Innerhalb von geschlossenen Ortschaften gilt für Fahrzeuge bis zu unter 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht die freie Fahrstreifenwahl - sprich das "Rechtsfahrgebot" gilt dort nicht. Dies gilt allerdings für Fahrbahnen mit mehr als einem markiertem Fahrstreifen in der betreffenden Richtung (außer auf Stadtautobahnen). Der Fahrradstreifen - ob nun mit gestrichelter Linie oder nicht - zählt meiner Meinung aber nicht als einer für PKW zulässigen Fahrstreifen. Daher ist das Überqueren der Linie außerhalb der Situation zum Einbiegen - zum Beispiel im Falle des Überholens oder Einordnens - NICHT zulässig. Bei uns in Dortmund steht bei jeder größeren Kreuzung auch extra ein Schild deswegen, dass man den Fahrradstreifen nicht benutzen darf und schon garnicht blockieren darf. Das Argument, dass keine Fahrradfahrerin bzw kein Fahrradfahrer zu sehen ist, ist meiner Meinung nach schwachsinnig. Ich darf ja auch nicht einfach über den Bürgersteig heizen nur weil ich keinen Fußgänger sehe p.s. Ist keine rechtsverbindliche Auskunft
Könntest Du bitte mal so nett sein und ein deutliches Bild davon machen !? Das ist ganz klar - und war natürlich auch so nicht gemeint ! Jedoch habe ich Schwierigkeiten mit dem Verständnis, der gestrichelten Linie, die ich ja überfahren darf und dem "mich rechts halten Paragraphen" Aber ich habe eben gerade etwas gefunden, womit ich mich wohl mehr oder weniger zufrieden geben muss und mich dermaßen drüber aufrege - ich hasse Schutzstreifen ... sorry ... aber weiterhin noch offen, bzw. unklar ist : ... ist denn der Bedarf für mich gegeben, wenn sich der Verkehr links in dem Fahrstreifen staut und ich rechts genügend Platz habe und mit mäßiger Geschwindigkeit und ein Behindern oder gar Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer ausschliessen kann - is dann die gesetzesmäßigkeit des "Bedarfes" gegeben und ich darf an den sich stauenden Fahrzeugen vorsichtig mit mäßiger Geschwindigkeit, sagen wir mal 20 - 30 km/h vorbeifahren ?!?!
Überfahren ist nicht gleich Befahren. Das is hier wohl der springende Punkt. Der Schutzstreifen ist kein Fahrstreifen für PKW. Das Nichtgefährden von Radfahrern hat oberste Priorität, und wenn sich die Kolonne links staut, und du rechts vorbei fährst kannst du eine Gefährdung nicht mehr ausschließen, weil du nicht weißt wann und wo Radfahrer auftauchen, und du in diesem Fall den Schutzstreifen nicht räumen könntest weil ja links Stau. Ich hab so langsam das Gefühl, du hast nen Knöllchen fürs Befahren bekommen, kann das sein?
Nein ! Es entstehen nur leider immer wieder Diskussionen, die ich abklären möchte, BEVOR ich mal einen Strafzettel o.ä. erhalte. Überfahren und Befahren ... auch nen netter Aspekt ! Ich werde mich jetzt mal an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Berlin Invalidenstrasse wenden. Mal schauen, wie es bei denen so aussieht. Sollte dieser Versuch fruchtlos verstreichen, werde ich Anzeige bei der Polizei einreichen. Widerspruch in den § 2 Abs. 2, § 39 Abs. 3, § 42 Abs. 6, 1a, Zeichen 340 Anlage 3 der StVO, im Bezug auf Artikel 103 Abs. 2 des Grundgesetzes (GG). Hört sich jetzt alles "zu fett" an ... aber ich sehe es nicht ein, warum sich ein Kraftfahrer nicht wehren sollte. Ich möchte auch noch einmal klar und deutlich erwähnen, dass ich kein Problem damit habe, mich an Verkehrsregeln zu halten und dieses auch generell in der Praxis anwende. Jedoch sollten diese für jeden einzelnen und gerade auch für Fahranfänger klar, deutlich und vor allem EINDEUTIG zu verstehen sein. Und anhand dieses Threads und diverser Gespräche mit anderen Kraftfahrern und Berufskraftfahrern scheint mir solch eine schwammige Regelung als nicht angebracht. Weitere Frage die sich mir stellt ... : Warum machen sie dann diese Linien nicht durchgehend ??? So wie im linken Bild ?! Warum nicht, noch mit grüner oder roter Farbe gefüllt ?! Dann versteht sich das als Radweg bzw. durch grün evtl. als "Schutzstreifen ... " Dann wüsste ich sofort - okay ... zum Parken, Abbiegen, Einbiegen zu Grundstückseinfahrten etc. darf ich ... aber ansonsten darf ich sie nicht überqueren, bzw. überfahren und / oder befahren !
Ich glaube, weil Radweg und Schutzstreifen zwei paar Schuhe sind. Und durchgehende Leitlinien dürfen keinesfalls überfahren werden, im Gegensatz zu unterbrochenen.
So eines meinte ich^^ Ich würde mir da aber garnicht so große Gedanken machen. Ich meine im schlimmsten Falle zahlt man da vielleicht mal 10-15 Euro und das dann wahrscheinlich einmal im Jahr. Da sind die Parkknöllchen viel schlimmer und treffen mich auch öfter
Ich denke mal, dass sich dieses "Verkehrszeichen" jetzt nur auf die allgemeine Parksituation bezieht und man doch bitte nicht auf dem Radweg bzw. dem Schutzstreifen parken möchte ! Is ja auch verständlich ! Naja ... schaun wa mal, was das Bundesministerium mir als Antwort schickt
Allgemein vielleicht schon, aber an dieser Kreuzung nicht. Da gibt es eine Spur für geradeaus, rechts daneben einen Fahrradstreifen und weiter vorne an der Ampel einen Streifen für Rechtsabbieger. Das Schild sagt in diesem Falle, dass man den Fahrradweg nicht zum überholen nutzen soll, denn oftmals tun es die Fahrzeuge und stauen sich dann auf dem Fahrradweg, weil die Rechtsabbiegerspur weiter vorne voll ist. Parken sollte man da natürlich auch nicht, aber wer an dieser Stelle auf die Idee zu Parken kommt, dem ist nicht mehr zu helfen^^
Ah ... Okay .. jetzt versteh ich es. Es soll nach Möglichkeit versucht werden, wenn man rechts abbiegen möchte und sich die ganzen Rechtsabbieger stauen, dass man da dann den Radweg nicht zustellen soll ... Okay ... auch logisch - ist ja wie mit Einmündungen, wenn sich der Verkehr vor Ampeln etc. staut, dann soll man ja auch hinter der Einmündung stehen bleiben. Verständlich !
Schilder-Wald Deutschland... Anstatt, dass man seine Aufmerksamkeit dem Verkehr widmet, ist man permanent damit befasst, keines der Schilder zu übersehen, die darin enthaltenen Informationen aufzunehmen und zu verarbeiten. Der Verkehr in Deutschland ist hoffnungslos überreguliert. Mit etwas mehr gesundem Menschenverstand und gegenseitiger Rücksichtnahme könnten Millionen Schilder entfallen...