. Was übrigens durch die StVZO nicht eindeutig verboten ist, kann man durchaus als erlaubt/legal ansehen.
Nimm's nicht so ernst. Dafür geb ich dir nicht Recht bei der Sache mit der Klimaanlage. Bin der Meinung die sollte nicht ganzjährig laufen (braucht Sprit und bringt keinen Vorteil). Aber da wurschdel ich mich jetzt nicht rein, in den Thread.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zuständigkeitshalber ist Ihre Anfrage an die TÜV NORD Mobilität geleitet worden. Zum Thema: Zur Beantwortung hier ein Auszug aus den Bestimmungen: Die Tagfahrleuchte muss sich automatisch mit Zündung einschalten und selbsttätig ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden; wenn Tagfahrleuchte eingeschaltet ist, dürfen Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte und Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen nicht eingeschaltet sein, es sei denn, dass der Anbau nach ECE-R 48 Änderungsserie 03 geprüft ist, dann dürfen Begrenzungsleuchten, Schlussleuchten und Kennzeichenleuchten mitleuchten. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die TÜV STATION in Ihrer Nähe. Vor dem Umsetzen eigener Ideen sollten eventuelle offene Fragen rechtzeitig mit dem TÜV-Sachverständigen in Ihrer Nähe geklärt werden. Das hilft, zusätzliche Arbeit zu vermeiden. Über den Link http://www.tuev-nord.de/tnm2009_web/ots/OTS_Start.aspx sind Sie auf der Startseite der TÜV NORD GRUPPE.
Endlich glaubst du mir, dass es erlaubt ist "Änderungsserie 03 — Tag des Inkrafttretens: 10. Oktober 2006" Da keiner unserer A1 davor gebaut wurde sind sie alle danach geprüft worden. Die detaillierten Bestimmungen der ECE-R 48 hatte ich ja bereits auf Seite 2 dieses Threads aufgelistet.