Gutachten zur ABE

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Felgen & Fahrwerk" wurde erstellt von devilaki, 22.03.2011.

  1. Misscolonia

    Misscolonia Audi A1 Guru

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    Ich dachte immer, dass so ein Gutachten reicht!! Vorallen Dingen, weil man da ja nichts falsch machen kann beim montieren und MEIN/UNSERER Audi A1 in dem Gutachten einzelnd sogar aufgeführt ist!!!
     
  2. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Welche Audi-Felgen(größen) mit welchen Reifengrößen du montieren darfst, steht im "Certificate of Compliance" (COC), das du zusammen mit dem Wagen erhalten hast. Dieses musst du übrigens auch mitführen, wenn du andere Audi-Felgen montiert hast als 15 Zoll, denn in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) ist nur die Reifengröße 205/55 R15 V eingetragen.

    Bei den meisten großen Online-Handlern kannst du die Felgen nach Fahrzeugtyp suchen/filtern. Die für den A1 angebotenen Felgen haben dann meistens eine ABE. Es wird dann auch oft angezeigt, welche Reifengrößen laut ABE mit dieser Felge kombiniert werden dürfen. Das kann von den Angaben im COC abweichen, aber alles, was in der ABE steht, ist zulässig. Wenn beim Händler kein link zur ABE der Felge ist, kannst du die eventuell von der Internetseite des Felgenherstellers runterladen.
     
  3. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Kannst du das Gutachten mal scannen/posten oder den link dazu nennen? Dann könnte man sich das mal ansehen.
     
  4. skydiver_hh

    skydiver_hh Audi A1 Guru

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    Wenn Ich mir die ABEs für irgendwelche Felgen aus dem Netz runterladen kann und dann nur dieses ausgedruckte ABE-Papier zählt, kann Ich dem Trottel in Grün doch sonst was für eine ABE aus diversen ABEs zusammenbasteln...
     
  5. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Wenn du das Zubehörteil geliefert bekommst, liegt da auch nur eine Kopie der ABE bei, also kopierte Unterschriften und Stempel. Stell dir mal vor, der Typ vom KBA müsste jedem Endkunden ein originales Autogramm geben:D

    Ein geschickter Fälscher könnte wohl eine "passende" ABE zusammenbasteln. Das würde aber spätestens beim Abgleich mit der Original-ABE auffliegen, und dann gibt's Mecker vom Staatsanwalt. Nicht nur wegen der Fälschung, sondern auch wegen Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Betriebserlaubnis.
     
  6. skydiver_hh

    skydiver_hh Audi A1 Guru

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    Aber wer prüft denn wirklich die ABE gegen die Original ABE ab?

    Ich hab seit 2000 nen Führerschein, bin noch nie in eine Polizei-Kontrolle gekommen. Ich kenn das nur aus dem Fernsehen ( Fahrzeugpapiere und Führerschein bitte ) und selbst dort lesen die nur die Angaben durch und schauen, ob was fehlt.
     
  7. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    Man darf alles, außer sich erwischen lassen:D

    Wenn du mit einer extremen Rad-/Reifenkombination rumfährst, steigen die Chancen, daß sich eine Polizeistreife für dein Auto interessiert. Und im Falle eines schweren Unfalles wird da sicherlich auch etwas genauer ermittelt werden. Mal davon abgesehen, würdest du dich und Andere mit unerlaubten Rädern vielleicht auch gefährden und deinen Versicherungsschutz verlieren. Wenn die Räder "harmlos" sind, spricht doch nichts dagegen, sie vom TÜV abnehmen zu lassen. Die paar Euro fuffzich sind doch nichts im Vergleich zu den möglichen Folgen einer ABE-Fälschung!
     
  8. alexkem

    alexkem A1talk.de Legende

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    Und nach einem Unfall geht's zum Gutachter, wenn der was verdächtigt und rausfindet, erlischt die Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Dann musst du alles aus eigener Tasche zahlen, Schmerzensgelder, Leitplanken, Sachschäden etc. ...
     
  9. TouchS

    TouchS Audi A1 Guru

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    Zu KW gibt´s keine ABE sondern Teilegutachten: Muß eingetragen werden..

    Bei Nachrüstfelgen gilt die ABE normalerweise nur für ein serienmäßiges Fahrzeug !

    Gewindefahrwerk + Nachrüstfelgen mit ABE bedeutet: Auch die Felgen müssen eingetragen werden ....
     
  10. Agent L

    Agent L A1talk.de Legende

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    @ Misscolonia: Anliegend ein Beispiel für ein Teilegutachten (H&R Tieferlegungsfedern). Für dich sind sicherlich die "Hinweise an den Fahrzeughalter" interessant. Die gelten auch für Felgen ohne ABE.

    Den Anhang Gutachten HR Federn28944.pdf betrachten
     

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