Finanzierung / Neuanschaffung

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Kaufberatung" wurde erstellt von DustinDino, 09.07.2017.

  1. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Die Rückgabe bzw. Inzahlungnahme für € 6.800 garantiert dir nur der Händler, bei dem du den Wagen gekauft hast (Vertrag über "verbrieftes Rückgaberecht" vorausgesetzt). Es kann sein, daß du woanders deutlich weniger oder vielleicht auch mehr für den Alten bekommst. Dann kommt es auch noch darauf an, ob der Neue ein Preisknaller ist, oder ob sich der Händler durch einen überzogenen Verkaufspreis im Gegenzug für einen hohen Inzahlungnahmepreis schadlos halten will. Das alles weißt du aber erst, wenn dir die Angebote vorliegen.
     
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  2. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Da fällt mir gerade folgendes ein: Wenn dein Wunschwagen im Audizentrum Düsseldorf steht und die dir weniger als 6.800 für deinen Alten geben wollen, kannst du gegenüber AH Borgmann von deinem "verbrieften Rückgaberecht" Gebrauch machen und den nächsten Wagen trotzdem beim Audizentrum Düsseldorf kaufen. Wo ist also das Problem?
     
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  3. geronimo261

    geronimo261 Audi A1 Senior

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    Mann muss aber auch dazu sagen, dass die 6.800 erst nach Ablauf der Finanzierungszeit gelten....nicht dazwischen etc.....da ist dann eh alles Verhandlungssache bzw ich kann nur empfehlen vergleichen lohnt ;-)
     
  4. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Beim "verbrieften Rückgaberecht" muß der Wagen zum Datum der Fälligkeit der Schlussrate zurückgegeben werden. Das hindert einen aber nicht daran, schon vorher andere Angebote für die Inzahlungnahme einzuholen. Wenn man den Wagen vor Ablauf der Finanzierung in Zahlung geben will, ist die auf dem Wagen lastende Restschuld natürlich um eine oder mehrere normale Monatsraten höher. Die Restschuld kann man bei einer Inzahlungnahme aber mit dem Ankaufspreis verrechnen. Dabei wäre zu beachten, daß sich die Restschuld bei vorzeitiger Kreditablösung um die Rückzinsen vermindert.
     
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