Gesunder Menschenverstand und gegenseitige Rücksichtnahme sind aber nicht Grundlage einer rechtsgültigen Regelung. Es muss meiner Meinung nach schon ganz klar vorgegeben sein was erlaubt ist oder nicht - bis ins kleinste Detail. Schließlich soll im Streitfall das Gericht einen eindeutigen Schluss ziehen können. Ich persönlich finde, man kann garnicht überregulieren im Verkehr
Genau meiner Meinung ... und von daher : Warum macht man keine durchgezogenen Linien um den Schutzstreifen für den Radfahrer ( Zeichen 295 ) und öffnet diese mit der gestrichelten Linie, da wo es erforderlich ist - Kreuzungen / Einmündungen Grundstückzufahrten etc. pp ?! Dann ist es ein KLARER FALL !! Durchgezogene Linie ( Z 295 ) darf ich nicht berühren oder über ihr fahren ! Glasklar - auch in einem evtl. Rechtsstreit !
Aber wieso denn? Du sollst doch die Linie überfahren dürfen. Z.B. wenn einseitig ein Hindernis steht, sei es ein liegengebliebenes Auto oder sonst was. Oder wenn du auf einen rechts liegenden Parkplatz einparken möchtest. In den meisten Fällen müsste man wohl alle paar Meter die Linie durchziehen und dann wieder stricheln. Viel zu kompliziert. Und dass man beim Überfahren auf von hinten kommende Radfahrer achten muss sagt einem der gesunde Menschenverstand (bzgl. Rechtsstreit).
Naja ... nicht ganz richtig ! Der Radfahrer von hinten muss ich eh durchlassen ( StVO ), z.B. wenn ich rechts abbiegen möchte. Und wenn Du in die dahinterliegende Parkbucht einparken möchtest, dann musst Du ja die Linie überqueren ... ohne Gefährdung anderer natürlich ... aber man merkt ... soooo einfach ist das alles nicht !! Aber was ist richtig !?! Wie macht man es richtig ?? Und genau darum geht es ! Jeder hat seine eigene Meinung dazu - irgendwie - und irgendwie sind / ist auch jede einzelne Meinung richtig - aber was ist, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt ?!? Wie sieht es dann aus ?! Klar beschrieben, bzw. vorgegeben ist es nicht ! Hat man dann mit seiner Meinung immer noch Recht !? Darum geht es mir ... es ist nicht klar definiert ... undurchsichtig ... jeder macht, was er will !??!
Ich glaube, wenn du einen Radfahrer auf dem Schutzstreifen umnietest ist der Rechtsstreit recht kurzweilig.
Ja, das ist es generell, da er "schwächer" war - der Radfahrer ! Von daher zieht man als Kraftfahrer auch "meist" den kürzeren ! Aber darum geht es ja nicht - möchte einfach nur wissen, wenn KEIN Radfahrer 500 mio Kilometer zu sehen oder zu erahnen ist - also alle Radfahrer radfahrverbot haben, ob ich diesen Schutzstreifen befahren - also stets und ständig auf / über ihn fahren darf oder nicht ?!?
OK, dann sollte hiermit alles geklärt sein: Quelle: Der Schutzstreifen fr Radfahrer - Angebotsstreifen - Suggestivstreifen - Voraussetzungen - Gestaltung
Na super ... Genau DAS weiss ich doch schon Aber super ... endlich mal eine andere Quelle ... Danke ! Dennoch leider sehr schwammig !! Was ist Bedarf ?! WANN ist denn NUN dieser Bedarf gegeben und vor allem gerechtfertigt ?!?! Für mich ist der Bedarf da, wenn wie gesagt Radfahrer den radverbotstag haben ,,.... und sich der Individualverkehr links staut, dann darf ich doch - weil ich ja Bedarf habe, rechts - natürlich mit mäßiger Geschwindigkeit und Ausschluß jeglicher Behinderung / Gefährdung anderer - an denen vorbeifahren - oder ??! Oder muss ich mich hinten anstellen ?!?
Aber weiter unten ist aufgeführt und erläutert : Okay ... ich darf ihn also NICHT benutzen, um rechts dran vorbeizufahren ! Schade ... Noch weiter unten aufgeführt : Quelle :Der Schutzstreifen fr Radfahrer - Angebotsstreifen - Suggestivstreifen - Voraussetzungen - Gestaltung Aber warum steht es SO nicht in der StVO ?!? Müsste so etwas nicht in der StVO verankert werden !? Das is ein Verbot und steht nicht in der StVO ... Jetzt bin ick platt ! Gestrichelte Linie ... aber darf ich NUR bei Bedarf aber nicht stets und ständig überfahren ... *seufz* Ich bin soooo ein schlechter Autofahrer ...