also das Gutachten würde dann ungefähr so aussehen, nur dass dann da der A1 noch aufgeführt ist inkl. welcher Reifen etc. Eintragen lassen oder nicht?
N'abend Misscolonia, gute Nachrichten! Das ist das Gutachten zur ABE Nr. 46960. Was mich ein bisschen irritiert ist, daß das Gutachten vom TÜV Austria ist. Da aber auch eine Akkreditierung beim KBA genannt wird, sollte das Gutachten auch in Deutschland gelten. Dein Händler muss dir also unbedingt die ABE Nr. 46960 mitliefern. Jaaanz wichtich: Drauf achten, daß der Nachtrag zum o.g. Gutachten für den A1 dabei ist! Wenn du die ABE mit dem aktualisierten Gutachten hast, kannst du die in der ABE genannte Felge mit einer der für den A1 freigegebenen Reifengrößen montieren lassen. Dabei sind die im Gutachten genannten Auflagen und Hinweise einzuhalten. Eine erneute Abnahme vom TÜV ist nicht notwendig. Die Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist nur dann nicht erforderlich, wenn folgender Satz in der ABE steht: "Abweichend von den Bestimmungen des Par. 13 Fahrzeugzulassungsverordnung ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind."
Okay, Super. Ich melde mich nochmal bei dir, wenn ich das tatsächliche Gutachten von den Felgen hab!! Ich denke mal, wenn ich Tieferlegungsfedern + Spurverbreiterungen, sieht das ganze wohl anders aus
Nee, weiß ich leider nicht genau. Wenn ich raten müsste, würde ich damit rechnen, daß für die Federn und Distanzscheiben jeweils ein Dokument ausgestellt wird. Wenn in dem Gutachten zum Nachtrag für den A1 die Auflage 11G genannt wird, dann müssen die Felgen ebenfalls vom TÜV abgenommen werden. Aber diesen Nachtrag kennen wir ja noch nicht.