Wieso geht es jetzt um reparieren? Ich dachte um grundsätzliches Pulverbeschichten? Ich gebe qmatic recht, was den Ausschuss angeht. Und "vertritt die Auffassung" ist nunmal kein Gesetz, sondern eher eine Empfehlung. Also noch habe ich nichts gelesen, was das reine Pulverbeschichten eindeutig verbietet. Und: es geht nicht darum Alu-Gussfelgen, bei denen Teile des Materials ausgebrochen sind, zu reparieren. Eine Empfehlung ist noch kein Gesetz.
Eine optische Aufarbeitung (=Strahlen + Pulverbeschichten) ist eine - wenn auch geringe - Reparatur! Stimmt, aber wo bitte werden wir indirekt nicht von der Lobby "regiert"? In der Automobilindustrie? Unserer Gesetze verweisen millionenfach auf Empfehlungen, Gutachten, "Stand der Technik" usw. Dadurch werden diese dann indirekt verpflichtend. Und viele Aussagen widersprechen sich sogar. Trotzdem muss man sich dran halten. Glaub mir, damit habe ich tagtäglich zu tun!!! Wenn also Prüforganisationen sich an die Empfehlung halten, (und das tun immer mehr!) und die Weiterfahrt mit der ge- pulverten Felge verweigern, was macht Ihr dann? Und wenn ein Polizist Euch nach dem Gutachten fragt, dass diese Felge trotz Pulverbeschichtung weiter im Strassenver- kehr benutzt werden darf, was macht Ihr dann?
FAKTEN! Ihr kennt mich, ich bin kein Freund von Gerede, sondern von harten Fakten. Deshalb habe ich mich eben ins Auto gesetzt und bin beim TÜV in Kempten persönlich vorstellig geworden. Das Dokument ist dort bekannt, die Problematik auch, die Umsetzung wird längst im Alltag praktiziert. Aussage TÜV-Prüfer: Eine vom Hersteller pulverbeschichtete Felge wurde inkl. Beschichtung geprüft und ist damit konform mit der StVO. Bei einer nachträglich pulverbeschichteten Felge erlischt die Zulassung. Kein Wenn und kein Aber. Dem ist nichts hinzuzufügen. Anschließend bin ich gleich zur POLIZEI. Die Aussage dort war aber etwas schwammig, weshalb ich erst noch zur Ver- kehrspolizei zu einem Spezialisten fahre, um auch dort eine klare Info zu bekommen. Ich werde Euch informieren...
Weder das Prüfunternehmen noch die Exekutive kann nachweisen dass die Felge nicht so ausgeliefert wurde. Solange die KBA Nummer erkennbar ist, wird da sicher nie jemand was sagen, solange man nicht darauf hinweist. Das Strahlen sollte vollkommen unbedenklich sein, da gar nicht genug Material, wahrscheinlich so gut wie gar kein Alu abgetragen wird. Lediglich die Temperaturangabe wird überschritten. Wobei sich da auch wieder die Frage stellt, ob beides, also Temperatur und Zeit nicht überschritten werden darf, oder nur eine Angabe. Denn da steht ein "und" und nicht ein "oder". Und die Sache mit der Abwärme der Bremsen, bspw. der Keramikscheiben bei den 2+ t Schiffen auf den Straßen, bleibt trotzdem ungeklärt... Und der andere Tüv aus dem von mir geposteten Link sagte was anderes. Der nächste wird wieder was anderes sagen und der nächste wahrscheinlich auch wieder was anderes. Wie A1Scuba schreibt sind es am Ende Gesetzestexte, die letzte eine eindeutige Aussage geben. Ansonsten liegt es im Ermessen der jeweiligen Prüforganisation oder dem Prüfer selbst. Btw. deute ich Absatz 3.1, dass man sich beim Felgenhersteller auch eine Freigabe zur optischen Veränderung im Sinne vom Pulvern geben lassen kann. Da heißt es nämlich: "Unberührt von den dargestellten Abgrenzungen...", diese Abgrenzungen beziehen sich auf verformte oder gerissene Felgen, welche nicht geschweißt oder zurecht geformt werden sollten, "... ist es dem jeweiligen Radhersteller überlassen, selbst in Eigenverantwortung, über die hier festgelegten Aufbereitungsgrenzen hinaus, für seine Produkte Grenzen zu definieren. In allen anderen Fällen gelten die Einschränkungen gemäß Abschnitt 3.2 ."
So hat man mir das auch bei der Polizei gesagt. Wenn dem Beamten nichts auffällt, wird er Dich deswegen auch nicht belangen. Ich will aber eine Aussage, was passiert, wenn er es erkennt. Darf ich dann noch heimfahren? Wird die Felge als Sicherheitsrisiko eingestuft? Bekomme ich Punkte? Kostet das nur ein paar €? Das würde ich gerne noch wissen, aber auch das wird wohl personenabhängig sein.... Der andere Link ist von 2013... Da war da vielleicht noch nicht so bekannt bzw. ist inzwischen wahrscheinlich anders?!
Also, solange es dazu kein Dokument gibt, das sowohl bei TÜV also auch DEKRA, GTÜ und sonstwas bekannt und akzeptiert wird und einen Gesetzestext der das aufgreift, solange kann mir keiner verweigern meine Felgen mit Pulver zu beschichten. Da würd ich dann schon gern bei einer solchen Aussage das hintergründige Dokument verlangen.
Mich wundert es auch, dass es verboten sein soll. Denn ich weiß, dass unsere Sachverständigen in Audatex eine Pulverbeschichtung für Felgen berechnen können. Es gibt auch, meine von Porsche und Mercedes, offizielle AW-Zeiten für diese Arbeiten. Wenn dem Verboten wäre, würden wir als Versicherung in Teufelsküche kommen...
Hat wohl auch die DEKRA... http://www.e90-forum.de/e90-e91-e92...en-dürfen-nicht-pulverbeschichtet-werden.html
@A1Scuba ...ist ja nicht schlimm, jeder kann seine Meinung haben, und wir können trotzdem Freunde sein! Ich habe mir gerade mal mehrere Felgengutachten angesehen und überall den gleichen Satz gefunden: ...Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. BBS verbietet bei vielen Felgen sogar ausdrücklich eine Hochglanzverdichtung! Man könnte probieren, ob der Felgenhersteller ein Dokument ausstellt, in dem er die nachträgliche Pulverbeschichtung für unbedenklich erklärt, aber das Risiko werden die wohl nicht tragen wollen, selbst wenn Sie vom Gegenteil überzeugt sind. Mal ehrlich: Eine Felge im Renn(-ähnlichen) Einsatz wird durch glühende Bremsscheiben vermutlich weit mehr Belastungen ausgesetzt, als durch eine Pulver- beschichtung, aber der Renneinsatz ist ja vom Her- steller des Fahrzeugs auch verboten! Zumindest erlöschen bei einer solchen Verwendung sämtliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche....