Also das mit dem Leihwagen auch bei Garantiefällen liegt glaube ich im Ermessen der jeweiligen Werkstatt. Kann mich auch irren!? Meiner war 4mal bis jetzt in der Werkstatt, 3mal Garantie mit kostenlosen Leihwagen und einmal ja meine Schuld ( die Pollergeschichte) mit Hol-und Bringservice. Am 22.diesen Monat ja wieder einen Termin auch Garantiefall aber Frei und kein Leihwagen verlangt. Da sie bei dir ne neue Scheibe eingesetzt haben und die dann auch noch Geräusche macht, gleich wieder hin und nen "Lauten" machen auch wegen der Rechnung zwecks 2.Tag des Leihwagens.
Dauert die Rep. länger als 2 Std. , gibt es für den Rep.tag einen kostenlosen Leihwagen. Dies gilt aber nur wenn es sich um einen Garantiefall handelt! Sonst leider nicht. Bei allen anderen Rep. oder Insp. ist es immer guter Wille des Audi Partners...
Wo steht das geschrieben? Jeder AUDI- Partner trägt selbst die Verantwortung für Leihwagengestellung bei Garantiefällen; AUDI beteiligt sich daran nicht. Was anderes wäre Mobilitätsgarantie...oder "dringende Sonderfälle"
War heute Mittag beim Händler. Bin ich froh, endlich einen Serviceberater zu haben, der mir sofort die Rechnung für den Leihwagen abnahm und meinte: "Selbstverständlich ist der Leihwagen für Sie kostenlos, da es sich ja um einen Garantiefall handelte. Ich werde mich darum kümmern!" Und wegen des Klapperns der Scheibe. Wird nochmal rausgemacht und das Plastik angeguckt, das ja eindeutig angebrochen ist. Haben die in der Werkstatt wohl "etwas" geschlampert. Bin jetzt also wieder dank meines wirklich zuvorkommenden Serviceberaters milde gestimmt.
Das ist so leider schlichtweg falsch. Folgende Varianten gibt es: Mobilitätsgarantie = Fahrzeug nicht fahrbereit (Motor ruckelt stark,etc.) oder das Fahrzeug wird eingeschleppt. Voraussetzung: Gültige Mobilitätsgarantie durch durchgeführte Inspektion beim Audi Partner. Gilt ein Autoleben lang. Mobilerhaltung im Gewährleistungsfall = innerhalb der 2 Jahre Neuwagengarantie bei Garantiearbeiten oder Rückrufaktionen die länger als 2 Std. dauern -> kostenloser Ersatzwagen. Wird von Audi übernommen. (Allerdings nur eine Pauschale.Daher kann es sein das einige Audi Partner das nicht machen weil sie denken sie setzen dabei zu. Dass das aber Kundenzufriedenheit herstellt verstehen viele nicht...) Es gibt noch andere Sonderfälle die allerdings sehr speziell sind... A8,R8 etc.
Habe gerade noch mal genau nachgelesen.Es gibt allerdings keinen Anspruch auf den Leihwagen! Aber viele Audi Partner nutzen dies als Kundenbindungsinstrument.