Rost² und Lackabplatzer

Dieses Thema im Forum "Audi A1 Felgen & Fahrwerk" wurde erstellt von TheDoc, 11.05.2016.

  1. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

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    Strahlen und Pulverbeschichten von Alufelgen
    ist übrigens nicht erlaubt, auch wenn das
    sogar mittlerweile die Hersteller selbst neu
    so anbieten!. :eek: Das ist, sagen wir mal so:
    Verboten, wird aber derzeit polizeilich nicht
    verfolgt. Bevor jetzt alle auf mich los gehen:
    Ja ich weiß, es gibt Firmen, die sind da drauf
    spezialisiert und haben das schon millionenfach
    gemacht, und da passiert auch nix, und das
    hat man ja noch nie gehört, und, und, und.
    Dennoch: Es ist verboten!
    Wenn ein Polizist Dir was will, dann lässt
    er Dich damit nicht weiterfahren und Du
    kannst die Dinger verschrotten!
    Naja, nach Schrott sehen die ja eh schon aus! ;)

    Ja, ich hab meine Winteralus auch NEU pulverbeschichtet gekauft!
     
  2. qmatic

    qmatic Audi A1 Guru

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    Und wie lautet der passende Paragraph?
     
  3. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

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  4. mellede

    mellede A1talk.de Legende

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    Wie viele Felgen sind denn betroffen? Agent L hatte mir letztens 'nen Link gepostet, bei dem man die Felgen einzeln ganz günstig nachkaufen kann. Kostete 70€ eine, ist vielleicht günstiger als die Reparatur der Felge.
     
  5. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

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    Daran scheitert es:
    > Temperatur zu hoch!
    > Oberflächenvorbereitung
     
  6. qmatic

    qmatic Audi A1 Guru

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    Eigentlich "nur" an der Temperatur und wenn eine Felge schon mal aufbereitet wurde. Allerdings sprechen wir hier auch über ein Papier was anhand von einem viel älteren Technischenstand von vor 2010 erstellt wurde.

    Danke dafür.

    Hier hat wohl einer mal 2013 beim Tüv nachgefragt gehabt: http://www.ford-st-forum.com/forum/...nicht-erlaubt!&p=483754&viewfull=1#post483754

    Bei Fachbetrieben wird die Bearbeitung angeblich akzeptiert.
     
    #16 qmatic, 11.05.2016
    Zuletzt bearbeitet: 11.05.2016
  7. A1Scuba

    A1Scuba Mitglied

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    Naja, ein Paper ohne seriöse Quelle, ohne Stempel Unterschrift und von einer von vielen Prüforganisationen.
    Daraus auf ein generelles Verbot zu schließen halte ich für vorschnell.
    Und nein, ich habe bisher auch noch nichts davon gehört, dass das Pulverbeschichten von Felgen grundsätzlich zur Verwendung im Straßenverkehr unzulässig sei.
    Mich würde daher auch eine seröse Quelle und die Begründung interessieren.
     
  8. H2O

    H2O & RED PIRANHA II

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    Ich bin auch nur zufällig drauf gestoßen.
    Ich habe dieses Buch:
    https://www.buchhandel.de/buch/TUNING-street-legal-9783981553000

    Geschrieben ist das von einem Polizisten. Der verweist in seinem
    Buch auf dieses Grundsatzpapier. An diese Grundsätze haben sich
    alle Prüforganisationen zu halten. Und wer im Internet genauer
    und länger recherchiert wird auch Fälle finden, in denen der TÜV
    bereits pulverbeschichtete Felgen "für Schrott" erklärt hat. Dass
    das nur sehr wenige wissen, selbst beim TÜV, macht die rechtliche
    Lage nicht leichter. Unwissenheit schützt bekanntermaßen nicht
    vor Strafe und nicht vor den unangenehmen Folgen.
    "Mein" Pulverbeschichtungsbetrieb kennt die Problematik jedenfalls,
    hat aber auch kein Patentrezept. Tun ja alle. Weiß ja keiner. Ist ja
    noch nie was passiert. usw. Ist verboten, aber Verwendung auf
    eigene Gefahr!

    Das Dokument ist vom FKT Sonderausschuss „Räder und Reifen“.
    Das ist eine seriöse Quelle!

    Lies nochmal hier nach:
    http://www.brunnergmbh.com/felgenreparatur.html

    Da steht unter anderem:
    "Entsprechend des Beratungsergebnisses vertritt das Bundesministerium die Auffassung, dass die Verwendung von reparierten Leichtmetallrädern unzulässig ist. In der Konsequenz verbietet dieser Sachverhalt den durchführenden Firmen nicht die Reparatur von Rädern, sondern untersagt das Inverkehrbringen von reparierten Leichtmetallrädern in den öffentlichen Straßenverkehr, weil dies als eine nicht kalkulierbare Gefährdung angesehen wird (§ 30 StVZO)."

    Und als "repariert" gilt ja alles, was über die Technischen Bedingungen
    im Grundsatzpapier hinausgeht. Dadurch ist eine Pulverbeschichtung
    indirekt verboten. So sehe ich das jedenfalls....
     
  9. sessantanove

    sessantanove Audi A1 Guru

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    Erklär mal wie ein Polizist merkt das Du die Felgen neu gepulvert hast? Das geht gar nicht. Da bin ich ja froh das so was bei uns in der strengen Schweiz noch erlaubt ist.
     
  10. qmatic

    qmatic Audi A1 Guru

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    Da gilt nichts als repariert, sondern lediglich die Gefahr dass bei höheren Temperaturen, die auch beim Pulverbeschichten angewandt werden, die Materialstruktur verändert werden könnte. Wobei dann bei einigen schweren Fahrzeugklassen bei starker beanspruchung auch Temperaturen über 100°C auftreten können dürften und dann müsste nach diesem Papier die Felgen danach weggeschmissen werden.

    Der FKT-Ausschuss liest sich für mich aber auch eher nach einem Lobbyverband, wo auch Felgenhersteller involviert sind. Die wollen natürlich lieber nen weiteren Satz Felgen verkaufen, als dass bereits gekaufte optisch angepasst werden...
     

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