Frage zu sofortigem Verkauf vom Neuwagen / Garantie / Anmeldung ?

Dieses Thema im Forum ""rund ums Auto"" wurde erstellt von alien80, 19.03.2012.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

    Dabei seit:
    28.06.2011
    Beiträge:
    47.414
    Zustimmungen:
    1.579
    Seh ich nicht so.
    Ich nehme nicht an, dass sein Bruder soviele Rabattscheine bekommt wie er mag, sondern eher sowas wie "alle zwei Jahre einen" oder so.
    Wenn er ihn selbst nicht nutzt, was spricht dagegen ihn dann wenigstens, soweit möglich, seinem Bruder zu vermachen?
    Warum sollte man so einen Vorteil nicht nutzen oder verstreichen lassen?
    Das Auto wird gekauft, der Rabatt wird genutzt, ob jetzt vom Bruder oder von ihm, das wird wohl sowohl dem Arbeitgeber als auch Audi im Endeffekt egal sein, ich nehme nicht an, dass viel mehr ist als ein Rabatt den man auch beim online-Händler rausschlagen kann.
    Und wenn die Oma es einem ermöglicht günster an das Auto zu kommen, wieso nicht?
    Andere holen sich ein Reimport-Fahrzeug um die Vergünstigung über die Mehrwertsteuer reinzuholen. Macht jeder anders. Solange man das legal gestalten kann...
    Ich habe mein Auto mit 18 auch auf meine Eltern zugelassen um Versicherung zu sparen, obwohl ich der Einzige war, der damit gefahren ist. Einfach weil ich es nicht einsehen wollte so unglaublich horrende Beiträge zu zahlen.
     
    PErsianA1 und alien80 gefällt das.
  2. alien80

    alien80 Mitglied

    Dabei seit:
    21.12.2011
    Beiträge:
    14
    Zustimmungen:
    0
    Ich denke bei der Diskussion über das Richtig und Falsch des Vorhabens drehen wir uns im Kreis...

    Nochmal meine Frage von vorhin:
    ... auch wenn ich es nur mit Kurzzeitkennzeichen anmelde?

    Gruß
    ALIEN
     
  3. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

    Dabei seit:
    28.06.2011
    Beiträge:
    47.414
    Zustimmungen:
    1.579
    Ich denke nicht, dass DU das bekommst.
    Aber dein Bruder wird SEIN Auto wahrscheinlich in der Tat mit Kurzzeitkennzeichen bei seinem Händler abholen können und den Brief bei vollständiger Bezahlung in Empfang nehmen können. Und ja, da steht dann sein Name drin.
    Wüsste zur Zeit jedenfalls nicht, warum das anders sein sollte...
     
  4. StephOAL

    StephOAL Audi A1 Guru

    Dabei seit:
    04.11.2011
    Beiträge:
    964
    Zustimmungen:
    212
    Seh ich anderst. Ich geb Dir in dem Punkt recht, dass man natürlich Rabatte wenn auch nur irgendwie möglich nutzen sollte. Jedoch nicht, wenn man dadurch andere betrügt (Arbeitgeber) oder Ihnen Schaden zufügt (Bruder: Stichwort Kündigung wegen Betrug).

    Frag doch einfach, ob man den Rabattschein übertragen kann. Wenn nicht, hat das schon seine Gründe, und dann würd ichs auch nicht versuchen. Grad wenn Du schon Angst hast, dass der Audihändler Dich nicht vom Hof lässt weil er was merkt (was dem Händler wohl komplett egal ist) zeigt ja, dass Dir dabei nicht ganz wohl ist.

    Ich weiss ja nicht wie gross die Firma Deines Bruders ist, aber zumindest bei mir in der Arbeit würds auffallen, wenn ich angeblich ein neues Auto kauf, aber immer noch mit dem alten aufm Mitarbeiterparkplatz steh.
     
    sandtigerhai gefällt das.
  5. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

    Dabei seit:
    28.06.2011
    Beiträge:
    47.414
    Zustimmungen:
    1.579
    Also ich darf mir soviele Autos kaufen wie ich möchte, und das geht keinen was an. :D
    Und wenn mein Arbeitgeber mich alle paar Jahre beim Kauf eines Fahrzeugs unterstützen möchte, dann ist das für mich auch ok. Wenn es sich allerdings nicht um eine Vollfinanzierung von seiner Seite aus handelt dann lass ich mir wegen eines Rabatts nicht vorschreiben wer mit dem Fahrzeug fahren darf. Und auch nicht wie lange. Und wenn es sein muss behalte ich das Fahrzeug halt auch 6 Monate und verkaufe es dann wieder ohne Gewinn. Und wenn man das ganze genau so auslegt und tut sollten auch keine Probleme entstehen.
    Wenn der Arbeitgeber natürlich ganz exakte Auflagen stellt und man gegen diese verstößt taugt das nix fürs gute Verhältnis zum Chef.
    Aber wie gesagt, ich nehme nicht an, dass es eine Auflage gibt die besagt, dass andere Familienmitglieder nicht mit dem Fahrzeug fahren dürfen.
    Ist ja scheinbar auch kein Firmenleasing Fahrzeug. Geht halt lediglich um einen Rabatt, den der Hersteller gewissen Firmen in gewissen Stückzahlen einräumt, und diese dann an ihre Mitarbeiter in gewissen Abständen weitergeben.
    Oder hab ich das falsch verstanden?
     
  6. Mythbuster

    Mythbuster Guest

    Liest sich das so, als wenn es dem Arbeitgeber egal wäre und kein Vertrauensbruch?

    Für mich heißt das ganz klar: Der TE will einen Vorteil abgreifen, der ihm garantiert nicht zusteht ... Aber gut, wenn ich der Einzige bin, den das stört und die Mehrheit hier das noch unterstützt ... ich bin hier raus.
     
    #16 Mythbuster, 19.03.2012
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19.03.2012
  7. Senator

    Senator A1talk.de Legende

    Dabei seit:
    27.04.2010
    Beiträge:
    3.695
    Zustimmungen:
    1.231
    Ich sehe das wir Du. Wir sollten im Forum darauf verzichten, Ratschläge zu erteilen, wie man ohne Anspruch Vorteile erschleicht. Was der Stiefbruder vorhat, scheint fragwürdig bis illegal zu sein. Welche Variante am besten geeignet ist, den Arbeitgeber zu täuschen, ist kein Thema für unser Forum.

    Ich schließe den Thread.
     
    sandtigerhai, mellede und Coolcat gefällt das.
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.

Diese Seite empfehlen